
RH-Bericht zu Lehrpersonaleinsatz ist Bestätigung für Reformkurs
Martina von Künsberg Sarre: „Während seine Vorgänger nur den Stillstand verwaltet haben, packt Christoph Wiederkehr dort an, wo es den Lehrkräften wirklich etwas bringt.“
Henrike Brandstötter: „Die Regierung muss beim Gewaltschutz viel mehr auf Prävention setzen – und nicht immer erst dann ansetzen, wenn schon etwas passiert ist.“
„Gewaltambulanzen sind eine gute und wichtige Sache, aber sie setzen wieder erst dann an, wenn bereits etwas passiert ist“, sagt NEOS-Frauensprecherin Henrike Brandstötter. „Wir müssen aber verhindern, dass Gewalt überhaupt erst entsteht! Und es gibt in Österreich einfach keine langfristig angelegte Strategie zum Schutz von Frauen vor Gewalt.“
Der Rechnungshofbericht im Sommer habe die langjährige NEOS-Kritik bestätigt, so Brandstötter. „Es gibt Verbesserungsbedarf bei Gefährdungseinschätzungen sowie bei der Fortbildung von Richterinnen und Richtern. Die Bundeskoordinationsstelle verfügt weder über ausreichend rechtliche noch finanzielle Ressourcen, um Maßnahmen durchzusetzen. Auf Polizeiebene gab es im Überprüfungszeitraum in einigen Bundesländern keine ausreichenden Unterstützungsstrukturen. Es fehlten einheitliche Kriterien für die Beurteilung von Hochrisikofällen und für die Abwicklung von Fallkonferenzen. Wir fordern daher, dass endlich alle Angebote für Frauen und Mädchen erhoben werden, damit wir wissen, wo es Doppelgleisigkeiten im Gewaltschutz gibt, vor allem aber, wo es Lücken in der Versorgung gibt.“
„Und wir fordern, dass ENDLICH bei der Prävention angesetzt wird. 2023 ist noch nicht zu Ende und wir betrauern schon 26 Femizide und 40 Mordversuche. Das kann man nicht länger einfach hinnehmen! Wir bringen daher kommende Woche im Nationalrat einen weiteren Antrag ein, der von der Bundesregierung eine langfristig angelegte Gewaltschutzstrategie verlangt. Denn derzeit gibt es beispielsweise für Männer mit Gewaltproblemen lediglich sechs Stunden mit Fachleuten, um über ihre Probleme zu sprechen. Und diese sechs Stunden gibt’s erst nach einer Wegweisung, also dann, wenn der Mann schon tätlich wurde und polizeibekannt ist. Das ist viel zu wenig!“, so Brandstötter abschließend.
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