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Neuwahlen sind ein bedeutendes politisches Instrument der österreichischen Demokratie. Sie finden vor Ablauf der geplanten Legislaturperiode statt.
Wann und wie es in Österreich zu Neuwahlen kommen kann, ist gesetzlich genau festgelegt.
Neuwahlen sind vorzeitige Wahlen, die stattfinden, bevor die reguläre Amtsperiode des jeweiligen gewählten Gremiums oder des Amtsträgers bzw. der Amtsträgerin abgelaufen ist. Die Legislaturperiode wird somit vorzeitig beendet.
Bisher wurden in der Zweiten Republik 24 Nationalratswahlen abgehalten. 13 Mal wurden die Wahlen vorgezogen. Die letzten Neuwahlen fanden 2019 statt.
Vorgezogene Wahlen können nicht grundlos angesetzt werden, sondern müssen bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen. Wie es zu Neuwahlen kommt, ist im Bundes-Verfassungsgesetz festgelegt.
Für die Ansetzung von vorgezogenen Wahlen zum Nationalrat gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Aber wann gibt es Neuwahlen? Die Gründe für vorgezogene Wahlen sind politische oder soziale Missstände, dazu zählen beispielsweise:
Die jüngste vorzeitige Nationalratswahl fand in Österreich 2019 statt. Auslöser war die sogenannte „Ibiza-Affäre“ rund um den damaligen Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ). Durch diese Affäre kam es zu einem Koalitionsbruch zwischen ÖVP und FPÖ. Daraufhin kündigte Bundeskanzler Sebastian Kurz nach Rücksprache mit Bundespräsident Alexander Van der Bellen eine vorgezogene Neuwahl an. Der Nationalrat beschloss mit Mehrheit die Selbstauflösung, was schlussendlich zu Neuwahlen führte.
Regierungskonflikte waren des Öfteren Auslöser von Neuwahlen. Auch 2017, 2013, 2008 und 2002 fanden in Österreich vorgezogene Wahlen statt.
1995 kam es zu einem Koalitionsbruch zwischen SPÖ und ÖVP, was zu vorgezogenen Wahlen im Dezember 1995 führte.
Die „Waldheim-Debatte“ um Kurt Waldheim der ÖVP führte zu einer Auflösung der Koalition. Zu vorgezogenen Wahlen kam es damit auch im Jahr 1986.
1971 fanden auf Antrag der SPÖ Neuwahlen statt. Die SPÖ erzielte unter Bruno Kreisky die absolute Mehrheit. Dieser Erfolg konnte zwölf Jahre fortgeführt werden.
Auch 1966, 1959, 1956, 1953 und 1949 wurden die Nationalratswahlen vorgezogen.
Die vorzeitige Auflösung des österreichischen Nationalrats durch den Bundespräsidenten:die Bundespräsidentin ist verfassungsrechtlich geregelt. Laut Bundes-Verfassungsgesetz kann der Bundespräsident:die Bundespräsidentin den Nationalrat auflösen. Der genaue Ablauf ist folgendermaßen:
Die Gesetzgebungsperiode gilt als sofort beendet. Bis zur konstituierenden Sitzung der Neuwahlen gibt es also keinen Nationalrat. Die Neuwahlen müssen innerhalb eines fest vorgeschriebenen Zeitraums stattfinden. Und zwar so, dass der Nationalrat spätestens am 100. Tag nach der Auflösung zusammentreten kann.
Dieses Verfahren stellt sicher, dass der Nationalrat nicht willkürlich aufgelöst werden kann.
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