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Maßnahmen in Folge des Amoklaufs von Graz

Nach dem Amoklauf in Graz setzt die Bundesregierung umfassende Maßnahmen für mehr Sicherheit, Prävention und Opferhilfe.

Die schockierenden Ereignisse vom 10. Juni 2025 in Graz, bei der zehn Menschen getötet, elf weitere zum Teil schwer verletzt wurden und sich der Täter anschließend selbst das Leben nahm, hat unser Land tief erschüttert. Unser Mitgefühl gilt den Angehörigen der Opfer, den Verletzten, den Mitschüler:innen und Lehrer:innen – allen, deren Leben an diesem Tag für immer verändert wurde. 

Die Aufarbeitung der Tat wird Zeit brauchen. Doch eines ist schon jetzt klar: Es braucht entschlossene Maßnahmen, um alles zu tun, damit sich eine solche Tragödie nicht wiederholt.

Soforthilfe für Betroffene: Einrichtung eines Fonds zur Entschädigung von Opfern des Amoklaufs

Die Bundesregierung hat umgehend einen Entschädigungsfonds in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro eingerichtet. Dieser geht über die bisherigen Leistungen des Verbrechensopfergesetzes hinaus und ermöglicht gezielte Hilfe für schwer verletzte Opfer, Hinterbliebene und die betroffene Schule. Die Mittel sollen psychologische Unterstützung, Schmerzengeld und die Finanzierung der Bestattungskosten abdecken.

Sicherheit und Prävention an Schulen stärken

Schulen müssen sichere Orte sein, an denen Kinder und Jugendliche Schutz, Orientierung und Begleitung erfahren. Die Bundesregierung setzt daher auf einen mehrstufigen Plan zur Stärkung von Prävention, psychosozialer Betreuung und struktureller Sicherheit

  • Flexible Matura-Regelungen für betroffene Schüler:innen 
  • Verdoppelung der Schulpsycholog:innen in den nächsten drei Jahren 
  • Ausbau der Schulsozialarbeit, künftig auch an Bundesschulen 
  • Verpflichtende Gespräche bei Schulabbrüchen, unter Einbeziehung der Familie und relevanter Fachstellen 
  • Verbindliche Fallkonferenzen bei besonders auffälligem Verhalten, mit strukturiertem Datenaustausch zwischen Schule, Jugendamt und Polizei 
  • Evaluierung bestehender Sicherheits- und Notfallkonzepte an Schulen 
  • Stärkere Verankerung von Prävention und Krisenmanagement in der Lehrkräfteausbildung 

Deutliche Verschärfung des Waffenrechts: Zum Schutz unserer Kinder und für mehr Sicherheit in Österreich

Die Tat von Graz hat tragisch aufgezeigt, dass unser Waffenrecht nicht ausreicht.  
Der Täter war trotz psychologischer Auffälligkeiten legal im Besitz mehrerer Schusswaffen. Das darf sich nicht wiederholen. Geplante Änderungen umfassen unter anderem: 

  • Überarbeitung der waffenpsychologischen Gutachten und verbesserter Datenaustausch mit dem Gesundheitswesen 
  • Befristung der Waffenbesitzkarte auf fünf Jahre, analog zum Europäischen Feuerwaffenpass 
  • Verbot besonders gefährlicher Waffen, etwa halbautomatischer Schrotflinten 
  • Erhöhung des Mindestalters für den Erwerb von Kategorie-C-Waffen auf 25 Jahre 
  • Einführung einer vierwöchigen „Abkühlphase“ vor dem Waffenkauf 
  • Waffenverbotszonen im Umkreis von 150 Metern um Schulen und Kindergärten 
  • Deutliche Gebührenerhöhungen für waffenrechtliche Verfahren

Hilfe für isolierte Jugendliche: Prävention statt Rückzug

Wichtig für die psychische Gesundheit sind niedrigschwellige Strukturen und Möglichkeiten des Ansprechens und Bearbeitens psychischer Belastungen. Die Bundesregierung investiert daher verstärkt in präventive Maßnahmen

  • Ausbau psychischer Erste-Hilfe-Schulungen, u. a. für Lehrkräfte und Sozialarbeiter:innen 
  • Stärkung des Jugendcoachings, das jährlich rund 70.000 junge Menschen begleitet 
  • Verpflichtende Deradikalisierungsworkshops in AMS-Programmen für Jugendliche 
  • Aufsuchende Jugendarbeit in Online-Räumen, insbesondere zur Prävention von Misogynie, Extremismus und Radikalisierung im Netz

Verantwortung der Medien

Die mediale Berichterstattung rund um den Amoklauf war in Teilen skandalös. Persönlichkeitsrechte wurden verletzt, Falschinformationen verbreitet und Angehörige bedrängt. 

Um dem entgegenzuwirken, sollen u. a. folgende Schritte in Absprache mit der Branche gesetzt werden: 

  • Erweiterung der Ausschlusskriterien bei Medienförderung, z. B. bei Hetze oder demokratiefeindlicher Berichterstattung 
  • Strengere Zulassungsbedingungen für audiovisuelle Mediendienste 
  • Verschärfte Regeln für Social-Media-Plattformen zum Schutz Minderjähriger 
  • Konsequenteres Vorgehen gegen gesetzeswidrige Inhalte – auf nationaler und EU-Ebene

Der 10. Juni 2025 wird in trauriger Erinnerung bleiben. Aber unser Handeln nach dieser Tat entscheidet darüber, ob wir als Gesellschaft wirklich bereit sind, aus diesem schmerzhaften Ereignis zu lernen. Es braucht einen ganzheitlichen Ansatz – aus Mitgefühl, Verantwortung und Konsequenz. 

Sicherheit entsteht nicht durch Kontrolle allein – sie beginnt mit Prävention, Bildung, psychosozialer Unterstützung und einem klaren politischen Willen.

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