Das „System Pilnacek“ und seine Folgen
Im Bericht der Untersuchungskommission zur Causa Pilnacek geht es um Zweiklassenjustiz, grassierende Korruption und Postenschacher. Wie schlimm steht es wirklich um den Rechtsstaat?

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Die vom Justizministerium eingesetzte Untersuchungskommission zur Causa Pilnacek hat am 15. Juli 2024 ihre Ergebnisse präsentiert. Es ging um Zweiklassenjustiz, grassierende Korruption und Postenschacher. Die bisherige Berichterstattung vermittelt aber nur einen schwachen Eindruck vom Ernst der Lage. Wie schlimm steht es wirklich um den Rechtsstaat? Um das herauszufinden, hat Georg-Maximilian Lundström-Halbgebauer den ganzen 232 Seiten langen Untersuchungsbericht ausgewertet und das Wichtigste zusammengefasst.
Es gab einmal eine Zeit, da war es ganz normal, dass nicht alle vor dem Gesetz gleich sind. Doch die Revolutionen von 1789 und 1848 haben das alte System von Vorrechten und Privilegien weggefegt. Schon Artikel 6 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 hält nicht nur fest, dass alle vor dem Gesetz gleich sind, sondern auch, dass alle „nach ihrer Fähigkeit“ Zugang zu Würden, Stellungen und öffentlichen Ämtern haben sollen, „ohne einen anderen Unterschied als den ihrer Tugenden und ihrer Talente“. Auch das österreichische Staatsgrundgesetz von 1867 bestimmt, dass alle Staatsbürger:innen vor dem Gesetz gleich sind, und dass Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses ausgeschlossen sind. Das ist die Theorie. Die Praxis sieht manchmal ganz anders aus.
Nach den Skandalen, die im Justizministerium rund um den ehemaligen Sektionschef Christian Pilnacek immer wieder hochgekocht sind, und nach der seinem Tod folgenden Veröffentlichung einer Tonbandaufnahme, auf der er in einem privaten Gespräch davon erzählt, wie Ex-Innenminister und Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) von ihm verlangt habe, gewisse Verfahren einzustellen, hat Justizministerin Alma Zadić am 14. Dezember 2023 eine Untersuchungskommission eingesetzt, die beurteilen sollte, ob es politisch motivierte Einflussnahme auf staatsanwaltschaftliche Vorgänge gegeben hat. Die Antwort ist ein eindeutiges „Ja“.
Nachdem die Kommission ihre – durchaus schaurigen – Erkenntnisse am 15. Juli 2024 in einer Pressekonferenz veröffentlicht hatte, versuchte die ÖVP, deren Glaubwürdigkeit zu untergraben, indem behauptet wurde, Alma Zadić habe einen Rechtsbruch begangen, als sie diese einsetzte. Das ist juristisch wenig stichhaltig, weil die Justizministerin aufgrund einer klaren und eindeutigen Rechtsgrundlage gehandelt hat: Zur Vorbereitung von Amtsgeschäften darf die Justizministerin eine Untersuchungskommission einsetzen. Alle Fragen, die für die wirtschaftliche und zweckmäßige Einrichtung und Arbeitsweise der Bundesverwaltung wichtig sind, muss sie sogar wahrnehmen und prüfen. Dasselbe gilt für Fragen, die für die Koordinierung der vorausschauenden Planung der Aufgaben des Ministeriums nötig sind. Systematische und wiederholte Fälle von politischer Einflussnahme auf die Justiz würden mit Sicherheit die Zweckmäßigkeit der Justiz infrage stellen. Das dürfte in Wahrheit auch der ÖVP klar sein, denn eine Anzeige gab es bisher nicht.
Die Kommission und ihr Auftrag
Die Kommission bestand aus ursprünglich sieben, dann sechs hochkarätigen Jurist:innen. Ein Kommissionsmitglied schied aus Befangenheitsgründen freiwillig aus. Um ihren Auftrag zu erfüllen, nahm die Kommission Einblick in Akten bzw. Aktenteile. Sie führte Gespräche mit freiwilligen Auskunftspersonen und nahm anonyme Hinweise entgegen. Weil sie kein Gericht ist, hat die Kommission kein Urteil gesprochen, sondern lediglich eine Bewertung der ihr bekannten Tatsachen vorgenommen. Dasselbe gilt für den vorliegenden Artikel. Mediale Vorverurteilungen schaden dem Rechtsstaat und sind abzulehnen.
Mangel an Weisungen
Damit eine Demokratie den in Gesetze gegossenen Willen des Volkes umsetzen kann, muss sich die Verwaltung diesen Gesetzen unterordnen. Das schützt nicht nur die Demokratie, sondern auch die einzelnen Beamten. Müssen sie aufgrund einer Weisung entgegen ihrer eigenen Rechtsmeinung handeln, sind nämlich nicht sie, sondern ihre Vorgesetzten verantwortlich, es sei denn, sie würden dadurch eine Straftat begehen. Deshalb ist die Bundesverwaltung im Allgemeinen und das Justizministerium im Speziellen streng hierarchisch organisiert. Vorgesetzte haben das Recht, aber auch die Pflicht, ihren Untergebenen durch Weisungen klare Anweisungen zu geben. Genau das ist aber oft nicht passiert. Im Kommissions-Bericht kommen mehrere Fälle vor, in denen (v.a.) Pilnacek laufende Verfahren mutmaßlich aus sachfremden, teils parteipolitischen Motiven beeinflusst hat. Um dieses gesetzwidrige Vorgehen zu verschleiern, haben sich leitende Beamte im Justizministerium wiederholt und systematisch ihrer Führungsverantwortung entzogen. Statt das gesetzlich vorgesehene Mittel der Weisung zu nutzen, beeinflussten sie ihre Untergebenen durch Druck und Schein-Einvernehmlichkeit.
Unter Sektionschef Pilnacek war es üblich, Meinungsverschiedenheiten mit Untergebenen in formellen Dienstbesprechungen zu diskutieren. Diese Dienstbesprechungen waren oftmals durch ein feindseliges Klima geprägt, und es kam wiederholt vor, dass Pilnacek rangniedrigere Beamte anschrie. Er hatte Mittel und Möglichkeit, Untergebenen die Karriere zu ruinieren, was auch in zumindest einem Fall vorkam (Pilnacek-Bericht S. 196). Resultat solcher Dienstbesprechungen, in denen zum Teil erheblicher Druck aufgebaut wurde, waren sogenannte einvernehmliche Lösungen, die nur mangelhaft protokolliert wurden. Dadurch war es für von Verfahren Betroffene trotz ihres Rechts auf Akteneinsicht nicht möglich nachzuvollziehen, wie Entscheidungen zustande gekommen sind. Besonders augenfällig ist hier eine Dienstbesprechung im Zusammenhang mit einer geplanten Festnahme eines Meinl-Bank-Managers, die zu widersprüchlichen Auffassungen bezüglich des Ergebnisses geführt hatte, was in einer zweiten Besprechung separat „saniert“ werden musste. In dieser zweiten Dienstbesprechung war nicht nur die Sektionsleitung Fachaufsicht, sondern auch die Sektionsleitung Dienstaufsicht anwesend, was von den Untergebenen als klare Drohung wahrgenommen wurde. Wegen des bedrohlichen Settings wurde diese Besprechung in Justizkreisen als „Nordkorea-Besprechung“ berüchtigt (S. 89). Seit der Entmachtung Pilnaceks durch die Trennung der Sektionen für Einzelstrafsachen und Straflegistik im September 2020 sind Dienstbesprechungen in der oben beschriebenen Form laut Kommission nicht mehr vorgekommen (S. 93).
Zweiklassenjustiz für die Elite
René Benko kaufte sich 2011 den Berggasthof Schlössle in Oberlech und errichtete dort das mittlerweile wegen mutmaßlichen Missbrauchs von COVID-Förderungen in Verruf geratene „Chalet N“. Die Gemeinde hatte ein Vorkaufsrecht, auf das sie gegen Zahlung von 250.000 Euro verzichtete. So weit, so legal. Doch angeblich bot Benko weitere 250.000 Euro dafür, behördliche Verfahren zu beschleunigen, insbesondere die Abänderung des Bebauungsplans und die Teilabänderung der Flächenwidmung sowie den Abschluss eines Raumplanungsvertrags. Es gibt diesbezüglich Zeugenaussagen mehrerer Gemeindevertreter sowie einen Aktenvermerk. Auf dieser Grundlage begann die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ab 2015 gegen Benko zu ermitteln und verfasste auch den Entwurf einer Anklageschrift wegen Bestechung. Normal, sollte man meinen – wenn alle vor dem Gesetz gleich sind. Doch erstens erfuhr Benko von den Ermittlungen, noch bevor Anklage erhoben wurde. Das hätte nicht passieren dürfen. Und zweitens erstattete Benkos Anwalt danach zweimal der Leiterin der zuständigen Oberstaatsanwaltschaft Wien einen Besuch ab und legte ihr eine abweichende Darstellung des Sachverhalts vor. Das ist schon nicht mehr so normal. Einen Termin bei der Oberstaatsanwältin bekommt man nämlich nicht über eine Plattform, sondern nur, wenn man bestens mit der politischen Elite des Landes vernetzt ist. Was dann folgte, ist wirklich nicht mehr normal: Geändert wurde nicht nur die rechtliche Beurteilung, sondern der Sachverhalt selbst; und zwar auf Druck der Oberstaatsanwältin. Die Zeugenaussagen wurden in Zweifel gestellt, die Niederschrift des Bestechungsversuchs galt plötzlich nicht mehr als Beweis, und Benko war fein raus (S. 124).
Dass die Oberstaatsanwaltschaft Wien in der Causa „Chalet N“ den Sachverhalt umgedeutet hat, ist deshalb besonders fatal, weil es die Wirksamkeit des Weisungsrats im Justizministerium untergraben hat, der in besonders sensiblen Fällen den Anschein von Befangenheit oder politischer Einflussnahme vermeiden helfen sollte. Der Weisungsrat berät die Justizministerin oder den Justizminister bei der Erteilung von Weisungen an Staatsanwält:innen. Grundlage für seine Entscheidungen sind staatsanwaltliche Berichte, Stellungnahmen der Oberstaatsanwaltschaften, Zusammenfassungen des Sachverhalts und begründete Vorschläge für das weitere Vorgehen. In besonders medienwirksamen, sogenannten clamorosen Fällen, muss der Weisungsrat konsultiert werden. Doch seine Entscheidungen können relativ leicht beeinflusst werden, indem man gezielt steuert, welche Informationen er bekommt. Beispielsweise erhielt der Weisungsrat im Fall „Chalet N“ lediglich die Unterlagen mit dem bereits umgedeuteten Sachverhalt, in dem Zeug:innen und schriftliche Dokumentation nicht mehr ernst genommen werden. Wegen dieser „selektiven Vorlage von Unterlagen“ ist der Weisungsrat auch der rechtlichen Beurteilung der Oberstaatsanwaltschaft gefolgt (S. 69).
Ermittlungen behindert, Verfahren verschleppt
Direkter Kontakt mit Verdächtigen bzw. Beschuldigten sowie direkte Beeinflussungen laufender Verfahren waren leider nicht die Ausnahme. So empfing Christian Pilnacek am 4. Februar 2020 zwei Beschuldigte im CASAG-Prozess in seinem Büro im Justizministerium: Ex-Finanzminister Josef Pröll (ÖVP) und den damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden der Casinos Austria AG, Walter Rothensteiner. Auch Rechtsvertreter in anderen Causen und Personen mit parteipolitischem Bezug waren bei Pilnacek zu Gast. Diese Treffen wurden in der Regel nicht in die Akten aufgenommen und auch nicht schriftlich dokumentiert. Die Kommission hatte den Eindruck, dass solche Interventionen zu einer Flut an Aufsichtsbeschwerden gegen die fallführenden Beamten führten, womit das eigentliche Ermitteln „gezielt behindert“ wurde (S. 102). Anscheinend gibt es also eine privilegierte Elite im Land, die sich, wenn gegen sie ermittelt wird, einfach im Justizministerium beschweren geht - und dann ist Ruhe.
Neben Dienstbesprechungen und Aufsichtsbeschwerden wurden Verfahren auch durch die absichtliche Nichtzuteilung von Ressourcen beeinflusst. Das führte dazu, dass wichtige, öffentlich bekannte Verfahren überlang dauerten. Es scheint, als wären diese „aus politischen Gründen […] bewusst in die Länge gezogen“ worden (S. 116). Das ist nicht nur demokratiepolitisch problematisch, sondern noch dazu eine potenzielle Menschenrechtsverletzung, weil nach der Europäischen Menschenrechtskonvention jede Person das Recht hat, dass ihre Sache „innerhalb einer angemessenen Frist“ vor einem Gericht gehört wird. Es ist Aufgabe des Staats, dafür Sorge zu tragen. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte legt nahe, dass mehr als ein Jahr pro Instanz oder eine gesamte Verfahrensdauer über 10 Jahre nicht mehr als angemessen gilt. Doch mehrere öffentlich bekannte Verfahren dauerten auffällig lang:
- In der Causa Stadterweiterungsfonds dauerte es 7 Jahre bis zum erstinstanzlichen Freispruch aller Angeklagten (S. 117).
- Das Verfahren rund um die Meinl European Land (MEL) dauerte 15 Jahre und wurde eingestellt. Es wurde von nur einem Staatsanwalt betreut (S. 118).
- Die Causa Eurofighter dauert bisher 13 Jahre und wurde teilweise eingestellt. Auch hier war nur ein einziger Staatsanwalt zuständig (S. 118).
- Das Verfahren in der Inseratenaffäre rund um Werner Faymann und seinen ehemaligen Kabinettschef Josef Ostermayer dauerte acht Jahre und wurde ebenfalls eingestellt (S. 119).
Laut Kommissionsbericht hat die von Pilnacek geleitete Fachaufsicht in allen diesen Fällen weitere Verzögerungen bewirkt, statt die Verfahren zu beschleunigen. Auch die Tatsache, dass Großprozesse gegen eine international operierende Bank (MEL) und gegen einen großen Rüstungskonzern (Eurofighter) je von nur einem Staatsanwalt betreut wurden, zeigt, dass kein großes Interesse daran bestand, die genannten Verfahren zu beschleunigen. Zusätzlich seien die Aktenzahlen dieser Verfahren immer wieder geändert worden. Die Kommission unterstellt die Absicht, dadurch die Verfahrensdauer möglichst zu verschleiern.
In der Causa Eurofighter kam es am 1. April 2019 zu einer Dienstbesprechung, in der sich zeigte, dass das Verfahren der Justiz völlig entglitten war. Nach Jahren der Ermittlung stand die WKStA immer noch am Anfang. Die Leiterin der WKStA forderte „eine Aufstockung der personellen Ressourcen zur Abarbeitung des Verfahrens“. Es drohte ein Gesichtsverlust der Justiz vor der Öffentlichkeit. Pilnaceks Lösungsansatz „Daschlogt’s es!“ ist mittlerweile zum geflügelten Wort geworden (S. 90). Gemeint war, einen Teil des Verfahrens einzustellen. Hier dürfte Pilnacek auch bereit gewesen sein, juristisch „ein Auge zuzudrücken“. Mitarbeiter:innen der WKStA zeichneten diese Dienstbesprechung heimlich auf, und erstatteten Anzeige wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch gegen Christian Pilnacek. Das Verfahren wurde aber eingestellt. Die von Pilnacek geleitete Dienstaufsicht revanchierte mit Gegenanzeige. Tatsächlich wurde ein Verfahrensteil des Eurofighter-Prozesses mittlerweile eingestellt. Auch hier zeigt sich die Zweiklassenjustiz: Nicht gegen jede Person wurde gleich schnell und gleich effizient ermittelt.
Die Erkenntnisse der Kommission erhärten leider, was sich viele Österreicher:innen schon lange denken: Frei nach Orwell sind hier alle Menschen gleich, aber die Reichen und Mächtigen sind gleicher. Wer jemanden kennt, braucht sich nicht an die geltenden Regeln und Gesetze zu halten. Wird man erwischt, gibt es einen Klaps auf die Finger, schlechte Publicity und schlimmstenfalls eine bedingte Haftstrafe, eher aber eine Einstellung des Verfahrens, nachdem sich die Öffentlichkeit nicht mehr erinnert, worum es ging.
Das ist aber leider noch nicht alles. Auch zu Postenschacher, Geheimnisverrat und Seilschaften innerhalb der Justiz gibt es im Bericht der Kommission interessante Einblicke.
Postenkorruption und Seilschaften
In österreichischen Ministerien werden Stellen leider nicht immer nach dem Prinzip der Bestenauslese vergeben. So hat die Kommission deutliche Anhaltspunkte für gezielte Beeinflussungen bei der Stellenbesetzung gefunden. Ebenso wurde über Fälle berichtet, in denen durch die Ressortspitze mit dem Ziel interveniert wurde, bestimmte Personen aus ihrer damaligen Funktion zu entfernen oder sie an einer Bewerbung für eine bestimmte Position zu hindern. Konkrete Beispiele sind:
- Die Besetzung der Oberstaatsanwaltschaft Wien mit einer Person, die von der Personalkommission nicht als am besten geeignet gesehen wurde (Pilnacek-Bericht S. 194).
- Die rechtswidrige Degradierung eines Abteilungsleiters (S. 195), der, obwohl er am besten geeignet war, eine Stelle als Abteilungsleiter aus sachfremden Gründen nicht erhalten hat.
- Der Versuch Pilnaceks, seiner Frau den Posten der Präsidentin des Oberlandesgerichts Graz zu verschaffen, indem er beim damaligen steirischen Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer intervenierte (S. 196).
Wesentlich ist hier der Zusammenhang von Ämterpatronage mit anderen Erscheinungsformen von Korruption. Die Kommission drückte es präzise aus (S. 191):
„Wer seiner Parteinähe den privilegierten Zugang zu einem öffentlichen Amt verdankt, wird unter Umständen dazu neigen, sich auch bei von ihm zu treffenden Entscheidungen von parteipolitischer Opportunität leiten zu lassen.“
In diesem Sinne könnte man Postenkorruption auch als Anbahnungshandlung für spätere Gegenleistungen in Form von anderen korrupten Handlungen verstehen. Die Kommission berichtet in diesem Zusammenhang von der Bildung von Seilschaften, der grassierenden Neigung, die eigene Gruppe zu begünstigen, und der Erwartung, gegenseitige Loyalität über geltendes Recht zu stellen. Die Folge ist eine Dreiklassenjustiz: Eine für die Elite, eine für die eigene Seilschaft und eine für das gemeine Volk.
Geheimnisverrat
In mehreren Fällen wurden Amtsgeheimnisse an Freunde und Freunderl weitergegeben (S. 184). Zum Beispiel hat Pilnacek 2018 dem im Vorjahr aus dem Amt geschiedenen Ex-Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) über den Ausgang eines Verfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) informiert, von dem Brandstetter zu diesem Zeitpunkt noch nicht wissen hätte dürfen (S. 184). Im Urteil des BVwG ging es um Postenkorruption: Im Zuge einer Organisationsreform im Ministerium wurde 2015 die Leitung einer Personalabteilung neu ausgeschrieben. Der von der Personalkommission bestgereihte Bewerber stand Brandstetter aber aus persönlichen Gründen nicht zu Gesicht. Der Jurist solle Nicht-Akademiker:innen geringschätzig behandelt haben. Im Gegensatz zu acht anderen Personalentscheidungen wurde in diesem Fall ein Hearing anberaumt. Dort sah sich der Bewerber dem Justizminister persönlich sowie einem Chauffeur und zwei weiteren Nicht-Akademikern gegenüber. Das ist höchst unüblich und war vielleicht als Rache für die angebliche Geringschätzung von Nicht-Akademiker:innen gedacht. Der Bewerber wurde abgelehnt und musste sich stattdessen mit einer Referenten-Stelle begnügen. Eine schwere Degradierung: Der Betroffene legte Beschwerde vor dem BVwG ein. Das Gericht gab ihm recht und stellte fest, das Hearing habe als „Feigenblatt“ für die aus sachfremden Gründen getroffene Entscheidung des damaligen Justizministers gedient.
Eine willkürliche Personalentscheidung. Ein Justizminister, der sich über die Personalkommission hinwegsetzt. Das klingt alles sehr nach Amtsmissbrauch. Und im Justizministerium stellte sich die sehr ernste Frage, ob man den Ex-Minister anzeigen müsse. Zuständig war Pilnacek. Der traf sich persönlich mit Brandstetter, entschied sich danach gegen eine Anzeige und leitete stattdessen eine interne Revision gegen die Entscheidung des BVwG ein, die im Wesentlichen zurückgewiesen wurde. Ganz „daschlogn“ konnte Pilnacek die Sache damit aber nicht: Seit Jahren ermittelt die Staatsanwaltschaft Innsbruck gegen Brandstetter wegen Amtsmissbrauchs, Falschaussage und Geheimnisverrats. Eine Anklage steht unmittelbar bevor, muss aber noch vom Justizministerium freigegeben werden. Die WKStA prüft derzeit auch einen Verdacht auf Bestechung.
Ein weiteres Beispiel, dass man es in der eigenen Partie mit der Amtsverschwiegenheit nicht ganz so eng sah: Johann Fuchs, der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien (auch gegen ihn laufen Ermittlungen), schickte Pilnacek im Dezember 2020 und Februar 2021 Dokumente zu ausgesuchten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen (obwohl Pilnacek dafür fachlich seit Herbst 2020 nicht mehr zuständig war). Hierbei geht es unter anderem auch um Passagen aus Verschlussakten (S. 186). Und ein „Maulwurf“ bei der WKStA schickte Interna und Aktenteile per WhatsApp an Pilnacek und informierte ihn über das dortige Geschehen. In all diesen Fällen hält die Kommission es für „sehr wahrscheinlich, dass sachfremde Motive wie politische oder persönliche Nahebeziehungen […] eine Rolle gespielt haben“ (S. 187). Ebenso hat die Kommission Anhaltspunkte dafür gefunden, dass Pilnacek in laufenden Verfahren für Außenstehende beratend tätig geworden sein könnte. Dafür spricht etwa auch sein Kontakt zum damaligen Kabinettschef im Finanzministerium Clemens-Wolfgang Niedrist nach der Hausdurchsuchung bei Ex-Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) 2021.
Dreiklassenjustiz
Wie bereits dargelegt, gab es innerhalb der Justiz Seilschaften mit teils übertriebener gegenseitiger Loyalität. Das ging so weit, dass die Entscheidung, ob gegen Kolleg:innen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird „teilweise von sachfremden Einflüssen getragen“ war (S. 99). Was bedeutet das? Am Anfang eines Strafverfahrens steht die Anzeige, also die Meldung einer anscheinend strafbaren Handlung an die Behörde. Danach wird geprüft, ob ein Anfangsverdacht vorliegt, ob also aufgrund bestimmter Anhaltspunkte angenommen werden kann, dass eine Straftat begangen worden ist. Die Anhaltspunkte müssen konkret nachprüfbar oder widerlegbar sein. Nur, wenn die Staatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht feststellt, beginnen die Ermittlungen, und erst dann gibt es eine:n Verdächtige:n: Ohne Anfangsverdacht kein Ermittlungsverfahren. Ein angebliches Opfer kann dagegen (derzeit noch) nichts tun.
Im Zusammenhang mit dem Eurofighter-Verfahren hat Pilnacek per Weisung verfügt, dass aus Geheimhaltungsgründen Akten aus dem Ermittlungsakt ausgeschieden und dem Bundesministerium für Landesverteidigung (BMLV) zurückgegeben werden sollen. Grundlage war eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien – rechtlich also völlig in Ordnung. Doch der damalige Nationalratsabgeordnete Peter Pilz (Liste Jetzt) sah in Pilnaceks Weisung eine willkürliche Gefährdung des Eurofighter-Verfahrens. Es folgte eine parlamentarische Anfrage, die für großes mediales Aufsehen sorgte. Um sein Vorgehen zu verteidigen, leitete Pilnacek am 21.12.2018 um 15:02 die fragliche Weisung und das zugrundeliegende Gerichtsurteil an einen ORF-Redakteur weiter. Doch auch davon erfuhr Pilz und zeigte Pilnacek bei der Staatanwaltschaft Eisenstadt wegen Verdachts auf Verletzung des Amtsgeheimnisses an. Der Leiter der Staatsanwaltschaft Eisenstadt informierte den Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, den engen Pilnacek-Vertrauten Johann Fuchs. Dieser behauptete, der ORF-Journalist habe ihn am 21.12.2018 kurz vor 12 Uhr angerufen und hätte den Inhalt der Weisung zu diesem Zeitpunkt bereits gekannt. Überzeugt, dass es keinen Anfangsverdacht gab, begann die Staatsanwaltschaft daher keine Ermittlungen.
Doch bald wurden zwei wichtige Tatsachen bekannt: Erstens gab der ORF-Journalist später an, zum Zeitpunkt seines Telefonats mit Fuchs den Inhalt der Weisung noch nicht gekannt zu haben. Zweitens wurden Chatnachrichten bekannt, die beweisen, dass Fuchs unberechtigterweise Pilnacek über die gegen ihn eingebrachte Anzeige informierte und ihm mutmaßlich auch einen „Aktenteil eines […] als Verschlusssache geführten Aktes“ zukommen habe lassen (S. 175). Die Kommission schloss daraus, dass das Verfahren nicht auf rechtsstaatlich gebotene, objektive Weise abgelaufen sei (S. 179). Auf Grundlage der neuen Informationen brachte Pilz erneut Strafanzeige gegen Pilnacek und nun auch gegen Fuchs ein. Aus dem beschriebenen Chat geht auch Pilnaceks völliger Mangel an Unrechtsbewusstsein hervor. Er schrieb, offenbar entrüstet:
„[I]ch werde des Amtsmissbrauchs geziehen, setze mich mit sachlicher Information zur Wehr und jetzt wird das noch geprüft und nicht sofort nach § 35c StAG vorgegangen???“
Es gab einmal eine Zeit, da war es ganz normal, dass für die Elite eigene Regeln gelten, Beschuldigte sich mit der Leiterin einer Ermittlungsbehörde treffen, worauf Verfahren dann eingestellt werden, und dass Posten nach Willkür und politischem Kalkül vergeben werden. Wir reden leider nicht vom 18. Jahrhundert, sondern vom Österreich der Gegenwart. Man wundert sich noch immer, was alles möglich ist.
Reformvorschläge
In ihrem Bericht gibt die Kommission einige Empfehlungen ab, wie die Unabhängigkeit der Justiz in Österreich gestärkt werden könnte. Die Reformen und Maßnahmen konzentrieren sich auf drei Bereiche: Rechtsstaatlichkeit, Transparenz und Führung sowie die Organisation der österreichischen Justiz.
Die Forderungen im Bereich Rechtsstaatlichkeit beziehen sich zu einem guten Teil auf legistische Maßnahmen. So sollen klare und eindeutige Rechtsgrundlagen für das gesamte staatsanwaltschaftliche Verfahren geschaffen werden. Derzeit herrsche Unklarheit darüber, ob die Strafprozessordnung (StPO) auf das Justizministerium selbst anwendbar sei. Daher solle entweder ein ausdrücklicher Verweis auf die StPO oder eine eigenständige Regelung geschaffen werden. Laut Kommission ist die Zweiklassenjustiz teilweise in der österreichischen Rechtsordnung angelegt. Die aktuelle Rechtslage ermögliche eine Ungleichbehandlung und solle daher reformiert oder die betreffenden Paragrafen gestrichen werden.
Die Stärkung von Transparenz und Führung in der Justiz wird als entscheidend angesehen, um das Vertrauen in die Institutionen zu sichern. Es wird empfohlen, alle Kontakte von Staatsanwält:innen mit anderen Verfahrensbeteiligten oder Außenstehenden klar und detailliert zu dokumentieren. Das betrifft insbesondere die Kommunikation zwischen den Dienststellen der Staatsanwaltschaften und dem Justizministerium. Zudem wird vorgeschlagen, Weisungen explizit zu dokumentieren. Eine besondere Betonung wird auf die Schaffung einer modernen Führungskultur gelegt, in der Fehlerkultur und Dienstgeber:innenfürsorge eine wichtige Rolle spielen. Diese Kultur soll konstruktive Fehlerbewältigung fördern und vorauseilenden Gehorsam in Zukunft verhindern. Schließlich empfiehlt die Kommission auch die Einführung klarer Regeln und Mechanismen zur Vermeidung von (auch nur anscheinenden) Befangenheiten, insbesondere wenn hochrangige Beamte involviert sind.
Um die Unabhängigkeit der Justiz zu stärken, schlägt die Kommission zudem eine Reihe von organisatorischen Maßnahmen vor. Die Weisungsspitze, die derzeit bei einem Organ der Exekutive liegt, solle zu einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft verlagert werden, nach dem Vorbild der Europäischen Staatsanwaltschaft. Die Trennung der Sektion IV für Strafrecht und der Sektion V für Einzelstrafsachen im Justizministerium solle auf jeden Fall beibehalten werden. Die WKStA solle gestärkt werden. Eine angemessene institutionelle Fach- und Dienstaufsicht sei nötig, dies solle aber nicht mehr von der als Nadelöhr empfundenen Oberstaatsanwaltschaft Wien ausgeübt werden. Besonderes Augenmerk wird auch auf die Ressourcenausstattung gelegt. Um die Justiz effizienter zu gestalten, sollen genügend qualifizierte und motivierte Mitarbeiter:innen an den richtigen Stellen eingesetzt werden, insbesondere in Großverfahren, aber auch im Bereich Fach- und Dienstaufsicht.
Die Aufgabenstellung für eine nächste Bundesregierung ist also bereits klar im Kommissionsbericht enthalten. Es kann nicht weitergehen wie bisher. Bleibt also nur die Frage: Wer traut sich?
Autor: Georg Lundström-Halbgebauer


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