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Social Media im Parteiengesetz klar und transparent neu geregelt

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema im Überblick

1. Warum war die Gesetzesänderung überhaupt notwendig?

Bisher war die Bewirtschaftung sozialer Netzwerke nicht wirklich geregelt. Die Auslegung der vorhandenen Gesetze ließ große Graubereiche und unklare Trennlinien zwischen parteipolitischer und Kommunikation etwa aus Ministerkabinetten zu. Das hat zu rechtlichen Unsicherheiten und komplizierten Verfahren geführt, was künftig durch klare Regeln vermieden werden soll.

2. Was regelt das neue Parteiengesetz im Bereich Social Media?

Das Gesetz regelt, wie Politiker:innen in Exekutivfunktionen (z. B. Minister:innen, Bürgermeister:innen) ihre Social-Media-Kanäle künftig führen. Ziel ist es, klare Trennlinien zwischen Beiträgen etwa aus der Rolle als Minister:in und der Kommunikation als Politiker:in zu schaffen.

3. Kritiker sagen, dass so die Parteienförderung erhöht wird. Stimmt das?

Nein, Parteien erhalten durch die Regelung weder geldwerte Vorteile noch wird ihnen zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt. Im Gegenteil: Die von der Partei betreuten und gewarteten Kanäle werden Politiker:innen auch für ihre Exekutivfunktion zur Verfügung gestellt.

 Unabhängig davon setzen NEOS sich seit Gründung für eine deutliche Reduktion der Parteienförderung ein. Als ersten Schritt haben wir im Regierungsprogramm die Parteienförderung für 2025/26 eingefroren. Für die Budgets ab 2027 haben wir das klare Ziel, die Förderungen zu kürzen, damit auch die Parteien einen aktiven Beitrag leisten, das Budget nachhaltig zu entlasten und Spielräume für Investitionen zu schaffen.

 4. Wer darf künftig Inhalte auf den Social-Media-Kanälen posten?

Inhalte dürfen von mehreren Personen befüllt werden - allerdings ausschließlich gemäß ihres Tätigkeitsbereichs. Es ist also klar geregelt, wer in welcher Funktion Inhalte bereitstellt. So wird also etwa der Instagram-Kanal gemeinsam genützt, nicht aber die Arbeitskraft jeweiligen Mitarbeiter:innen. Auch künftig werden z. B. Mitarbeiter:innen in Ministerkabinetten keine parteipolitischen Inhalte erstellen oder veröffentlichen.

5. Wie wird die Transparenz für Bürger:innen gewährleistet?

Die Kanäle müssen eine klare Nachvollziehbarkeit der einzelnen Beiträge gewährleisten: Bürger:innen werden klar erkennen können, welche Inhalte für welchen Tätigkeitsbereich veröffentlicht wurden.

6. Gilt die neue Regelung auch auf Landes- und Gemeindeebene?

Ja, die Regelung gilt nicht nur auf Bundesebene, sondern bis hin zu den Gemeinden. Damit wird flächendeckend für Transparenz und Rechtssicherheit gesorgt.

7. Was passiert mit laufenden Verfahren?

Anhängige Verfahren sind nicht von der neuen Regelung umfasst. Sie werden wie ausjudiziert und etwaige Pönalen werden von den betroffenen Parteien beglichen.

8. Welche Rolle spielten NEOS in der Debatte?

NEOS haben die Notwendigkeit einer klaren und in die Zukunft gerichteten Lösung bereits lange vor dem Schwenk der Grünen und vor öffentlichen Debatten medial thematisiert und früh eine entsprechende Lösung gefordert. Beispielsweise hier in den SN.

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