
Rücktritt von Ruck: Mehr als überfällig und Anlass für Neustart
Immer wieder werden wir gefragt, warum wir offen dazu aufrufen, sich für unsere Vorwahlen zu bewerben. Die Antwort ist einfach: Wir wollen das so. Offene Vorwahlen sind kein Notnagel, sie sind unser demokratisches Prinzip.

© NEOS
Wenn wir dazu einladen, dass sich Bürger:innen um einen Listenplatz bewerben, hören wir oft: NEOS haben wohl selbst zu wenig Leute. Das Gegenteil ist der Fall. Selbst wenn sich mehr als genug NEOS-Aktivist:innen bewerben, bleiben unsere Vorwahlen immer offen. Das ist kein Zeichen von Mangel, sondern Absicht. Wir sind überzeugt, dass es in der Politik mehr Menschen aus der Mitte der Gesellschaft braucht, und die findet man nicht, indem man Türen schließt, sondern indem man sie öffnet.
In Österreich ist man das nicht gewohnt. Kandidat:innenlisten werden traditionell hinter verschlossenen Türen erstellt. Dass es auch anders geht – transparent, offen, mit niedrigen Schwellen zum Mitmachen –, kennen viele Menschen schlicht nicht.
Was eine NEOS-Vorwahl ist und wie du mitmachen kannst:
Bei NEOS wird jede Kandidat:innenliste in einem mehrstufigen Vorwahlverfahren erstellt. Und du kannst auf drei Arten dabei sein:
Dieses „unabhängig davon, ob du Mitglied bist“ ist der Kern der Sache. Bei uns kann sich jede:r passiv Wahlberechtigte um einen Platz auf einer NEOS-Liste für Gemeinderat, Landtag, Nationalrat oder EU-Wahl bewerben. Voraussetzung sind lediglich die passive Wahlberechtigung, eine fristgerechte Bewerbung und die Zulassung durch die zuständigen Gremien.
So läuft eine Kandidatur ab:
Hier vergeben die Bürger:innen direkt über unsere Plattform ihre Punkte. Vorwahlberechtigt ist grundsätzlich jede Person ab dem vollendeten 16. Lebensjahr. Je nach Wahl kommen weitere Anforderungen hinzu:
Bundesweite Wahlen: österreichische Staatsbürgerschaft oder Hauptwohnsitz in Österreich
Landtagswahl: Hauptwohnsitz im jeweiligen Bundesland
Gemeinderat: bei Gemeinden über 100.000 Einwohner:innen in der Regel ebenfalls eine öffentliche Vorwahl, vorwahlberechtigt sind Personen mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde
Das Ergebnis dieser Stufe ist der „Bürger:innenvorschlag“.
In der zweiten Stufe vergeben – je nach Wahl – der (Bundes-)Vorstand bzw. das Landesteam ihre Punkte. Daraus entsteht der „Vorstandsvorschlag“.
Auf einer (Bundes-) oder Landesmitgliederversammlung vergeben schließlich alle NEOS-Mitglieder Punkte an die Kandidat:innen. Daraus ergibt sich der „Mitgliedervorschlag“.
Die gewichteten Punkte aus allen drei Stufen werden addiert, die Kandidat:innen entsprechend gereiht und fertig ist die NEOS-Liste.
Offenheit ist kein Risiko, sie ist unsere Stärke!
Dass wir unsere Listen gemeinsam mit den Bürger:innen erstellen, ist keine Verlegenheitslösung. Es ist eine bewusste Entscheidung für eine lebendigere Demokratie. Also: Trau dich. Ob du Fragen stellen, mitgestalten oder selbst kandidieren willst, du bist eingeladen.
Aktuelle Vorwahlen:
Landtagswahl Oberösterreich 2027
Bewirb dich bis zum 20.08.2026 um 12:00 Uhr für einen Listenplatz auf der NEOS-Landtagswahlliste.
Gemeinderatswahl Klagenfurt 2027
Bewirb dich bis zum 06.08.2026 um 12:00 Uhr für einen Listenplatz auf der NEOS-Gemeinderatswahllist.
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