Details zum neuen Kopftuchverbot ab Schulbeginn 2026 präsentiert
Ein Gesetz gegen eine religiös begründete Kleidungsvorschrift – zum Schutz der Freiheit von Mädchen, damit jedes Kind die Flügel heben kann.

© NEOS/KI
NEOS-Klubobmann Yannick Shetty hat heute im Rahmen einer Pressekonferenz gemeinsam mit Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) und Staatssekretär Jörg Leichtfried (SPÖ) das neue Kinderkopftuchverbot an Schulen präsentiert.
Im Gegensatz zum damaligen Kopftuchgesetz der FPÖ, das vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurde, geht es dabei nicht um einen Kulturkampf gegen Muslime, sondern um ein klares Signal für Mädchenschutz und Freiheit, sich zu entwickeln. Schule soll für Buben UND Mädchen unter 14 ein geschützter Raum sein, in dem sie sich frei von religiös-kulturellem Druck entfalten können.
Das neue Verbot bezieht sich klar auf das „Kopftuch nach islamischer Tradition“ – also eine religiös begründete Bedeckung von Haaren, Hals und Nacken. Damit wird das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot erfüllt. Für Eltern, Schulen und Behörden ist klar erkennbar, was ist gemeint – und was nicht.
Kein Mädchen soll mit 11 oder 12 jemals darüber nachdenken müssen, ob eine Haarsträhne zu sichtbar ist.Yannick Shetty
NEOS-Klubobmann und Sprecher für Integration
Zudem wird der Kinderschutz in den Mittelpunkt gerückt: Künftig gilt das Verbot nach Alter bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres und nicht mehr nach Schulstufe.
Um die Evidenzlücke zu schließen, die der VfGH 2019 kritisiert hat, wird als Ausgangsbasis die Studie „Konflikte und Herausforderungen in österreichischen Schulen unter Berücksichtigung religiös-kultureller Phänomene“ (Güngör / Heinisch / Weigl, 2020) genutzt. Demnach tragen in der Sekundarstufe I etwa in Wien 13,1 % der der muslimischen Schülerinnen ein Kopftuch. Und laut Lehrkräften steht bei rund einem Drittel der Mädchen, die ein Kopftuch tragen, sozialer Druck im Hintergrund – insbesondere durch Eltern oder Geschwister.
Das neue Kopftuchverbot ist Teil eines Gesamtpakets, das folgende Maßnahmen beinhaltet:
- Ausbau von Empowerment-Projekten für Mädchen (Selbstbestimmung, Rollenbilder, Vorbilder)
- Stärkung von Burschen- und Männerarbeit, um patriarchale Ehr- und Männlichkeitsbilder aufzubrechen
- mehr Angebote zur Extremismusprävention an Schulen
Selbstverständlich wird es keine Strafen für die Mädchen geben. Verwaltungsstrafen für Eltern kommen erst dann in Betracht, wenn Gespräche beharrlich verweigert werden oder trotz wiederholter pädagogischer Interventionen keine Mitwirkung erfolgt. Die Verantwortung liegt bei den Erziehungsberechtigten: Bei schweren Pflichtverletzungen und beharrlicher Verweigerung von Gesprächen sind Verwaltungsstrafen im Rahmen von 150 bis 800 Euro vorgesehen.
Das Gesetz soll im September 2026 mit Schulbeginn an öffentlich-rechtlichen Schulen und gleichgestellten Privatschulen inkrafttreten. Da den Schulen in der Umsetzung viel abverlangt wird, wird ihnen bewusst ein halbes Jahr Zeit gegeben, um sich selbst, die Eltern und vorallem auch die Schüler:innen darauf vorzubereiten. Außerdem wird es Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte, Schulsozialarbeiter und Schulpsychologie geben. Das kommendene Schuljahr soll dafür genutzt werden, die Schulkonzepte, Hausordnungen, Leitbilder und Weiterbildungen zu entwickeln.
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