
Die übermäßig hohe Lohnanpassung der Wirtschaftskammer ist verantwortungslos
Das bisherige Verbot wird mit Wirkung ab 1. April 2027 aufgehoben. Jetzt müssen kluge Entscheidungen getroffen werden.

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Wenn Frauen heute über Familie nachdenken, dann stellt sich die Frage: ob, mit wem und vor allem auch wann. Der Verfassungsgerichtshof hat das ausnahmslose Verbot des sogenannten „Social Egg Freezing“ aufgehoben – mit Wirkung ab 1. April 2027. Der Ausspruch, dass frühere gesetzliche Bestimmungen nicht wieder in Kraft treten, beruht auf Art. 140 Abs. 6 erster Satz B-VG, ein Zurückspringen in die alte Rechtsform ist demnach nicht mehr möglich. Bis dahin bleibt Zeit, klare und faire Regeln zu formulieren. Es geht schließlich nicht um Lifestyle-Medizin, sondern um ein Stück Planbarkeit, bei dem viele Faktoren eine Rolle spielen.
Social Egg Freezing ist das Einfrieren unbefruchteter Eizellen ohne medizinische Indikation, also aus persönlichen Gründen und nicht auf Grund einer Krankheit. Die Behandlung ist aufwendig: Hormonstimulation mit täglichen Injektionen, engmaschige Kontrollen und Blutabnahmen, die Entnahme läuft meist unter Kurznarkose und oft sind dabei mehrere Zyklen nötig. Wichtig zu wissen ist, dass es selbst dann, wenn sich eine Frau dieser Prozedur unterzieht, keine Garantie dafür gibt, dass diese auch erfolgreich ist. Dazu kommt der ebenso signifikante finanzielle Aspekt, die Kosten bewegen sich häufig um 10.000 Euro inklusive Lagerung. Es geht hier also in der Regel nicht um eine spontane Entscheidung zu diesem Eingriff, sondern um eine längerfristige und wohl überlegte.
Mit der Entscheidung des VfGH folgt Österreich dem europäischen Standard, viele Länder praktizieren Social Egg Freezing schon seit langer Zeit, jetzt wird geprüft, in welcher Form das in Zukunft bei uns stattfinden wird. Derzeit ist der Eingriff bei uns nur aus medizinischen Gründen erlaubt, in anderen Ländern wie zum Beispiel in Griechenland, in der Schweiz, in Lettland oder in Deutschland war die Methode deutlich früher im Einsatz. Dort gibt es etwa Altersgrenzen, Informationspflichten und klare Einwilligungsprozesse. Eine kluge Abwägung nötiger Rahmenvorgaben ist nun auch bei uns nötig, damit das neue Gesetz in Zukunft keine Fragen offen lässt. Wichtig ist auch eine transparente Kommunikation der Erfolgsaussichten und Risiken sowie ein sachlicher Umgang mit der Bewerbung. Ziel muss sein, dass der Schutz der Gesundheit gewahrt wird, ohne unnötig in die Privatautonomie einzugreifen.
Im Jahr 2024 wurden in Österreich 12.496 Eizellen aus medizinischen Gründen entnommen und aufbewahrt. In Deutschland, wo Social Egg Freezing erlaubt ist, wurden in den Jahren 2020-2023 zu diesem Zweck 8180 Eizellen entnommen und aufbewahrt. Die Anzahl der Eizellen hängt immer vom jeweiligen Zyklus ab, darauf wie der weibliche Körper auf die hormonelle Stimulation mittels Spritzen reagiert und wie hoch die Eizellreserve der Frau ist, die schon von Geburt an feststeht.
Dass Social Egg Freezing erlaubt wird, ist ein guter Tag für die Selbstbestimmung von Frauen. Es ist Freiheit, ein Stück mehr darüber zu bestimmen, wann man Mutter wird.Henrike Brandstötter
NEOS-Sprecherin für Frauen
Leider ist Social Egg Freezing noch nicht für alle leistbar. Wenn es nach uns NEOS geht, soll diese sehr persönliche Entscheidung aber auch nicht auf Kosten der Steuerzahler gehen. Wir sind der Meinung, dass ein legales, vom Markt geregeltes Angebot bessere Preise für alle ergeben wird. Hier braucht es dann Transparenz über Preise und Lagergebühren, aber keine falschen Versprechen.
Mit dem neuen Gesetz wurde übrigens auch die Kryokonservierung für Spermien mitgedacht, also das Einfrieren von eben solchen, für einen späteren Kinderwunsch oder wenn ein Partner bei der Kinderwunschbehandlung nicht anwesend sein kann.
Fazit: Die Aufhebung des Social Egg Freezing-Totalverbots durch den Verfassungsgerichtshof schafft endlich Wahlfreiheit. Der Staat gibt den gesetzlichen Rahmen vor, Menschen treffen ihre Entscheidung ganz persönlich. Genau so soll es in einer liberalen Demokratie sein.
Erfahren Sie mehr zum Thema im Podcast "Das Machtwort" mit NEOS-Frauensprecherin Henrike Brandstötter: