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Einigung auf Bundesstaatsanwaltschaft

Lange gefordert – endlich erreicht: Reform stärkt unabhängige Justiz

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Der Reformfunke ist auch bei der Justiz übergesprungen: Fünf Jahre nach dem Vorstoß von Irmgard Griss kommt die unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft als eigenes Kollegialorgan mit Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften.
Damit soll sichergestellt werden, dass Strafverfahren unabhängig und ohne auch nur den Anschein von öffentlichem oder politischem Einfluss geführt werden können.

Beate Meinl-Reisinger verdeutlicht: „Es ist Gift für eine Gesellschaft, wenn die Menschen nicht darauf vertrauen, dass vor dem Gesetz alle gleich sind. Das haben die Korruptionsfälle in der Vergangenheit immer wieder deutlich gemacht.“

 Das bringt die unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft:

  • Weisungsfreie und unabhängige oberste Ermittlungs- und Anklagebehörde anstelle möglicher Minister-Weisungen
  • Garantie, dass Strafverfahren ohne öffentlichen oder politischen Druck geführt werden
  • Transparente Besetzung durch eine unabhängige Kommission von Fachleuten
  • Eine Dreier-Spitze verhindert, dass auf einzelne Personen Druck ausgeübt wird
  • Parlamentarische Kontrollmöglichkeit abgeschlossener Fälle

Die Justizreform stellt sicher: Niemand kann es sich richten, weil er wen kennt oder prominent ist.

Woran ÖVP und Grüne gescheitert sind, schafft diese Koalition in vier Monaten. In der Vorgängerregierung ist die unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft nicht über einen dürren Entwurf hinausgekommen. Der Vergleich der aktuellen Regierungsunterlage mit der schwarz-grünen (2021) zeigt: Endlich hat die Reform Substanz und Klarheit.

Das Vertrauen in die unabhängige Justiz ist Basis jedes liberalen Rechtsstaats. Dieses Vertrauen haben wir heute gestärkt.

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