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Beate Meinl-Reisinger gewinnt Verfahren gegen die FPÖ

Hintergrund war die nachweislich unwahre Behauptung, die Außenministerin würde mit Geldkoffern in die Ukraine reisen.

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© BMEIA / Michael Gruber

Beate Meinl-Reisinger hat im Verfahren gegen die FPÖ in erster Instanz gewonnen. Hintergrund war die nachweislich unwahre Behauptung, Meinl-Reisinger würde mit Geldkoffern in die Ukraine reisen, um Steuergeld in bar zu übergeben, die von den Freiheitlichen auf ihrer Website verbreitet wurde.

Heute wurde am Landesgericht für Strafsachen in Wien dem medienrechtlichen Antrag stattgegeben. Die FPÖ muss unter anderem eine Entschädigung zahlen und die entsprechende Behauptung auf der Website löschen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Beate Meinl-Reisinger wird die Entschädigungszahlung der FPÖ an den gemeinnützigen Verein „kleine herzen“ spenden, der ukrainische Kinder unterstützt und daran arbeitet, von Russland verschleppte Kinder wieder zurück nach Hause zu bringen.

Zivilrechtliche Verfahren gegen die FPÖ und gegen Christian Hafenecker auf Unterlassung und Widerruf sind noch anhängig. Die Verhandlung gegen Christian Hafenecker fand letzte Woche statt, ein Urteil ist noch ausständig. Die Verhandlung gegen die FPÖ findet im Herbst vor dem Handelsgericht Wien statt, die Weiterverbreitung der Behauptung wurde aber bereits mittels einstweiliger Verfügung untersagt.

„Das Gericht hat heute klar festgestellt: Die FPÖ darf nicht ungestraft Lügen verbreiten und sich dabei auf angebliche ‚Gerüchte‘ beziehen, die sie selbst in die Welt gesetzt hat. Dieses Urteil ist ein wichtiges Signal – nicht nur für mich persönlich, sondern für unsere demokratische Kultur insgesamt.  In einer Demokratie darf hart gestritten werden. Aber als politische Partei Menschen gezielt und bewusst mit Lügen zu manipulieren, ist kein Weg für Österreich. Wer gezielt Unwahrheiten verbreitet, um Menschen zu diskreditieren und Misstrauen zu schüren, muss dafür Verantwortung übernehmen.“

„Mir ging es darum, eine klare Grenze zu ziehen gegen organisierte Desinformation und politische Verleumdung. Wenn Parteien bewusst Lügen verbreiten, verliert die Demokratie ihre gemeinsame Grundlage. Dem einen Riegel vorzuschieben ist im Interesse von uns allen.“

Mir ging es darum, eine klare Grenze zu ziehen gegen organisierte Desinformation und politische Verleumdung. Wenn Parteien bewusst Lügen verbreiten, verliert die Demokratie ihre gemeinsame Grundlage. Dem einen Riegel vorzuschieben ist im Interesse von uns allen
Beate Meinl-Reisinger

Außenministerin

„Das Gericht hat heute klar festgestellt: Die FPÖ darf nicht ungestraft Lügen verbreiten und sich dabei auf angebliche ‚Gerüchte‘ beziehen, die sie selbst in die Welt gesetzt hat. Dieses Urteil ist ein wichtiges Signal – nicht nur für mich persönlich, sondern für unsere demokratische Kultur insgesamt. In einer Demokratie darf hart gestritten werden. Aber als politische Partei Menschen gezielt und bewusst mit Lügen zu manipulieren, ist kein Weg für Österreich. Wer gezielt Unwahrheiten verbreitet, um Menschen zu diskreditieren und Misstrauen zu schüren, muss dafür Verantwortung übernehmen“, so Meinl-Reisinger.

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