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Zuletzt aktualisiert am 25.05.2023

Frauenhäuser in Österreich 

Was ist ein Frauenhaus?  

Frauenhäuser sind Einrichtungen, die von Gewalt betroffenen Frauen und ihren Kindern eine vorübergehende Wohnmöglichkeit, Schutz, Beratung und Unterstützung beim Weg in ein selbstbestimmtes Leben bieten. Sie sind für alle Opfer familiärer Gewalt offen, unabhängig von Nationalität, Einkommen oder Religion. 

Leistungen von Frauenhäusern

Frauenhäuser bieten Frauen und Kindern, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, eine sichere Unterkunft, die ihnen Anonymität gewährleistet. Dieser Sofortschutz ist eine ganz zentrale Leistung von Frauenhäusern. Neben diesem unmittelbaren Schutz vor Gewalt ist ein weiteres Ziel von Frauenhäusern, betroffene Frauen beim Aufbau eines selbstbestimmten Lebens ohne Gewalt zu begleiten. Sie unterstützen beispielsweise bei Umzug, Trennung oder Scheidung, beim Schulwechsel der Kinder oder bei der Suche nach einem Kindergartenplatz. 

Die Leistungen von Frauenhäusern umfassen: 

  • Soforthilfe
  • Schutz und Unterkunft
  • Krisenintervention
  • Klärung der neuen Lebenssituation
  • Erarbeitung eines Sicherheitskonzeptes
  • Psychosoziale Beratung
  • Rechtsberatung und juristische Prozessbegleitung
  • Unterstützung bei Ansuchen, Behörden- und Gerichtswegen
  • Betreuung und Beratung von Kindern und Jugendlichen
  • Unterstützung bei der Trennung vom gewalttätigen Mann oder Lebenspartner
  • Unterstützung bei Arbeits- und Wohnungssuche
  • Unterstützung bei Problemen, die die Kinder betreffen
  • Beratung in der Muttersprache oder Unterstützung durch Dolmetscherinnen
  • Nachbetreuung
  • Telefonischen Notruf (rund um die Uhr)
  • Bereitschaftsdienst (rund um die Uhr)

Gründe für eine Aufnahme im Frauenhaus 

Gewalt innerhalb einer partnerschaftlichen Beziehung ist einer der Gründe, in Frauenhäusern aufgenommen zu werden. Die Gewalt kann sehr unterschiedliche Formen annehmen: 

  • Körperliche Gewalt
  • Sexuelle Gewalt
  • Psychische Gewalt
  • Cybergewalt
  • Ökonomische Gewalt

Frauenhäuser können auch aufgesucht werden, wenn Frauen überlegen, sich von ihrem Mann oder Partner zu trennen. 

Wohnen im Frauenhaus

Sind Frauen oder Kinder Opfer häuslicher Gewalt, dient ihnen ein Frauenhaus als vorübergehende Unterkunft und das so lange, wie sie es brauchen. Es ist auch möglich, mehrmals in ein Frauenhaus zu kommen. Die Anonymität der Frauen und Kinder wird aus Sicherheitsgründen gewährleistet und die Adresse der Frauenhäuser geheim gehalten. Frauenhäuser sind mit besonderen Sicherheitsmaßnahmen und Überwachungskameras ausgestattet. Männer haben keinen Zutritt.

Was aber macht man im Frauenhaus? Im Frauenhaus leben Frauen und deren Kinder mit anderen Frauen und Kindern, die Gewalt erfahren haben. Die von Gewalt betroffenen Frauen sind für sich und ihre Kinder selbst verantwortlich und entscheiden selbst, wie sie weiter vorgehen möchten. Gerade die Anfangszeit im Frauenhaus dient dazu, sich zu erholen und in Ruhe die nächsten Schritte zu überlegen. Die Mitarbeiter:innen der Frauenhäuser unterstützen die betroffenen Frauen darin, sich ein Leben in finanzieller Unabhängigkeit und Selbstbestimmtheit aufzubauen.

Und wer bezahlt ein Frauenhaus? Die Finanzierung der Frauenhäuser ist in Österreich Sache der Bundesländer. In Wien erfolgt die Finanzierung der Frauenhäuser beispielsweise aus Mitteln der Gemeinde Wien. Von Gewalt betroffene Frauen leisten für die Möglichkeit einer Unterkunft in einem Wiener Frauenhaus selbst einen Kostenbeitrag. Jene Frauen, die über keine finanziellen Mittel verfügen, müssen für die Wohnmöglichkeit in einem Frauenhaus nichts zahlen. 

Wiener Frauenhaus 

Das erste Frauenhaus Österreichs wurde 1978 in Wien eröffnet. Aktuell (Stand Februar 2023) bieten insgesamt fünf Wiener Frauenhäuser Schutz für akut von Gewalt betroffene oder von Gewalt bedrohte Frauen und Kinder. In Summe stehen in den Wiener Frauenhäusern 225 Plätze zur Verfügung. Zusätzlich sind die Wiener Frauenhäuser mit einer ambulanten Beratungsstelle ausgestattet.

Eine Zukunft ohne Gewalt an Frauen

Frauenhäuser sind im Gewaltschutz für Frauen und deren Kinder einfach unersetzlich und helfen betroffenen Frauen, den Weg in ein selbstbestimmtes Leben zu finden. Doch nach wie vor existieren diese Einrichtungen in vielen Bezirken Österreichs nicht. Der Ausbau von Frauenhäusern muss in Österreich deshalb weiter und umgehend forciert werden. Zusätzlich muss das Ziel nachhaltiger Frauenpolitik sein, das Problem an der Wurzel zu packen und Gewalt an Frauen zu bekämpfen. 

Wir leben eine Nulltoleranz gegenüber Gewalt an Frauen und sehen Präventionsarbeit und Risikoreduktion als Schlüssel zu einer Zukunft ohne Gewalt an Frauen. Aufklärung, die bereits in den Schulen passiert, aber auch eine verbesserte Datenerfassung über Gewalt an Frauen sind wesentliche Maßnahmen für eine Zukunft ohne Gewalt an Frauen und Kindern. 

Frauenhäuser Österreich: Kontakte & Anlaufstellen 

In Österreich gibt es mit Stand Februar 2023 insgesamt 50 Frauenhäuser, die von unterschiedlichen Vereinen geführt werden. Die Adressen der Frauenhäuser werden aus Sicherheitsgründen geheim gehalten. Über die Dachorganisation der autonomen Frauenhäuser in Österreich, AÖF (Autonome Österreichische Frauenhäuser) findest du alle Kontaktdaten der österreichischen Frauenhäuser. Über die Notrufnummern der Frauenhäuser erhalten Frauen rund um die Uhr kostenlose Beratung. 

Österreichweit steht Frauen und Mädchen die 24-h-Frauenhelpline (0800 222 555) kostenlos für eine anonyme Beratung zur Verfügung. 

NEOS-LÖSUNGEN FÜR BESSEREN GEWALTSCHUTZ:

Österreich hat ein Riesenproblem. Nirgendwo sonst in Europa passieren so viele Frauenmorde wie bei uns. Es ist eine Schande und macht uns unfassbar wütend. Beinahe wöchentlich berichten Medien über neue Femizide. Daher haben wir NEOS ein umfassendes Gewaltschutz- und Gleichstellungspaket eingebracht. 

Konkret fordern wir u.a. die Verbesserung der sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen, die Entkoppelung des Annäherungsverbots vom Betretungsverbot sowie die Gleichbehandlung von Opfern situativer und häuslicher Gewalt. Auch die automatische Verlängerung bei Auslaufen der einstweiligen Verfügung bei mangelnder richterlicher Entscheidung über Verlängerung ist uns ein großes Anliegen. 

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