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Zuletzt aktualisiert am 25.05.2023

Unter­suchungs­ausschuss

WAS IST EIN UNTERSUCHUNGS­AUSSCHUSS?

Ein „Untersuchungsausschuss“ oder auch „parlamentarischer Untersuchungsausschuss“ ist ein politisches Kontrollinstrument des Nationalrats, um die Geschäftsführung der Bundesregierung in konkreten Angelegenheiten zu überprüfen.

Untersuchungsausschüsse werden gebildet, wenn der Verdacht von Missständen oder rechtswidrigen Vorkommnissen innerhalb der Regierung besteht. Im Unterschied zu einem Gerichtsverfahren, stehen keine Rechtsmittel zur Verfügung. Statt Angeklagte und Zeugen gibt es Auskunftspersonen und Sachverständige. D.h. es werden keine Urteile gesprochen, aber die Ergebnisse mittels Abschlussbericht veröffentlicht.

Wie funktioniert ein Untersuchungs­ausschuss?

Nachdem ein Untersuchungsausschuss im Nationalrat beschlossen wurde, werden alle lieferpflichtigen Stellen über die Einsetzung informiert. Diese übermitteln im Anschluss alle Akten und Unterlagen, die zum Untersuchungsgegenstand gefunden werden, an den Ausschuss. Die Überlieferung der Dokumente passiert fortlaufend über die gesamte Dauer des Untersuchungsausschusses. 

Diese Unterlagen werden im Anschluss gesichtet und auf Ungereimtheiten und Missstände überprüft. Infolgedessen werden Auskunftspersonen geladen. Die Befragungen finden direkt im Untersuchungsausschuss statt und sind zeitlich eingegrenzt.

Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Untersuchungsausschüsse einsetzen kann nur der Nationalrat (nicht der Bundesrat). Das wird auch als Enqueterecht bezeichnet. Vor Ende 2014 war für die Einbringung die Unterstützung der Mehrheit, durch einen Beschluss im Nationalrat, notwendig. Heute ist der Untersuchungsausschuss ein Minderheitenrecht, was bedeutet, dass nur ein Viertel der Abgeordneten (Stimmen im Nationalrat) für den Beschluss nötig sind. Er dient damit der parlamentarischen Opposition als wirksames Hilfsmittel.

Über die Zulassung des Untersuchungsausschusses berät der Geschäftsordnungsausschuss, welcher innerhalb von acht Wochen einen Rückmeldungsbericht an den Nationalrat vorlegen muss. Wird der erbrachte Antrag als zulässig bewertet, kommt es zur Einsetzung und der Nationalrat muss darüber abstimmen.

Die Arbeit des Untersuchungsausschusses ist zeitlich begrenzt und dauert in der Regel 14 Monate. In Ausnahmefällen kann dieser Zeitraum bis zu zweimal um jeweils drei Monate verlängert werden. Außerdem endet dieser im Zuge einer abgelaufenen Gesetzgebungsperiode.

Gegenstand eines Untersuchungsausschusses

Für den Antrag auf Einsetzung eines Ausschusses muss der Gegenstand der Untersuchung klar bezeichnet werden. Zudem muss es sich um einen bestimmten abgeschlossenen Vorgang handeln, welcher sich im Rahmen einer Handlung des Bundes ereignet hat. Ein Untersuchungsausschuss darf sich nicht in laufende politische Aktivitäten einmischen, sondern wird eingesetzt, um bestimmte Entscheidungen oder Entwicklungen im Hinblick auf die politische Verantwortung aufzuarbeiten oder zu hinterfragen.

Akteneinsicht, Beweissicherung und Auskunftspersonen

Wer muss dem Untersuchungsausschuss die Vorlage von Akten und Unterlagen zum Untersuchungsgegenstand übermitteln?

  • Bedienstete des Bundes (Rechnungshof, Bundesministerium…),
  • Organe der Länder (Landesregierungen…),
  • Gemeinden,
  • und andere Selbstverwaltungskörper (z.B. Kammern).

Für zusätzliche Informationen können diese Stellen um weitere Beweiserhebungen ersucht werden. Dabei sind beweissichernde Maßnahmen, wie Hausdurchsuchungen oder Beschlagnahmungen, nicht zulässig und dürfen auch nicht von Gerichten verlangt werden.

Ein Untersuchungsausschuss darf Auskunftspersonen zum Untersuchungsgegenstand befragen. Wird dies verweigert, kann diese Person dem Untersuchungsausschuss vorgeführt werden und das Bundesverwaltungsgericht entscheidet über entsprechende Zwangsmittel. 

Dokumente und Akten können von einem Viertel der Mitglieder des Untersuchungsausschusses beantragt werden. Das gilt auch für die Befragung von Auskunftspersonen, wobei diese nur zweimal geladen werden dürfen.

Wahrheitspflicht

Auskunftspersonen verpflichten sich gegenüber dem Untersuchungsausschuss zu wahrheitsgemäßen Angaben zum Untersuchungsgegenstand. Wird eine Aussage verweigert und ist das aus Sicht des Ausschusses nicht gerechtfertigt, kann über das Bundesverwaltungsgericht eine Beugehaft beantragt werden. Auch ein Vorführen über Sicherheitsbehörden kann über den Untersuchungsausschuss beantragt werden.

Bei öffentlich Bediensteten ist die Berufung auf die Geheimhaltungspflicht nicht zulässig. Befragungen können aber unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt werden und alle anwesenden Personen sind zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet.

Verfahren

Der Vorsitz des Untersuchungsausschusses wird vom Präsidenten des Nationalrates geführt und das Verfahren orientiert sich an der „Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse“. Ein Verfahrensrichter wird dabei als Unterstützung eingesetzt. Auch Auskunftspersonen haben das Recht, sich von einer Vertrauensperson zu Befragungen begleiten zu lassen - diese hat aber kein Rederecht.  Um die Grund- und Persönlichkeitsrechte der befragten Person zu wahren, wird ein Verfahrensanwalt hinzugezogen.

Innerhalb des Untersuchungsausschusses werden Beratungen vertraulich behandelt. Medienvertreter sind bei der Befragung von Auskunftspersonen sowie Sachverständigen zugelassen - es sei denn, es liegen triftige Gründe für einen Ausschluss der Öffentlichkeit vor.

Bei der Anhörung von Auskunftspersonen werden wörtliche Protokolle angefertigt, welche nach Beschluss des Ausschusses auf der Website des Parlaments als Kommuniqués veröffentlicht werden.

Beispiele bisheriger Untersuchungsausschüsse

Seit 1949 hat das österreichische Parlament 25 Untersuchungsausschüsse eingesetzt. Um einige bedeutsame zu nennen:

NEOS IM U-AUSSCHUSS:

Wir haben vor 10 Jahren NEOS gegründet, um Schluss zu machen mit Korruption, Postenschacher und politischer Einflussnahme auf die unabhängige Justiz. Unser Ziel ist ein neues Österreich mit sauberer Politik und maximaler Transparenz.

Die letzten Jahre haben jedoch eindrucksvoll gezeigt, wie weit Österreich aktuell davon entfernt ist. Waren die Bereicherung um Grasser, die Postenschacher um Strasser genauso österreichische Praxis wie Faymanns Umgang mit Inseraten, so mussten wir bei Kurz, Schmid und der türkisen ÖVP von 2017 bis 2021 ein „Best Of” der Korruption mitansehen. Die türkise Familie hat sich in einer nie zuvor dagewesenen Dreistigkeit an der Republik bedient und bereichert. Die Republik erscheint immer mehr als Selbstbedienungsladen einiger Weniger. 

Ziel des ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss ist es, aufzuklären, wie all das möglich wurde und wie man diesem System ein Ende setzen kann.

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