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Bildungswende: Was sich jetzt an Österreichs Schulen und Kindergärten ändert

Durch die Reformpartnerschaft wird Österreichs Bildungssystem von Grund auf modernisiert, damit jedes Kind die bestmögliche Bildung erhält.

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© ORF ON (Screenshot)

Bisher war in Österreichs Bildungssystem oft unklar, wer wofür zuständig ist und woher das Geld kommt – Bund, Länder und Gemeinden haben sich die Verwaltung und die Kosten kompliziert aufgeteilt. Das ändert sich nun: Künftig soll die Finanzierung für Schulen und Kindergärten fair, übersichtlich und aus einem gemeinsamen Topf organisiert werden, statt aus vielen verschiedenen. So wird das gesamte System – vom Kindergarten bis zur Verwaltung – endlich logisch, einfach und wirkungsvoll:

Verbindliche Qualitätsvorgaben für unsere Kindergärten 

In der Vergangenheit fehlten in der Elementarpädagogik oft österreichweit einheitliche Standards, da die Zuständigkeit allein bei den Ländern lag. Ein neues Bundesqualitätsrahmengesetz verankert jetzt die Qualitätsvorgaben künftig im Verfassungsrang.

1.  Kleinere Gruppen und mehr Personal

Für Kinder unter drei Jahren wird die maximale Gruppengröße auf 15 Kinder fixiert. Der Personalschlüssel verbessert sich hier schrittweise von derzeit 1:7,5 auf 1:6 (nach fünf Jahren) und schließlich auf 1:5 (nach zehn Jahren). Bei den 3- bis 6-Jährigen sinkt die Gruppengröße schrittweise von 25 auf 22 Kinder (alle drei Jahre um ein Kind), bei einem fixen Betreuungsschlüssel von 1:11.

2. Fokus auf Sprache und Entwicklungsgespräche

Die frühe Sprachförderung wird massiv ausgebaut. Ein neues Anreizsystem motiviert dazu, Kinder mit Förderbedarf im letzten Kindergartenjahr für mindestens 30 Stunden pro Woche (über die verpflichtenden 20 Stunden hinaus) betreuen zu lassen. Zudem wird der Wechsel in die Volksschule künftig pädagogisch eng begleitet. Verpflichtende Entwicklungsgespräche stärken dabei die Zusammenarbeit mit den Eltern.

3. Einheitliche Ausbildungen und verlässliche Qualitätssicherung

Der sogenannte Bildungs-Rahmenplan gibt allen Einrichtungen klare, pädagogische Anleitungen. Für Assistenzkräfte wird eine österreichweit geltende Mindestausbildung mit Berufsberechtigung eingeführt. Das sichert nicht nur das Niveau, sondern ermöglicht den Angestellten endlich, problemlos zwischen den Bundesländern zu wechseln. Begleitet wird dies durch ein neues, bundesweites Instrument für Qualitätsmanagement und Fachaufsicht. Auch die finanzielle Basis wird langfristig abgesichert, was echte Planungssicherheit schafft.

Übergeordnetes Ziel ist die beste Bildung für alle Kinder und Jugendlichen. Klare Zuständigkeiten schaffen die Grundlage für einen qualitätsvollen, chancengerechten Unterricht.
Christoph Wiederkehr

Bildungsminister 

Um dieses Ziel auch in den Schulen zu erreichen, wird die Organisation des Personals stark vereinfacht. Bisher war es ein großes Problem für die Qualität des Unterrichts, dass für das Personal einer einzigen Klasse bis zu vier verschiedene Arbeitgeber (Bund, Land, Gemeinde oder private Vereine) zuständig sein konnten. Künftig kommt das gesamte Personal „aus einer Hand“. Das bedeutet konkret:

1. Vier klare Berufskategorien: 

Statt vieler verschiedener Zuständigkeiten wird das gesamte Personal künftig in vier übersichtliche Gruppen eingeteilt:

  • Die Leitung: Dazu zählen die Schulleitung, deren Stellvertretung und das Personal im Sekretariat.
  • Das Unterrichts-Team: Das sind alle Lehrkräfte sowie Personen, die beim Unterrichten oder in der Nachmittagsbetreuung helfen.
  • Die Beratung und Hilfe: Hier arbeiten Fachleute wie Schulpsycholog:innen oder Schulsozialarbeiter:innen.
  • Zusätzliche Experten („Flex“): Wenn eine Schule für bestimmte Aufgaben spezielle Hilfe braucht, kann sie diese Fachkräfte flexibel anfordern.

2. Aufwertung der Freizeitbetreuung: Personen, die Kinder in der Freizeit und am Nachmittag betreuen, gehören künftig fest zum Schulteam. Das macht es viel einfacher, Ganztagsschulen auszubauen und hilft Eltern dabei, Familie und Beruf besser zu vereinbaren.

3. Mehr Entscheidungsfreiheit für die Schulleitung: Direktor:innen dürfen künftig selbst flexibel entscheiden, wo und wie sie ihr Personal an der Schule einsetzen. So bekommen die Kinder schneller genau die Hilfe, die sie brauchen, und die Schulleitung kann sich wieder mehr darauf konzentrieren, den Unterricht zu verbessern.

Während die Schulen vor Ort freier entscheiden können, wird die Verwaltung des gesamten Personals zentral bei einer Behörde – der Bildungsdirektion – gebündelt. Diese Behörde wird modernisiert und soll künftig wie ein gutes Service-Center arbeiten: Jobs sollen fair nach Qualifikation vergeben werden, die Parteipolitik soll weniger Einfluss haben, Arbeitsabläufe werden vereinfacht und man soll genau nachvollziehen können, wofür das Geld ausgegeben wird.

Um Schulen die Arbeit weiter zu erleichtern, wird es für sie attraktiver, sich mit benachbarten Schulen zu Gruppen (sogenannten Schulclustern) zusammenzuschließen. Das hat den großen Vorteil, dass die Leitung professioneller organisiert wird und Lehrkräfte ganz einfach an mehreren Standorten gleichzeitig aushelfen können.

Ein einziges Computer-System für alle

Ein letzter wichtiger Schritt gegen zu viel Bürokratie ist die neue Computer-Verwaltung. Im Moment müssen sich Schulleitungen noch mit vier verschiedenen IT-Systemen herumschlagen. Diese werden nun zu einem einzigen, gut funktionierenden System zusammengelegt. Da die Daten der Kinder künftig durchgehend – schon ab dem Kindergarten – in diesem System erfasst werden, spart das viel Zeit und Geld. So muss niemand mehr die gleiche Arbeit doppelt machen, und das Personal wird spürbar von unnötiger Büroarbeit entlastet.

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