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Wo trifft sich die Informations­freiheit mit einer Mogelpackung? In Österreich!

Nun soll es beschlossen werden, das neue Informationsfreiheitsgesetz der türkis-grünen Regierung. Wir NEOS werden bei dieser Irreführung nicht zustimmen. So viele Ausnahmen in ein Gesetz zu packen und das als „Transparenzrevolution“ zu feiern, ist schon sehr abgebrüht. Wir haben uns immer für ein echtes Recht auf Information für die Menschen in Österreich eingesetzt, das bekommen sie mit dem vorliegenden Gesetz aber nicht! Womit genau dich die Regierung täuschen will und welche Lösungen es dazu gibt, erfährst du in diesem Blog. 

Lebst du bald in einem Dunkeldorf? Mit 87,6-prozentiger Wahrscheinlichkeit: Ja!

Vielleicht betrifft dich die Verweigerung auf Information im Moment gar nicht, aber warte ab, bis du einen Umwidmungsplan von einem Grundstück brauchst oder wissen willst, welche und wie viel Pestizide die Landwirtschaft einsetzt. Dann wird es schwierig. Die Bundesregierung sieht in ihrem aktuellen Entwurf zum "Informationsfreiheitsgesetz" ernsthaft vor, dass jene Gemeinden, die unter 5.000 Einwohner:innen zählen, keine verpflichtenden Informationen mit dir teilen müssen. Von 2.093 Gemeinden in Österreich müssen 1.834 nichts proaktiv veröffentlichen, also 87,6 Prozent der Gemeinden werden in diesem Gesetz ausgenommen. Ja, dann könnte es die türkis-grüne Bundesregierung gleich lassen?! 

Vielleicht ist dir die Jahreszahl der „Registerzählung“ aufgefallen? Dort steht das Jahr 2021. Warum ist das ein Problem? Es handelt sich hierbei um die allgemeine Volkszählung, die alle 10 Jahre durchgeführt wird. Die letzte war eben im Jahr 2021 und die nächste findet somit erst 2031 statt. Da wir ein Bevölkerungswachstum von 2-3 Prozent jährlich haben, gibt es Gemeinden, die 2021 noch unter 5.000 und mittlerweile mehr als 5.000 Einwohner haben und somit erst in sieben Jahren von der proaktiven Informationspflicht umfasst sein werden. Gleiches gilt auch umgekehrt: Es gibt Gemeinden, die von Abwanderung betroffen sind, laut dem neuen Informationsfreiheitsgesetz zur Veröffentlichung verpflichtet werden, ohne auf die aktuell „notwendige“ Mindesteinwohnerzahl von 5.000 zu kommen. Völlig absurd. 

Ausnahmen bestätigen die Regel und das Informationsfreiheitsgesetz.

Es ist ziemlich dreist, so viele Ausnahmen in ein Gesetz aufzunehmen und dies dann als „Transparenzrevolution“ zu bezeichnen.

  • Beispielsweise dürfen die Kammern und Sozialversicherungsträger weiterhin verstecken spielen.
  • Damit aber nicht genug. Auch die Landtage werden nicht zur produktiven Veröffentlichung von Informationen verpflichtet.
  • Auch die Betragsgrenze von 100.000 Euro, die eine Information jedenfalls als im allgemeinen Interesse qualifiziert, ist einfach viel zu hoch.
  • Weiters tritt das Gesetz erst in 18 Monaten in Kraft. Das ist zu lange und auch die Übergangsregelungen fehlen.
  • Auch die Fristen sind mit teilweise zwei Monaten viel zu lang.
  • Du willst eine Information über einen Vorgang haben, der sich letztes Jahr abgespielt hat? Tja, Pech, Informationen aus der Vergangenheit sind ausgenommen.
  • By the way: Undurchsichtige Auslagerungen wie die COFAG wären immer noch möglich.
  • Achso, und nicht zu vergessen: Die verpflichtende proaktive Veröffentlichung von Information kann ganz einfach durch ein anderes Gesetz ausgehebelt werden. Nachhaltig, oder?

Bis in alle Ewigkeit und noch viel weiter. 

Jetzt könnte man uns NEOS vorwerfen, dass wir dem Gesetz keine Chance geben. „Alles fängt mal klein an, lasst sie doch mal machen, mit all den Kinderkrankheiten, das wird sich schon über die Jahre auswachsen.“ Doch für diesen Fall wurde im Gesetzesentwurf bereits vorgesorgt, die Bundesregierung hat eine „Ewigkeitsklausel“ eingefügt. Das Gesetz kann nicht verbessert bzw. reformiert werden, es sei denn, alle Bundesländer stimmen einer Verbesserung zu. Ja, das lassen wir einfach mal so stehen. 

Was jenen Bürgerinnen und Bürgern aus Dunkeldörfern blüht, die dringend eine Information erhalten möchten? Sagen wir so, der Passierschein A38 ist dagegen ein Kindergeburtstag. Weswegen wir auch eine:n Informationsbeauftragte:n einforderten, die/der die Bürger:innen auf ihrem Weg zur Information unterstützt. Doch auch auf diesen wird seitens der türkis-grünen Regierung verzichtet. 

Dieses Gesetz zementiert Transparenz und das Recht auf Information in unserem Land für alle Ewigkeit ein: Der Wolf im Schafspelz.

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