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Einigung auf Altersgrenze für Social-Media zum Schutz junger Menschen

Künftig soll für die Nutzung bestimmter Social-Media-Plattformen ein gesetzliches Mindestalter gelten. Die technische Lösung sieht eine datenschutzfreundliche Altersverifikation vor.

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© NEOS/KI

Social Media ist Informationsquelle, Kommunikationsraum und Teil des sozialen Lebens Jugendlicher. Gleichzeitig zeigen zahlreiche Studien: Viele Plattformen arbeiten mit Mechanismen, die gezielt darauf ausgelegt sind, Nutzer:innen möglichst lange zu binden. Mit Risiken für Entwicklung, Konzentration und psychische Gesundheit junger Menschen.

Einführung einer Altersgrenze für Social Media

Für uns NEOS ist es enorm wichtig, dass mit der Einführung einer Altersgrenze keine Klarnamenpflicht durch die Hintertür kommt. Das haben wir in den Verhandlungen erfolgreich verhindert. Zur konkreten technischen Umsetzung der Altersgrenze werden nun gemeinsam mit Expert:innen Lösungen erarbeitet. Langfristig braucht es jedenfalls eine gemeinsame europäische Lösung und ein EU-weites Mindestalter für Social-Media-Plattformen, weil digitale Regeln dort am wirksamsten sind, wo sie grenzüberschreitend und einheitlich gelten.

Warum ein Mindestalter?

Ziel ist es, Kinder vor suchtfördernden Mechanismen und ungeeigneten Inhalten zu schützen, ohne ihnen die digitale Welt grundsätzlich zu verschließen. Gleichzeitig wird darauf geachtet, dass der Datenschutz vollständig gewahrt bleibt, Medienkompetenz im Bildungsbereich gefördert wird und kindgerechte digitale Angebote möglich bleiben.

Welche Plattformen sind betroffen?

Das Gesetz richtet sich an sogenannte Video-Sharing-Plattformen, die gezielt Mechanismen einsetzen, um Nutzerinnen und Nutzer möglichst lange auf der Plattform zu halten. Dazu zählen Plattformen mit

  • algorithmischen Empfehlungssystemen (vor allem Inhalte von Fremden)
  • Endlos-Scrolling oder automatischer Wiedergabe
  • Belohnungssystemen für kontinuierliche Nutzung
  • Push-Benachrichtigungen zur Rückkehr
  • Kontaktaufnahme durch fremde Personen

Typische Beispiele dafür sind etwa TikTok, Instagram, YouTube oder Snapchat. Nicht betroffen sind Messenger-Dienste wie WhatsApp oder Signal, sowie Plattformen mit redaktioneller Verantwortung (z.B. Streaming- oder Bildungsplattformen). Kindgerechte Versionen der Apps oder eigene Kinderbereiche bleiben weiterhin möglich.

Wie funktioniert die Altersverifikation?

Die Altersverifikation basiert auf modernsten, datenschutzfreundlichen Technologien. Ziel ist es, nur das absolut Notwendige zu überprüfen, nicht die Identität. Es wird ausschließlich geprüft: „Ist die Person 14 Jahre oder älter?“. Es werden keine persönlichen Daten wie Name oder Geburtsdatum weitergegeben. Die jeweilige Plattform weiß also nicht, wer die Person ist und der Anbieter der Altersprüfung weiß nicht, wo der Nachweis verwendet wird. Jede Altersbestätigung ist technisch nicht nachverfolgbar oder verknüpfbar. 

Ein mögliches Beispiel: Nutzerinnen und Nutzer weisen ihr Alter einmalig nach (z.B. über ID Austria). Ein verschlüsselter Altersnachweis wird lokal am Gerät gespeichert. Beim Login wird daraus ein anonymer Nachweis erzeugt. Die Plattform prüft diesen, ohne zusätzliche Daten zu erhalten. 

Wer führt die Altersverifikation durch? 

Möglich sind staatliche Lösungen (z.B. ID Austria) und/oder auch private Anbieter, die strenge Datenschutz- und Sicherheitsvorgaben erfüllen. Ziel ist es, die Altersprüfung einmalig bei der Erstellung eines Kontos durchzuführen. Bestehende Nutzer:innen müssen ihr Alter nach Inkrafttreten der Regelung einmalig nachträglich bestätigen. Die Nutzer:innen sollen sich den Anbieter zur Altersverifikation jedenfalls aussuchen können. 

Der Gesetzesentwurf befindet sich aktuell in Begutachtung und wurde an die EU-Kommission zur Notifizierung geschickt. Die Altersverifikation für Social Media ein wichtiger Schritt, um Kinder besser zu schützen, ohne dabei ihre Privatsphäre zu verletzen. So wird Kinderschutz im digitalen Raum neu gedacht: wirksam, verhältnismäßig und zukunftsfit.

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