Ergebnisse aus den Gruppen der Reformpartnerschaft
Ganz aktuell: Ergebnisse aus den Gruppen der Reformpartnerschaft. Konkrete Vorhaben bei Energie, Gesundheit, Verfassungs- und Verwaltungsbereinigung und Bildung. Und ein neuer österreichischer Stabilitätspakt.

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Mehr als ein Jahrhundert nach dem Inkrafttreten der österreichischen Bundesverfassung steht das Land vor der Herausforderung, sein Staatssystem grundlegend zu erneuern und an die Anforderungen des 21. Jahrhunderts anzupassen. Komplexe Zuständigkeiten, Doppelstrukturen und eine vielfach überlagerte Aufgabenverteilung erschweren eine effiziente Verwaltung und klare Verantwortlichkeiten.
Daher wurde im Juni 2025 die Reformpartnerschaft bestehend aus Bund, Ländern, Gemeinden und Städte gegründet. Seither haben alle Untergruppen mehrmals getagt und wesentliche Fortschritte erzielt. Auf dieser Basis verständigen sich Bund und Länder bei der Landeshauptleute-Konferenz auf folgende konkrete Vorhaben:
Energie
- Raschere Verfahren: Durch die gesetzliche Verankerung des überragenden öffentlichen Interesses sowie einer Reform der Großverfahren soll die Verfahrensdauer bei wichtigen Genehmigungsverfahren und Bauprojekten deutlich gesenkt werden.
- Netzkosten: Im Bereich der Netzinfrastruktur sollen Effizienz- und Synergiepotenziale zur Senkung der Netzkosten gehoben und eine Konsolidierung der Netzgesellschaften vorangetrieben werden.
- Ausgleich unterschiedlicher regionaler Netzkostenbelastung durch ein Maßnahmenbündel (zB neu zu schaffender Bundesfonds).
- Preisgestaltung: Die Österreicherinnen und Österreicher sollen vom hohen Anteil der erneuerbaren Energien profitieren. Dafür soll es zu einer Reform mit einer Weiterentwicklung bzw. Änderung in der Preisgestaltung für Endkunden kommen.
Gesundheit
- Patientenlenkung: Ab 2027 wird es ein bundesweit einheitliches System (telefonisch, digital oder Hausarzt) geben, damit alle Patientinnen und Patienten am richtigen Ort zur richtigen Zeit die passende medizinische Versorgung erhalten, und die Wartezeiten deutlich verkürzt werden.
- Flächendeckende Versorgung des öffentlichen Gesundheitssystems: Auf Basis einer Landkarte zur Schließung von Versorgungslücken und regionaler Notwendigkeiten werden folgende Maßnahmen gesetzt:
- Reduktion von Bürokratie im Kassenarztwesen
- einheitlicher Leistungskatalog
- bundesweiter Gesamtvertrag
- Erarbeitung von Modellen um Wahlärztinnen und Wahlärzte ins öffentliche Gesundheitssystem zu bringen
- Harmonisierung des Dienstrechts und des Besoldungsrahmens
- Konkrete Maßnahmen, damit Absolventinnen und Absolventen des Medizinstudiums vorrangig dem öffentlichen System zur Verfügung stehen
- Im Rahmen der Reformpartnerschaft sollen die dafür notwendigen Strukturanpassungen im Gesundheitssystem geschaffen werden, um transparente Verantwortlichkeiten, gebündelte Finanzierungsströme und gemeinsame Struktur- und Kapazitätsplanung sicherzustellen. Dabei sollen der niedergelassene, der ambulante und der stationäre Bereich künftig verschränkt werden. Dafür sollen im ersten Quartal 2026 konkrete Umsetzungsoptionen für rechtliche Anpassungen und Konzeption für Governance, Finanzierung und Steuerung erarbeitet werden.
Verfassungs- und Verwaltungsbereinigung
- KI in der Verwaltung und GovTech Austria: Durch gemeinsame IT-Beschaffungen (u.a. Lizenzen), eine einheitliche Anwendung von KI-Applikationen und ein konsequentes Once-Only-Prinzip wird die Verwaltung auf allen Gebietskörperschaftsebenen massiv digitalisiert. Dafür soll mit GovTech Austria eine Plattform geschaffen werden.
- Gebietskörperschaften gezielt entlasten: Durch gesetzliche Anpassungen für Gemeindekooperationen (zB. Im Rahmen von Gemeindeverbänden) sowie die verpflichtende Datenverschränkung der Register werden die Potentiale und Möglichkeiten der Zusammenarbeit von allen Gebietskörperschaften angesichts knapper Ressourcen gehoben.
- Start einer Entbürokratisierungsoffensive auf allen Ebenen: Im Zuge mehrerer Entbürokratisierungspakete sollen bestehende Gesetzesbestimmungen auf allen Ebenen systematisch überprüft und überflüssige Regelungen gestrichen werden. Dafür wird noch in den kommenden Wochen durch die Bundesregierung ein erstes Paket vorgelegt. Der Abbau überbordender Bürokratie reduziert unnötigen Verwaltungsaufwand und entlastet damit Bürgerinnen und Bürger ebenso wie Unternehmen.
Bildung
- Stärkung der Elementarpädagogik: Es soll ein bundeseinheitlicher Korridor für Mindeststandards (zB. hinsichtlich Berufsbild und Betreuungsqualität) geschaffen werden. Gleichzeitig sollen durch eine bundesgesetzliche Reglung die Schnittstellen zwischen elementarpädagogischen Einrichtungen und Pflichtschulen zur Datenübergabe verbessert werden.
- Personal im Bildungsbereich: Die behördlichen Zuständigkeiten im Bildungsbereich werden entflochten und weiterentwickelt, wobei das gesamte Schulpersonal inklusive Unterstützungspersonal zur Hebung von Synergien gebündelt werden soll.
- Echte Schulautonomie: Schulen sollen in der Personalbestellung autonomer handeln dürfen und nach spezifischen Bedürfnissen und leistungsorientiert Personalstellen besetzen. Der dafür notwendige organisatorische Rahmen wird vorgegeben.
Auf Basis dieser Beschlüsse wird noch im Dezember 2025 die Steuerungsgruppe tagen und die Umsetzungsschritte und gesetzlichen Anpassungen einleiten.
Stabilitätspakt
Bund und Länder bekennen sich zur Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspakts der EU. Dafür wird noch heuer ein österreichischer Stabilitätspakt geschlossen, welcher die Leistungsfähigkeit der jeweiligen Gebietskörperschaftsebenen sowie die durch die Kompetenzverteilung bedingte Ausgabendynamik entsprechend berücksichtigt. Deshalb werden zusätzlich zum Abschluss des Stabilitätspakts im Rahmen der Reformpartnerschaft effizientere Strukturen geschaffen (wie unter anderem oben ausgeführt), um die Kostendynamik zu dämpfen und die Verantwortung von Finanzierung und Aufgaben zusammenzuführen. Der Finanzausgleich ist dementsprechend anzupassen. Gleichzeitig wird auch die Transparenz der öffentlichen Finanzen und der wechselseitige Informationsaustausch zwischen Bund und Ländern intensiviert und das laufende Controlling nach Maastricht verbessert. Gleichzeitig wird auch die Transparenz der öffentlichen Finanzen und der wechselseitige Informationsaustausch zwischen Bund und Ländern intensiviert und das laufende Controlling nach Maastricht verbessert. Gleichzeitig werden durch eine Novellierung der Gebarungsstatistik-Verordnung die bestehenden Berichtspflichten an die Statistik Austria geprüft und erforderliche Erweiterungen rechtlich verankert.
Über allfällig erforderliche Erweiterungen ist das Einvernehmen herzustellen.
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