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Bundes­staatsanwalt­schaft: echte Trennung von Politik und Justiz

Mit der neuen Bundes­staatsanwalt­schaft stellen wir endgültig sicher, dass Ermittlungen völlig unabhängig geführt werden und nicht nach parteipolitischer Stimmung. Künftig wird sich in Österreich niemand mehr das Recht mit Geld, Macht oder guten Beziehungen einfach richten oder im Alleingang Verfahren niederschlagen können.

Symbolbild Bundesstaatsanwaltschaft

© NEOS/KI

Ein Rechtsstaat ist dann stark, wenn er nicht erklären muss, dass er unabhängig ist, sondern wenn man es merkt: an fairen Verfahren, an klarer Verantwortung und an Regeln, die für alle gelten. Genau hier setzt die neue Bundesstaatsanwaltschaft an: Sie stellt Österreichs Strafverfolgung zukunftssicher auf und garantiert absolute Professionalität und Unabhängigkeit. Bisher konnte eine Ministerin oder ein Minister darüber entscheiden, ob und welche Weisungen in einem Strafverfahren erteilt werden. Dieses System war völlig aus der Zeit gefallen und hat Raum für politische Interventionen gelassen. Mit der größten Justizreform seit den 1970er-Jahren beenden wir diesen Zustand nun endgültig und schaffen erstmals eine echte Trennung von Politik und Justiz.

Gerade weil es um die oberste Weisungsspitze der Strafverfolgung geht, ist das Vertrauen der Bevölkerung besonders sensibel. In der Vergangenheit gab es oft die Sorge, dass eine neue Behörde durch einen falschen Bestellmodus am Ende politischer wirken könnte als das bisherige System. Auch wurden zu Recht klare Verantwortlichkeiten für ein Kollegialorgan eingefordert. Wir haben diese Einwände als klaren Auftrag verstanden und in den Verhandlungen geliefert: Die finale Einigung räumt jeden Zweifel an der Unabhängigkeit und Professionalität restlos aus. Durch das streng geregelte Bestellverfahren mit einer unabhängigen Expertenkommission machen wir jeglichen politischen Kuhhandel unmöglich.

Die “Causa Pilnacek” hat in der Vergangenheit schonungslos gezeigt, wie schnell Vertrauen leidet, wenn die Strafverfolgung auch nur indirekt in politische Dynamiken gezogen wird. Genau dieses Einfallstor schließen wir jetzt, indem wir die Unabhängigkeit strukturell absichern: An der Weisungsspitze steht künftig keine Einzelperson mehr, sondern ein weisungsfreies Dreier-Kollegium. Entscheidungen werden dort immer abgesichert mit Mehrheit, namentlich und absolut nachvollziehbar getroffen. So stellen wir endgültig sicher, dass Ermittlungen professionell und völlig unabhängig bleiben – und niemand mehr im Alleingang Verfahren einfach niederschlagen kann.

Diese drei zentralen Punkte haben wir NEOS in den Verhandlungen erfolgreich durchgesetzt:

  1. Nur wer die Praxis kennt, kann an der Spitze stehen
    Die Bundesstaatsanwaltschaft ist oberste Weisungsspitze und Fachaufsicht. Dafür braucht es nicht nur juristische Allgemeinbildung, sondern zwingend mindestens 10 Jahre Berufserfahrung in der Strafjustiz – als Strafrichter:in oder Staatsanwält:in. Dies verringert die Möglichkeit einer politischen Einflussnahme massiv.
  2. Eine weisungsfreie Expertenkommission statt politischer Auswahl
    Vertrauen entsteht bereits bei der Frage: Wer wählt aus und nach welchen Kriterien? Wir haben ein Auswahlverfahren durchgesetzt, das politischen Zugriff unmöglich macht. Die Vorauswahl trifft künftig eine unabhängige, zehnköpfige Auswahlkommission ganz ohne politische Vertreter. Diese besteht fast ausschließlich aus Personen, die „kraft ihres Amtes“ nominiert sind – wie etwa die Präsident:innen der Höchstgerichte. Eine politische Auswahl der Kommissionsmitglieder ist damit ausgeschlossen.
  3. Nationalrat einbinden, aber ohne parteipolitischen Kuhhandel
    Demokratische Legitimation ist richtig und notwendig, aber sie darf nicht in Hinterzimmer-Absprachen enden. Deshalb bekommt der Nationalrat nur ein eingeschränktes Wahlrecht: Er kann die Vorschläge der Kommission nur mit „Ja“ bestätigen oder ablehnen. Ganz wichtig: Eine Auffanglösung oder Rückfallregelung, durch die bei Nichteinigung am Ende doch die Politik entscheidet, ist absichtlich nicht vorgesehen. Lehnt der Nationalrat ab, muss die Kommission schlicht einen neuen Vorschlag erstatten. Politischer Abtausch ist damit ein für alle Mal Geschichte.
Wir schaffen erstmals eine echte Trennung von Politik und Justiz an der Spitze der Anklagebehörden. Und wir stellen sicher, dass es sich in Österreich niemand ‚einfach richten‘ kann – egal, ob mit Geld, Macht oder guten Beziehungen.
Beate Meinl-Reisinger

NEOS-Vorsitzende & Außenministerin

Kontrolle mit Augenmaß

Eine unabhängige Behörde bedeutet nicht, dass es gar keine Kontrolle mehr gibt. Genau deshalb haben wir die parlamentarische Kontrolle so ausgestaltet, dass sie Transparenz schafft, ohne in laufende Verfahren hineinzuwirken oder Ermittlungen zu politisieren.

Wir haben sichergestellt, dass es beim strikten Auskunftsverweigerungsrecht für laufende Ermittlungen bleibt. Eine begleitende Kontrolle, bei der die Politik Ermittlungsakten einsehen kann, ist gesetzlich ausgeschlossen – das schützt Persönlichkeitsrechte, Datenschutz und den ordnungsgemäßen Ablauf der Verfahren.

Zur parlamentarischen Kontrolle haben Abgeordnete das Recht, Anfragen an die Bundesstaatsanwaltschaft zu richten, und das Abstimmungsverhalten des Dreierkollegiums wird offengelegt. Zudem ist der oder die Vorsitzende einmal im Halbjahr verpflichtet, in den Justizausschuss zu kommen und Fragen zu beantworten. So garantieren wir Kontrolle durch das Parlament, schließen aber aus, dass Ermittlungsbehörden lahmgelegt oder zum Spielball politischer Debatten werden.

Klare Zuständigkeiten und Effizienz statt Bürokratie

Gleichzeitig haben wir ernst genommen, was aus der Justiz im Vorfeld mehrfach angesprochen wurde: Eine Kollegialspitze braucht klare Zuständigkeiten. Deshalb haben wir für das Dreierkollegium eine Funktionsperiode von sechs Jahren festgeschrieben, wobei der Vorsitz exakt alle zwei Jahre wechselt. Dieser Vorsitz vertritt die Bundesstaatsanwaltschaft nach außen und gegenüber dem Parlament. Das sichert klare Verantwortung.

Und weil Reformen nicht an Papier scheitern dürfen, haben wir für Effizienz statt Bürokratie gesorgt: Im Zuge der Reform wird die Generalprokuratur in die neue Behörde integriert. Während bei Weisungen immer im Sechsaugenprinzip entschieden wird, können andere Angelegenheiten rasch und effizient in Einzelzuständigkeit erledigt werden.

Das ist unser versprochenes Upgrade für den Rechtsstaat

Mit der größten Justizreform seit den 1970er-Jahren lösen wir ein zentrales Versprechen ein. Wir trennen Politik und Strafverfolgung endlich sauber voneinander. Statt Hinterzimmer-Absprachen und politischer Einflussnahme sorgen wir nun für absolute Unabhängigkeit, strenge Qualifikationsvorgaben und klare Verantwortlichkeiten. Damit stellen wir sicher, worauf es ankommt: Ein starker Rechtsstaat, in dem es sich niemand mehr „einfach richten“ kann und das Recht für ausnahmslos alle Menschen gleich gilt.

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