

Untersuchungsausschuss
Machtpolitik unter die Lupe nehmen
Die Causa Pilnacek lässt zentrale Fragen offen – und genau diese Fragen verdienen eine seriöse, nachvollziehbare Aufklärung. Im Mittelpunkt steht dabei, ob und in welchem Ausmaß politischer Druck auf Christian Pilnacek ausgeübt wurde: Wurden Ermittlungen beeinflusst? Wurden Verfahren in eine bestimmte Richtung gelenkt oder ausgebremst? Gab es Interventionen in der Justizverwaltung? In einem sensiblen Bereich wie der Justiz darf es keinerlei Vermischung mit parteipolitischen Interessen geben.
Genau dafür ist der parlamentarische Untersuchungsausschuss da. Er ist das wichtigste Aufklärungsinstrument des Nationalrats, wenn Vorgänge in der Bundesverwaltung geprüft werden müssen. Während die Justiz strafrechtlich relevante Aspekte untersucht, klärt ein U-Ausschuss die politische Verantwortung und die Abläufe in den zuständigen Stellen. In der Causa Pilnacek geht es auch um den Umgang mit möglichen Beweismitteln und Spuren.
Wir NEOS setzen im U-Ausschuss auf sachliche Aufklärung, klare Regeln und größtmögliche Transparenz. Wo Auskunftspersonen von öffentlichem Interesse geladen sind, sollte die Öffentlichkeit Einblick haben, damit Vertrauen entsteht und Spekulationen durch Fakten ersetzt werden. Ziel ist: Korruption, Machtmissbrauch, Postenschacher und Missstände sichtbar zu machen, Konsequenzen zu ziehen und die unabhängige Justiz so stärken, dass politische Einflussnahme künftig unmöglich gemacht wird.
Jetzt mehr erfahren:
FAQ zu Untersuchungsausschüssen:
Es ist die ureigenste Aufgabe des Parlaments, Kontrolle zu üben. Untersuchungsausschüsse bieten dafür ein mächtiges Instrument. Während die Justiz strafrechtlich relevante Punkte untersucht, hinterfragt ein parlamentarischer U-Ausschuss die politische Verantwortung. Dies beschränkt sich allerdings auf die Bundesverwaltung. Der große Vorteil von U-Ausschüssen ist, dass dort Wahrheitspflicht herrscht. Das bedeutet, wenn der/die Befragte die Unwahrheit sagt, macht er/sie sich strafbar. Es ist auch die einzige Möglichkeit des Parlaments, einen direkten Blick hinter die Kulissen der Verwaltung zu bekommen. So können beispielsweise nicht nur die obersten Beamten und Politiker befragt werden, sondern auch die zweite und dritte Beamtenreihe. So kann sich das Parlament auch ein klares Bild von der Verwaltung machen, Schlüsse daraus ziehen und gegebenenfalls gesetzliche Änderungen durchführen.
Der U-Ausschuss ist ein Minderheitenrecht. Das bedeutet, dass nur ein Viertel der Stimmen im Nationalrat notwendig ist, um ihn zu beschließen. Beschlossen wird er über ein sog. "U-Ausschuss-Verlangen", indem steht, was genau untersucht werden soll (der "Untersuchungs-Gegenstand"). Daraufhin werden die sog. "lieferpflichtigen Stellen" (Ministerien, das Staatsarchiv etc.) von diesem Verlangen in Kenntnis gesetzt. Sie liefern dann alle Akten an den U-Ausschuss, die sie zum Untersuchungs-Gegenstand finden. Unter Akten ist alles zu verstehen, was schriftlich festgehalten wurde: Kalender, Notizen, E-Mails, Sitzungsprotokolle, etc. Dies geschieht entweder in elektronischer Form oder ausgedruckt in Ordnern. Die Lieferungen erfolgen fortlaufend über die gesamte Dauer des U-Ausschusses (grundsätzlich 14 Monate).
Die Abgeordneten und deren Mitarbeiter_innen beginnen anschließend, die Akten zu sichten und auf Ungereimtheiten und Widersprüche zu überprüfen. Auf Basis dieser Erkenntnisse werden dann Auskunftspersonen geladen, die direkt im U-Ausschuss zu den Akten befragt werden. Je nach U-Ausschuss hat jede Fraktion zwischen 10 und 13 Minuten Fragezeit, die auf drei bis vier Runden aufgeteilt wird. Die Befragung selbst darf pro Auskunftsperson nicht länger als vier Stunden dauern.
Der U-Ausschuss setzt sich aus Abgeordneten des Nationalrats zusammen. Die einzelnen Klubs entsenden die Mitglieder in den U-Ausschuss. Wie viele Mitglieder das pro Klub sind, hängt von der Sitzverteilung im Nationalrat ab, der kleinste Klub muss aber zumindest einen Sitz im U-Ausschuss erhalten. Im "Pilnacek U-Ausschuss“ gibt es 13 Mitglieder (4 ÖVP, 4 FPÖ, 3 SPÖ, 1 GRÜN, 1 NEOS).
Sobald der U-Ausschuss eingesetzt ist, kann er weitestgehend selbst agieren. Vier Mitglieder des U-Ausschusses können neue Auskunftspersonen laden, Ministerien auffordern, Akten zu liefern oder bei Streitfragen den Verfassungsgerichtshof beiziehen.
U-Ausschüsse haben in Österreich eine lange Tradition. So gab es seit 1949 bereits 25 U-Ausschüsse. Zu den bekanntesten zählen zweifellos der Noricum-, Lucona-, Eurofighter- und Ibiza-U-Ausschuss.

Yannick Shetty
Yannick Shetty
Mehr









