Regierung beschließt Kinderkopftuchverbot
Es ist eine integrale Aufgabe des Bildungssystems, jungen Menschen Perspektiven für ein selbstbestimmtes und aufgeklärtes Leben zu eröffnen.

Kinder in ihrer Entwicklung zu schützen und sie zu stärken, ist, neben der elterlichen Verantwortung, ein zentrales Anliegen von NEOS und der Bundesregierung. Sowohl das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern als auch die UN-Kinderrechtskonvention verpflichten dazu, die Rechte der Kinder besonders zu schützen. In einer freien demokratischen Gesellschaft ist es zudem eine integrale Aufgabe des Bildungssystems, jungen Menschen Perspektiven für ein selbstbestimmtes und aufgeklärtes Leben zu eröffnen. Schulen vermitteln nicht nur Wissen, sondern fördern auch Werte wie Gleichberechtigung, individuelle Freiheit und soziale Integration.
Das Verbot des islamischen Kopftuchs für Schülerinnen unter 14 Jahren gilt sowohl für öffentliche wie auch private Schulen. Falls Eltern das Verbot nicht einhalten, ist auch ein Sanktionsmodell vorgesehen – zunächst in Form eines Gesprächs mit der Schulleitung, bei Wiederholung auch unter Einbindung von Bildungsdirektion sowie Kinder- und Jugendhilfe und schließlich mit Verwaltungsstrafen in der Höhe von 200 bis 1.000 Euro.
Ergänzende Schritte betten das Gesetz in einen breiteren Kinderschutz- und Integrationsrahmen ein. Ein umfassendes Schutzkonzept beinhaltet unter anderem Elterngespräche, Burschenarbeit gegen Gruppendruck durch Gleichaltrige und Förderung eines respektvollen, gleichberechtigten Verhaltens, sowie Maßnahmen gegen sogenannte „Sittenwächter“, damit Mädchen nicht auch außerhalb der Schule unter Druck gesetzt oder kontrolliert werden.
Wir sind davon überzeugt, dass sich Kinder möglichst ohne religiös-kulturelle Rollenzuschreibungen entfalten können sollen.Yannick Shetty
NEOS-Integrationssprecher
„Wenn etwa einer Zwölfjährigen signalisiert wird, ihr Körper sei etwas, das man vor Männern verstecken müsse, dann ist das nichts anderes als Diskriminierung von Mädchen gegenüber Burschen und Förderung von Frühsexualisierung. Die neue Regelung unterstützt das Lehrpersonal durch eine klare Leitlinie und ist gleichzeitig ein großer Schritt im Einsatz für die Freiheit junger Mädchen“, so Shetty weiter.
Gerade frühzeitige geschlechtsspezifische Zuschreibungen, die beispielsweise als Ausdruck einer ehrkulturellen Verhaltenspflicht verstanden werden können, können die individuelle Entwicklung, Integration und Selbstbestimmung junger Mädchen in einer für die Entwicklung des Selbstwert- und Körpergefühls entscheidenden Lebensphase erheblich einschränken.
Ein Kopftuchverbot für unter 14-Jährige unterstützt die Gleichbehandlung unabhängig von der äußeren Erscheinung. Es trägt dazu bei, dass alle Schülerinnen den gleichen Schutz und die gleiche persönliche Integrität erfahren, sowie geschlechtsspezifische Rollenzuschreibungen und damit verbundene soziale Bewertungen verhindert werden. So entsteht ein schulisches Umfeld, in dem sich alle Mädchen frei und selbstbestimmt entfalten können.
Jungen Mädchen soll die freie und ungestörte Entwicklung ihrer Identität ermöglicht werden. Studienergebnisse aus Frankreich zeigen etwa, dass die Konsequenz eines solchen Verbotes nicht der Rückzug muslimischer Mädchen aus dem Bildungssystem ist, sondern eine Verbesserung ihrer schulischen Leistungen und eine nachweislich integrationsfördernde Wirkung durch weltoffenere Geisteshaltungen zur Folge hat.