
Vollzeitarbeit darf nicht an fehlender Kinderbetreuung scheitern
Eine staatlich geförderte Arbeitszeitreduktion darf nicht als allgemeiner, teurer Umweg in die Frühpension dienen.

© NEOS/KI
Wer mehr und auch längeres Arbeiten attraktiver machen will, muss zugleich falsche Frühpensionsanreize reduzieren. Die Altersteilzeit war in ihrer bisherigen Form eine teure Gießkanne und nicht treffsicher. 2025 lagen die Kosten noch bei mehr als 600 Millionen Euro jährlich. Mit den bereits gesetzten Reformen und den weiteren Maßnahmen im Doppelbudget werden die Kosten deutlich reduziert: Bis 2030 sollen sie auf rund 200 Millionen Euro zurückgehen. Erreicht wird das durch eine niedrigere Ersatzrate, deren Anwendung verlängert wird, sowie durch eine Deckelung. Der Grundgedanke ist einfach: Staatlich geförderte Arbeitszeitreduktion soll dort helfen, wo sie wirklich notwendig ist. Und nicht als allgemeiner, teurer Umweg in die Frühpension dienen.
Für jene, die schrittweise aus dem Vollzeitjob aussteigen möchten, haben wir mit der Teilpension bereits ein flexibleres Instrument installiert. Sie ermöglicht, die Arbeitszeit zwischen 25 und 75 Prozent zu reduzieren und gleichzeitig einen Teil der Pension zu beziehen. Damit schaffen wir einen realistischen, fließenden Übergang in den Ruhestand, ohne Menschen abrupt aus dem Arbeitsmarkt zu verlieren.
Es gibt viele Menschen, die nach dem Regelpensionsalter weiterarbeiten möchten. Manche, weil sie ihre Erfahrung weiter einbringen wollen, andere weil sie Freude an ihrer Tätigkeit haben oder aber sich einfach ein höheres Einkommen wünschen. Bisher war das System aber oft widersprüchlich: Wer länger arbeitete, war mit hohen Abgaben konfrontiert und wer den Pensionsantritt aufschob, hatte zu wenig unmittelbaren finanziellen Anreiz.
Mit der Aktivpension drehen wir diese Logik um:
Die Aktivpension richtet sich an zwei Gruppen: An Menschen, die ihren Pensionsantritt aufschieben und weiter im Beruf bleiben. Und an Menschen, die bereits eine Alterspension beziehen und daneben weiterarbeiten.
Für den Zuverdienst neben einer bereits bezogenen Pension gelten klare Voraussetzungen: Männer benötigen grundsätzlich 40 Versicherungsjahre, Frauen zum Start 34 Versicherungsjahre. Diese Regelung wird bei Frauen schrittweise an das steigende Regelpensionsalter angepasst. Damit ist die Aktivpension treffsicher ausgestaltet und wurde mit mehreren Sicherungen ausgestaltet, dass es zu keinem Exodus in die Frühpension kommt. Es geht um eine freiwillige Entscheidung, die endlich fair behandelt wird: Wer länger arbeiten kann und will, soll davon auch profitieren.
Das hilft den Menschen und den Betrieben, die erfahrene Mitarbeiter:innen halten können, schließlich sind Ältere ein Erfahrungsschatz. Und es hilft auch dem Pensionssystem, weil das tatsächliche Pensionsantrittsalter steigt.

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