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Untersuchungs­ausschuss

Machtpolitik unter die Lupe nehmen

Die Vorfälle auf Ibiza und die Korruptionsermittlungen gegen die türkise ÖVP zeigen klar, dass den Mächtigen in unserem Land genau auf die Finger geschaut werden muss. Macht braucht Kontrolle und Kontrolle braucht Transparenz!

Diese Kontrolle kann nur durch parlamentarische Untersuchungsausschüsse gesichert werden. Sie sind das wichtigste Aufklärungsinstrument des österreichischen Nationalrats. Während die Justiz strafrechtlich relevante Punkte untersucht, hinterfragt ein U-Ausschuss die politische Verantwortung von Regierungsentscheidungen. Nur so kann die politische Dimension von Korruption, Machtmissbrauch und Postenschacher aufgedeckt werden.

Wir NEOS pochen darauf, dass parlamentarische Untersuchungsausschüsse öffentlich übertragen werden sollten, insbesondere jene, in denen Auskunftspersonen von öffentlichem Interesse geladen sind. Denn um offene Fragen, Ungereimtheiten und zwielichtige Machenschaften endgültig aufzuklären, kann es nur ein Mittel geben: mehr Öffentlichkeit.

FAQ zu Untersuchungs­ausschüssen:

Es ist die ureigenste Aufgabe des Parlaments, Kontrolle zu üben. Untersuchungsausschüsse bieten dafür ein mächtiges Instrument. Während die Justiz strafrechtlich relevante Punkte untersucht, hinterfragt ein parlamentarischer U-Ausschuss die politische Verantwortung. Dies beschränkt sich allerdings auf die Bundesverwaltung. Der große Vorteil von U-Ausschüssen ist, dass dort Wahrheitspflicht herrscht. Das bedeutet, wenn der/die Befragte die Unwahrheit sagt, macht er/sie sich strafbar. Es ist auch die einzige Möglichkeit des Parlaments, einen direkten Blick hinter die Kulissen der Verwaltung zu bekommen. So können beispielsweise nicht nur die obersten Beamten und Politiker befragt werden, sondern auch die zweite und dritte Beamtenreihe. So kann sich das Parlament auch ein klares Bild von der Verwaltung machen, Schlüsse daraus ziehen und gegebenenfalls gesetzliche Änderungen durchführen.

Der U-Ausschuss ist ein Minderheitenrecht. Das bedeutet, dass nur ein Viertel der Stimmen im Nationalrat notwendig ist, um ihn zu beschließen. Beschlossen wird er über ein sog. "U-Ausschuss-Verlangen", indem steht, was genau untersucht werden soll (der "Untersuchungs-Gegenstand"). Daraufhin werden die sog. "lieferpflichtigen Stellen" (Ministerien, das Staatsarchiv etc.) von diesem Verlangen in Kenntnis gesetzt. Sie liefern dann alle Akten an den U-Ausschuss, die sie zum Untersuchungs-Gegenstand finden. Unter Akten ist alles zu verstehen, was schriftlich festgehalten wurde: Kalender, Notizen, E-Mails, Sitzungsprotokolle, etc. Dies geschieht entweder in elektronischer Form oder ausgedruckt in Ordnern. Die Lieferungen erfolgen fortlaufend über die gesamte Dauer des U-Ausschusses (grundsätzlich 14 Monate).
Die Abgeordneten und deren Mitarbeiter_innen beginnen anschließend, die Akten zu sichten und auf Ungereimtheiten und Widersprüche zu überprüfen. Auf Basis dieser Erkenntnisse werden dann Auskunftspersonen geladen, die direkt im U-Ausschuss zu den Akten befragt werden. Je nach U-Ausschuss hat jede Fraktion zwischen 10 und 13 Minuten Fragezeit, die auf drei bis vier Runden aufgeteilt wird. Die Befragung selbst darf pro Auskunftsperson nicht länger als vier Stunden dauern.

Der U-Ausschuss setzt sich aus Abgeordneten des Nationalrats zusammen. Die einzelnen Klubs entsenden die Mitglieder in den U-Ausschuss. Wie viele Mitglieder das pro Klub sind, hängt von der Sitzverteilung im Nationalrat ab, der kleinste Klub muss aber zumindest einen Sitz im U-Ausschuss erhalten. Im „Ibiza-U-Ausschuss“ gab es 13 Mitglieder (5 ÖVP, 3 SPÖ, 2 FPÖ, 1 NEOS).
Sobald der U-Ausschuss eingesetzt ist, kann er weitestgehend selbst agieren. Vier Mitglieder des U-Ausschusses können neue Auskunftspersonen laden, Ministerien auffordern, Akten zu liefern oder bei Streitfragen den Verfassungsgerichtshof beiziehen.

U-Ausschüsse haben in Österreich eine lange Tradition. So gab es seit 1949 bereits 25 U-Ausschüsse. Zu den bekanntesten zählen zweifellos der Noricum-, Lucona-, Eurofighter- und Ibiza-U-Ausschuss.

YannickShetty

Yannick Shetty

NEOS-Fraktionsführer in den beiden Untersuchungsausschüssen | Abgeordneter zum Nationalrat

Transparenz ist das beste Desinfektionsmittel gegen Korruption, Postenschacher, Freunderlwirtschaft und Machtmissbrauch. Dafür setzen wir uns in den U-Ausschüssen ein.

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