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AsYL

Für mehr europäische Zusammenarbeit und Menschlichkeit sorgen

Asyl und Migration sind Themen, die unseren ganzen Kontinent betreffen – und daher auch europäische Antworten brauchen. Doch die Diskussionen auf nationaler Ebene versinken zunehmend in einem emotional aufgeladenen Populismus. Anstatt Lösungen in den Fokus zu rücken, versuchen Populist:innen, aus den Problemlagen politisches Kapital zu schlagen. An den europäischen Außengrenzen herrscht indes Chaos. Hier werden die jahrelangen Versäumnisse in der EU-Außen- und Migrationspolitik besonders deutlich sichtbar. 

Für uns ist klar: Wer Schutz durch Asyl sucht, hat ein Recht darauf, in Österreich ein rechtsstaatliches Verfahren zu bekommen. Schnelle und gerechte Asylverfahren sorgen für Ordnung statt Chaos. Menschenunwürdige Zustände wie auf der Balkanroute oder in griechischen Elendslagern müssen endlich der Vergangenheit angehören. Es ist höchste Zeit, entschlossen gemeinsame europäische Lösungen zu finden und rasch menschlich zu helfen!

Dafür setzen wir uns ein:

Gemeinsames EU-Asylsystem

Wir müssen die europäische Zusammenarbeit vertiefen, einen effektiven Schutz der Außengrenzen sicherstellen und die europäische Institutionen stärken. Das Ziel ist ein gemeinsames EU-Asylsystem mit einer gemeinsamen europäischen Asylbehörde. Sie führt in Aufnahmezentren an der EU-Außengrenze eine Grundabklärung durch und sorgt für eine gerechte, verbindliche Aufteilung zwischen den EU-Mitgliedstaaten. 

Menschliche Umstände für Asylsuchende

Wir müssen Geflüchteten, die auf die Entscheidung ihres Asylverfahrens warten, menschenwürdige Lebensumstände garantieren. Auch dafür braucht es mehr Kooperation zwischen EU-Staaten, behördliche Unterstützung für Länder an den EU-Außengrenzen und eine faire Aufteilung von Geflüchteten auf alle Mitgliedstaaten.

Schnellere Asylverfahren

Wir fordern eine Qualitätsverbesserung und Beschleunigung der Asylverfahren in Österreich. Bis zur zweitinstanzlichen Entscheidung dürfen nicht mehr als 180 Tage vergehen. 

Gerechte Verteilung und Residenzpflicht

Auch innerhalb Österreichs braucht es eine gerechte Verteilung von Asylsuchenden. Die Residenzpflicht sorgt dafür, dass der Bezug von Leistungen in der Mindestsicherung an den Wohnsitz in einer bestimmten Gemeinde gekoppelt ist. Sie endet, sobald Asylberechtigte an einem anderen Ort eine Berufstätigkeit nachweisen können.

Weniger irreguläre Migration

Um irreguläre Migration zu verhindern, setzen wir uns für den Ausbau von strategischen Partnerschaften mit Drittstaaten ein. Gleichzeitig braucht es aber auch europaweite Mindeststandards für Rückführungen von irregulären Migrant:innen.

Krisper

Stephanie Krisper

NEOS-Sprecherin für Asyl & Migration

Ja, es geht beides: Wir können an Europas Grenzen Kontrolle durchsetzen, registrieren und gleichzeitig auch die Menschenwürde der Antragstellerinnen und Antragssteller achten. Es handelt sich immer um einzelne Individuen mit unterschiedlichsten Schicksalen und Absichten. Diese gilt es zu klären und dann die Menschen schnell zu integrieren oder eben entsprechend abzuschieben, wenn kein Schutzgrund vorliegt. Die Bundesregierung sollte legale Fluchtwege wie Resettlement ermöglichen, über die wir kontrolliert die schutzbedürftigsten Menschen retten können. Sie sind das effizienteste Mittel zur Schlepperbekämpfung.

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FAQ zu Asyl:

Wir wollen die lebensrettende Nothilfe für Flüchtende durch verstärkte Kooperation auf EU-Ebene bewältigen. Denn nur gemeinsam können wir dieses Problem anpacken. Wer vor Krieg flüchtet, muss unbürokratisch Hilfe erhalten. Dazu braucht es einerseits legale Einreisemöglichkeiten und andererseits eine faire Verteilung innerhalb der Europäischen Union. Für jene Menschen, die in Österreich Asyl erhalten, muss die Regierung ausreichend Deutsch- und Integrationskurse bereitstellen und den möglichst frühzeitigen Eintritt in den Arbeitsmarkt ermöglichen. Jene Menschen, die keinen Anspruch auf Asyl haben, müssen in ihre Heimat zurückkehren. 

NEOS befürworten die Aufhebung des Dublin-Systems, weil es offensichtlich versagt hat. Es ist keine Lösung, einigen wenigen Mitgliedstaaten das Management unzähliger Asylanträge aufzubürden, nur weil sie sich an den Außengrenzen der EU befinden. Hier braucht es mehr europäische Solidarität! Niemand darf sich aus der Verantwortung stehlen. Ziel muss es sein, eine gemeinsame europäische Lösung zur Verteilung und Betreuung von Geflüchteten zu finden. Konkret fordern wir ein neues System, "Schengen 2.0": Nach positiver Grundabklärung an der EU-Außengrenze werden die Schutzsuchenden gerecht auf die Mitgliedstaaten verteilt. Dies geschieht anhand von BIP, Bevölkerungszahlen und bisher erbrachten Leistungen in Bezug auf Asylwerber:innen berechnet. So werden Mitgliedstaaten entlastet, die bereits viele Personen aufgenommen haben.  

Ja, wir fordern eine viel stärkere Zusammenarbeit auf EU-Ebene. Wir brauchen in der ganzen EU die gleichen Regeln und die gleichen Standards in Bezug auf den Umgang mit Schutzsuchenden. Nur so kann es auch zu einem gemeinsamen, solidarischen Handeln und zu einer fairen Verteilung auf alle EU-Mitgliedstaaten kommen. Das Ziel ist ein gemeinsames EU-Asylsystem mit einer gemeinsamen europäischen Asylbehörde. 

Das liegt an den mangelnden Personalressourcen am Bundesverwaltungsgericht und an der schlechten Qualität erstinstanzlicher Entscheidungen: ca. 50% der erstinstanzlichen Entscheidungen werden in zweiter Instanz aufgehoben oder abgeändert - und das schon seit Jahren, ohne, dass die Qualität der erstinstanzlichen Entscheidungen sich verbessert.

Ja! Die überwiegende Mehrheit der Geflüchteten in Österreich kommt aus dem Nahen Osten, wo die islamistische Terrormiliz IS wütet und/oder Bürgerkrieg bzw. bürgerkriegsähnliche Zustände herrschen. Im Jahr 2021 stammten die meisten Asylwerber:innen aus Syrien (16.280) und Afghanistan (8.740). Diesen Menschen müssen wir unbedingt Schutz bieten. Dazu verpflichten uns das internationale Recht und die Gebote der Menschlichkeit.

Nein! Nach aktueller Gesetzeslage ist eine Beschäftigungsbewilligung für seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassene Asylwerbende möglich. Davor erfolgt aber noch immer eine Arbeitsmarktprüfung: Bevor eine Beschäftigungsbewilligung ausgestellt werden kann, prüft das AMS in jedem Einzelfall, ob Inländer:innen, EWR-Bürger:innen oder fortgeschritten integrierte Ausländer:innen vorgemerkt sind, die bereit und qualifiziert sind, die betreffende Arbeitsstelle anzutreten. Asylwerbende haben also nach wie vor keinen generellen Arbeitsmarktzugang. 

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