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Ein nachhaltiges Pensions­system braucht ein steigendes Antrittsalter

Weil wir erfreulicherweise immer länger leben, aber kaum später in den Ruhestand gehen, droht dem Staatshaushalt eine Überlastung.

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© NEOS

Seit 1978 hat sich die durchschnittliche Lebenserwartung in Österreich bei Frauen auf über 84 Jahre und bei Männern auf 80 Jahre erhöht. Das bedeutet ein Plus von durchschnittlich einem zusätzlichen Lebensjahrzehnt, doch wir gehen heute im Durchschnitt gerade einmal ein Jahr später in Pension als damals.

Bereits jetzt fließt mehr als jeder vierte Budget-Euro in die Pensionen und bis 2030/31 steigen die Ausgaben auf fast ein Drittel des gesamten Budgets. Der Nachhaltigkeitsmechanismus zeigt ganz klar, dass hier eine finanzielle Lücke klafft. Wenn nicht gehandelt wird, droht mittelfristig eine Kürzung der Pensionen – das wollen wir verhindern.

Säule 1: Gesetzliches Antrittsalter an die Lebenserwartung anpassen

Um das Pensionssystem ohne Kürzungen demografiebedingt stabil und generationengerecht zu halten, schlagen wir NEOS eine schrittweise Anpassung des gesetzlichen Antrittsalters vor:

  • Männer: Das gesetzliche Pensionsantrittsalter steigt ab dem Jahr 2030 jährlich um zwei Monate.
  • Frauen: Nach dem Ende der laufenden Angleichung steigt das Antrittsalter ab 2034 jährlich um drei Monate.
  • Gemeinsames Ziel: Im Jahr 2041 liegt das Pensionsantrittsalter für alle bei 67 Jahren.

Dieser moderate, schrittweise Anstieg über viele Jahre hinweg wahrt den verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz und bietet allen Erwerbstätigen planbare Übergänge für ihre Lebensplanung. So wird verhindert, dass künftige Budgets von den Pensionskosten erdrückt werden und es bleibt genügend Spielraum für Pflege, Gesundheit und echte Entlastung.

Die Sicherheitsgarantie: „45 Jahre Arbeit sind genug“

Für Menschen, die sehr früh zu arbeiten begonnen haben, gilt ein klares Fairness-Prinzip: Wer 45 Jahre lang gearbeitet und eingezahlt hat, soll weiterhin früher in den Ruhestand gehen können.

  • Kindererziehung zählt als Arbeit: Da Kinder das Fundament für einen funktionierenden Generationenvertrag bilden, werden Kindererziehungszeiten voll angerechnet.
  • Arbeitslosigkeit zählt nicht: Zeiten der Arbeitslosigkeit werden bei dieser 45-Jahre-Regelung nicht berücksichtigt.
  • Faire, mathematische Abschläge: Wer früher geht, erhält dauerhafte Abschläge. Diese werden versicherungsmathematisch korrekt anhand der Lebenserwartung und Bezugsdauer berechnet, anstatt politisch kleingerechnet zu werden.

Säule 2: Automatisches Pensions-Splitting gegen Altersarmut von Frauen

Altersarmut in Österreich ist überwiegend weiblich: Zwei Drittel der rund 200.000 Bezieherinnen und Bezieher einer Ausgleichszulage („Mindestpension“) sind Frauen. Hohe Teilzeitquoten, lange Karenzzeiten und ungleich verteilte Betreuungs- und Pflegeaufgaben führen zu wesentlich geringeren Pensionsansprüchen.

Das aktuelle freiwillige Pensionssplitting ist eine Fehlkonstruktion. Im Jahr 2020 wurde es bei knapp 80.000 Geburten in gerade einmal rund 1.000 Fällen genutzt. Das liegt nicht nur an mangelnder Bekanntheit, sondern an einem strukturellen Ungleichgewicht: Der erwerbstätige Elternteil (oft mit niedrigem oder mittlerem Einkommen) muss auf eigene Ansprüche verzichten, während der betreuende Teil ohnehin schon Kindererziehungszeiten erhält. Es entsteht ein System von „Geben und Empfangen“ statt echter Partnerschaftlichkeit.

Altersarmut ist kein Schicksal, sondern die Folge eines Systems, das Sorgearbeit einseitig bestraft.
Beate Meinl-Reisinger

NEOS-Vorsitzende

Das automatische, geschlechts- und budgetneutrale Pensionssplitting verteuert das System nicht, sorgt aber für gerechte Verhältnisse:

  1. Automatische Teilung: Während der Kindererziehungsphase werden die erworbenen Pensions-Teilgutschriften beider Elternteile zusammengerechnet und standardmäßig zu je 50 Prozent auf beide Pensionskonten aufgeteilt.
  2. Gemeinsames Opt-out: Sind sich die Eltern einig, können sie dieser automatischen Aufteilung gemeinsam widersprechen.
  3. Vorteile: Dieses Modell beendet finanzielle Abhängigkeiten, verhindert einseitige Pensionsverluste und setzt die richtigen Anreize dafür, dass Kindererziehung als gemeinsame Arbeit verstanden und gleichermaßen angerechnet wird.

Bewährte Leistungen bleiben bestehen

Um Frauen und Familien nicht zusätzlich zu belasten, bleiben bewährte Säulen erhalten:

  • Beibehaltung der Kindererziehungsjahre: Die bestehende pensionsrechtliche Anrechnung von bis zu vier Jahren pro Kind bleibt erhalten. Eine pauschale Ausweitung lehnen wir jedoch ab, da sie enorme Kosten verursachen und Anreize für längere Erwerbsunterbrechungen verstärken würde.
  • Ausbau der Kinderbetreuung: Langfristig ist eine flächendeckende, verlässliche Kinderbetreuung der einzige Weg zu echter Wahlfreiheit, ohne dauerhaft in Altersarmut zu geraten.

Aufruf zum überparteilichen Pensionsgipfel im Herbst 2026

Wir wollen kein System, das jedes Jahr aufs Neue über Kürzungen debattiert, sondern eines, das verlässlich und planbar bleibt. Deshalb fordern wir NEOS einen überparteilichen Pensionsgipfel ab Herbst 2026. Dieser soll öffentlich, faktenbasiert und unter Einbindung aller Parlamentsparteien, der Sozialpartner, der Wissenschaft sowie der Versicherungsträger stattfinden, um gemeinsam eine tragfähige, zukunftssichere Lösung zu erarbeiten.

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