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Ein klares Zeichen für mehr Sicherheit in Österreich durch Novelle des Waffengesetzes

Strengere Eignungsvoraussetzungen für Waffenerwerb und -besitz sowie ein verbesserter Datenaustausch zwischen den Behörden als zentrale Punkte des ausgewogenen Eingriffs.

Die Ereignisse im Juni haben deutlich gemacht, wie wichtig es ist, jetzt ein klares Signal in Österreich zu setzen. Mit der Novelle des Waffengesetzes, die heute in Begutachtung geschickt wurde, sorgen wir für einen ausgewogenen Eingriff, der die Sicherheit im Land maßgeblich erhöht, aber gleichzeitig den verantwortungsvollen legalen Waffenbesitz nicht infrage stellt. Denn Waffen sind kein Spielzeug, für Berufsgruppen wie Jäger:innen gehören sie aber unweigerlich zu ihrem Alltag. 

Wir schärfen dort nach, wo es nötig ist – ohne jene zu belasten, die verantwortungsvoll handeln. Wichtig ist es, nicht erst dann zu reagieren, wenn Menschen mit psychischen Problemen schon im Waffengeschäft stehen, sondern den Fokus stärker auf Prävention zu legen. 

NEOS-Bildungsminister Christoph Wiederkehr hat ein umfassendes Paket auf den Weg gebracht, das dort ansetzt, wo Fehlentwicklungen oft beginnen – in der Schule. Dazu zählt die Verdoppelung der Anzahl an  Schulpsycholog:innen, die den Kindern im Alltag zuhören und da sind, wenn es Probleme gibt. Hinzu kommen mehr Mittel für Mental-Health-Programme und Präventionsarbeit sowie die verpflichtende Begleitung von suspendierten Schüler:innen. Gleichzeitig wird die Zusammenarbeit zwischen Bildungs- und Innenministerium, zwischen Schulen und der Polizei gestärkt, damit Schulen für alle Kinder sichere Orte bleiben.

Ich finde es wesentlich, dass wir gerade in Fragen der Sicherheit zusammenhalten und gemeinsam Schritte gehen.
Douglas Hoyos

NEOS-Generalsekretär und -Sicherheitssprecher

Besonders wichtig war uns, bei den Eignungsvoraussetzungen für Erwerb und Besitz anzusetzen. Dass die psychologischen Gutachten künftig deutlich ausgeweitet und verschärft werden, ist eine gute Nachricht für die öffentliche Sicherheit. Es wird einen zweistufigen Prozess geben – bestehend aus Explorationsgesprächen und zusätzlichen psychologischen Tests. Nach fünf Jahren ist eine neuerliche Verlässlichkeitsüberprüfung vorgesehen. Und bei negativen Gutachten kann ein Waffenverbot von bis zu zehn Jahren ausgesprochen werden. 

Ein weiterer zentraler Punkt ist der verbesserte Datenaustausch zwischen den Behörden. Staatsanwaltschaft, Kriminalpolizei, Gerichte und die Stellungskommission sind verpflichtet, relevante Informationen an die Waffenbehörden zu übermitteln. Damit wird verhindert, dass Fälle wie jener in Graz, wo ein Täter trotz früherer psychologischer Bedenken legal Waffen besaß, noch einmal passieren können. 

Die Maßnahmen, die wir setzen, sind vielfältig und mit Bedacht gewählt. Sie erhöhen die Sicherheit in Österreich, ohne die Freiheit unnötig einzuschränken. Und es bleibt angemessen viel Zeit für die Begutachtung und das Einholen zusätzlicher Expertise. Noch bis 16. September können Stellungnahmen abgegeben werden. Unser Ziel ist ein breiter Konsens, denn wenn es um die Sicherheit der Menschen in diesem Land geht, müssen alle Parteien an einem Strang ziehen.

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