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NEOS begrüßen den Ministerratsbeschluss, dass junge Menschen mit Behinderung künftig AMS-Zugang haben sollen. Durch die gesetzliche Neuregelung soll die verpflichtende Arbeitsfähigkeitsprüfung ab 2024 nicht schon nach der Pflichtschule stattfinden, sondern erst mit 25 Jahren. „Das Alter bei der Feststellung auf Arbeitsunfähigkeit anzuheben, ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Dadurch wird verhindert, dass Jugendliche viel zu früh vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen werden und dann im schlimmsten Fall nie wieder einen Zugang finden, weil sie für ihr restliches Leben als arbeitsunfähig gelten“, sagt Fiona Fiedler, NEOS-Sprecherin für Menschen mit Behinderungen.
NEOS gehen diese gesetzlichen Änderungen aber nicht weit genug: „Das Ziel muss sein, dass alle Menschen einen gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Denn solange Menschen in arbeitsfähig und nicht arbeitsfähig eingeteilt werden, bleibt echte Inklusion nicht mehr als ein Lippenbekenntnis.“ Bis diese Unterscheidungen abgeschafft sind, so Fiedler, müsse zumindest die Durchlässigkeit des Systems in beide Richtungen sichergestellt werden – damit Wechsel vom ersten Arbeitsmarkt in die Arbeitsunfähigkeit und umgekehrt ohne große Hürden möglich sind. „Auch der Behindertenanwalt und die Volksanwaltschaft fordern, dass Menschen mit Behinderungen selbstverantwortlich entscheiden können, ob sie einer Arbeit nachgehen können oder nicht. Ihnen den Zugang zum ersten Arbeitsmarkt zu erleichtern, ist nicht nur mit Blick auf ein selbstbestimmtes, eigenständiges Leben von enormer Bedeutung, es ist auch mit Blick auf den akuten Arbeitskräftemangel längst überfällig“, so Fiedler abschließend.
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