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Bundesregierung setzt mit StVO-Reform auf mehr Verkehrssicherheit und Lebensqualität

Klare und praxistaugliche Regeln für E-Scooter und E-Bikes sowie eine verkehrsberuhigte Innenstadt.

E-Scooter und Fahrrad auf Radweg in Stadt

© Pixabay

Gemeinsam mit Mobilitätsminister Peter Hanke und den Verkehrssprechern Joachim Schnabel (ÖVP) sowie Wolfgang Moitzi (SPÖ) präsentierte NEOS-Verkehrssprecher Dominik Oberhofer (NEOS) heute den Begutachtungsentwurf zur geplanten Sammelnovelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) und den Änderungen im Kraftfahrgesetz (KFG) und Führerscheingesetz (FSG).

Das breit angelegte Gesetzespaket soll wesentlich zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Lebensqualität in Österreich beitragen. Konkret umfasst der Entwurf die Ermöglichung von Verkehrsberuhigung mittels automatisierten Zufahrtsmanagements, die Verlagerung von „E-Mopeds” von Radwegen auf die Straße und Verhaltens- und Ausrüstungsbestimmungen für E-Scooter und E-Bikes inklusive einer erweiterten Helmpflicht.

Der Entwurf zur Sammelnovelle geht nun in eine sechswöchige Begutachtungsphase und soll am 1. Mai 2026 in Kraft treten. Für die Neuerungen rund um die E-Mopeds ist die Umsetzung mit 1. Oktober 2026 vorgesehen.

Mit diesen Maßnahmen schafft das Mobilitätsministerium klare und praxistaugliche Regeln, die zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr und zu einem verantwortungsvollen Umgang mit neuen Mobilitätsformen beitragen.
Dominik Oberhofer

NEOS-Verkehrssprecher

Wir NEOS finden es sehr erfreulich, dass drei konkrete Einigungen erzielt werden konnten, die für mehr Verkehrssicherheit, Rechtssicherheit und Lebensqualität sorgen werden.

Mit der datenschutzkonformen Umsetzung der verkehrsberuhigten Inneren Stadt machen wir unsere Städte lebenswerter und schaffen gleichzeitig Klarheit für Anrainerinnen und Anrainer und Unternehmerinnen und Unternehmer. Künftig sollen Einfahrts- und Fahrverbote für mehrspurige Kraftfahrzeuge in einem definierten Gebiet im Rahmen eines automatisierten Zufahrtsmanagements (Einsatz kamerabasierter Systeme) kontrolliert werden können.

Mit der klaren Regelung, dass E-Mopeds künftig auf der Straße fahren müssen, sorgen wir für ein besseres Miteinander auf unseren Radwegen und erhöhen somit die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer:innen. E-Mopeds werden künftig eindeutig als Fahrzeuge definiert, die aktuell laut StVO als Fahrräder gelten. Damit geht eine Reihe von Verpflichtungen einher: die Zulassungspflicht (Nummerntafel), Versicherungspflicht, Führerscheinpflicht und Helmpflicht.

Bei der Helmpflicht war uns wichtig, Sicherheit, Eigenverantwortung und umweltbewusste Mobilität in Einklang zu bringen. Deshalb gibt es keine pauschale Pflicht, die – wie wir es aus anderen Ländern kennen – das Bewältigen der letzten Meile mit E-Scootern und Leih-Rädern einschränken würde. Gleichzeitig sorgen wir mit den neuen Regeln aber für den Schutz unserer Jugend.

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