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Zuletzt aktualisiert am 28.09.2023

Verfassungsgerichtshof

(VfGH)

Was ist der VfGH?

Der Verfassungsgerichtshof (Abkürzung: VfGH) ist das oberste Gericht für verfassungsrechtliche Angelegenheiten. Der VfGH überwacht die Einhaltung der österreichischen Verfassung und ist damit einer der wichtigsten Pfeiler unserer Demokratie. 

Was macht der Verfassungsgerichtshof?

Zentrale Aufgabe des VfGH ist es, Bundes- und Landesgesetze auf ihre Verfassungskonformität und Verordnungen von Verwaltungsbehörden auf ihre Gesetzeskonformität zu überprüfen. Der VfGH kann Gesetze und Verordnungen aufheben, sofern sie die Prinzipien der Verfassung nicht erfüllen. Der VfGH ist für die Einhaltung der Grundrechte zuständig. Sobald ein Gesetz oder eine Verordnung durch den VfGH aufgehoben ist, darf es von den Behörden nicht mehr angewandt werden.

Weitere wichtige Aufgaben des Verfassungsgerichtshofs sind:

  • Der VfGH prüft, ob eine Wahl ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Das trifft auf die Bundespräsident:innenwahl, Nationalratswahl, EU-Wahl gleichermaßen zu wie auf Landtagswahlen oder Bürgermeister:innen-Wahlen. Sollten sich die Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Wahl bewahrheiten, kann der VfGH einer Wahlanfechtung stattgeben. 
  • Der VfGH ist der Gerichtshof des Staates. Das bedeutet, dass er bei Anklagen gegen Bundespräsident:innen, Minister:innen, Landeshauptleuten etc. zuständig ist. Eine Verurteilung bewirkt den Verlust des Amtes.
  • Der VfGH entscheidet bei Streitigkeiten unter Behörden. Oft ist nicht eindeutig, welche Behörde für eine Sache zuständig ist. Hier sorgt der VfGH für Klarheit.

Zusammensetzung des Verfassungsgerichtshofs in Österreich

Der unabhängige Gerichtshof besteht aus insgesamt 14 Verfassungsrichter:innen und sechs Ersatzmitgliedern. Von den 14 Richter:innen ist eine Person der/die Präsident:in und eine weitere Person der/die Vizepräsident:in. Die Ersatzmitglieder treffen Entscheidungen, sofern Kolleg:innen befangen oder erkrankt sind. Die Richter:innen werden von etwa 100 Mitarbeiter:innen unterstützt.

Die Verfassungsrichter:innen und Ersatzmitglieder werden vom Bundespräsidenten/von der Bundespräsidentin ernannt. Die Bundesregierung schlägt Präsident:in und Vizepräsident:in vor und nominiert sechs Mitglieder und drei Ersatzmitglieder. Der Nationalrat schlägt drei Mitglieder und zwei Ersatzmitglieder vor. Der Bundesrat schlägt drei Mitglieder und ein Ersatzmitglied vor.

Amtszeit der Verfassungsrichter:innen

Das Amt der Verfassungsrichter:innen endet, sobald sie das 70. Lebensjahr vollendet haben. Vor dem 70. Lebensjahr können sie nur dann abgesetzt werden, wenn der VfGH es selbst entscheidet.

Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof: Ablauf

Eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) kann von Bürger:innen eingereicht werden, um gegen eine Entscheidung eines ordentlichen Gerichts in erster Instanz vorzugehen. Dabei gilt eine Einreichfrist von sechs Wochen. 

Der Ablauf einer solchen Beschwerde gestaltet sich in mehreren Schritten:

Einreichung der Beschwerde

Betroffene reichen schriftlich eine detaillierte Beschwerde beim VfGH ein, in der die vermeintliche Verletzung ihrer Rechte dargelegt wird. Hierbei gilt ein Anwaltszwang, die Beschwerde muss somit durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt bzw. eine bevollmächtigte Rechtsanwältin eingereicht werden. Es kann jedoch eine Verfahrenshilfe beantragt werden. 

Vorprüfung und Behandlungsentscheidung

Der VfGH prüft die Beschwerde auf ihre Zulässigkeit. Nicht jede Beschwerde wird automatisch behandelt; sie muss bestimmte formale Kriterien erfüllen. Betrifft die Beschwerde nicht die Klärung einer verfassungsrechtlichen Angelegenheit oder besteht keine Aussicht auf Erfolg, wird eine Ablehnung vorbereitet. 

Ist die Beschwerde formal und inhaltlich zulässig, wird mit der Klärung der Beschwerde begonnen. Dazu werden Stellungnahmen der Gegenpartei und weiterer beteiligter Personen sowie alle notwendigen Dokumente eingeholt und Zeugen vernommen. 

Verhandlung

Nach Überprüfung aller Unterlagen und Beweise entscheidet der VfGH, ob eine Verhandlung zweckmäßig ist. Ist dies der Fall, so folgt als nächster Schritt die Verhandlung. Sofern alle vorhandenen Dokumente und Schriftsätze ausreichend sind, muss sie nicht öffentlich mündlich erfolgen. 

Im Zuge der Verhandlung wird der Akt vorgetragen, die jeweiligen Parteien kommen zu Wort und im Anschluss stellen die Richter:innen alle noch offenen Fragen. Sind alle Fragen ausreichend geklärt, schließt der:die Präsident:in die Verhandlung und der Verfassungsgerichtshof geht in die Beratung. Die Beratung wird nicht öffentlich abgehalten.

Entscheidung

Nach Vorliegen des Beratungsergebnisses wird die Entscheidung meist schriftlich ausgefertigt. Eine mündliche Verkündung wird gewählt, sofern es sich um eine Entscheidung von großer Tragweite handelt. 

Was ist der Unterschied zwischen dem Verwaltungsgerichtshof und dem Verfassungsgerichtshof?

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) und der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) sind zwei zentrale Institutionen im österreichischen Rechtssystem. Gemeinsam mit dem Obersten Gerichtshof (OGH) zählen sie zu den drei Höchstgerichten in Österreich. Die Ziele und Aufgaben des VfGH und des VwGH sind jedoch sehr unterschiedlich. Während der VfGH die Einhaltung der Verfassung überwacht und prüft, ob Gesetze mit den Verfassungsprinzipien übereinstimmen, befasst sich der VwGH hauptsächlich mit der Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen. Er überprüft, ob Behörden rechtlich korrekt gehandelt haben. Bei seinen Entscheidungen muss der VwGH auch die Verfassung beachten. Kurz gesagt: Der VfGH wacht über die Verfassung, während der VwGH die Verwaltungstätigkeit kontrolliert.

NEOS-Position zum VfGH: 

Keine Frage, der Verfassungsgerichtshof nimmt in unserer Demokratie eine ganz zentrale Rolle ein. Unsere Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass das Konstrukt des VfGH in einigen Punkten adaptiert werden muss:

  • Zweidrittelmehrheit statt einfacher Mehrheit: Nationalrat und Bundesrat sollen Verfassungsrichter:innen nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln statt mit einfacher Mehrheit vorschlagen dürfen. Das stärkt unseren Rechtsstaat und sorgt für mehr Transparenz. 
  • Organstreitverfahren im Fall unzureichender oder falscher Antworten: Wenn die Antragsteller:innen einer parlamentarischen Anfrage der Meinung sind, dass ihre Anfrage von dem/der Minister:in rechtswidrig und unzureichend beantwortet wurde, sollen sie die Möglichkeit haben, dies beim VfGH feststellen zu lassen. Der VfGH soll dem/der Minister:in einen Verbesserungsauftrag erteilen können.
  • Eilverfahren nach deutschem Vorbild: Gesetzesnovellen und neue Verordnungen können einen Eingriff in die Grundrechte der Bürger:innen bedeuten. Daher braucht es schnellere Prüfungen von Verordnungen und Gesetzen, um mögliche Verfassungswidrigkeiten frühzeitig auszuschließen.  
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