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Nationalrats­wahl 2024

Wir sind bereit, Österreich zum Besseren zu verändern. Mit Energie und echten Lösungen.

Zu den Ergebnissen der Vorwahl

2024 ist ein Schicksalsjahr für
Österreich

Wir sind der Überzeugung, dass es in der Politik mehr Menschen aus der Mitte der Gesellschaft braucht, um das Land gemeinsam voranzubringen. Deshalb fand unsere Erstellung der Nationalratswahlliste, wie bei uns NEOS üblich, auch in einem offenen, dreistufigen Vorwahlverfahren statt.

Der Höhepunkt der Listenerstellung und der Auftakt in das Wahljahr 2024 war die NEOS Mitgliederversammlung vom 20. April in Graz. Schau dir hier die Highlights an!

Beate Meinl Reisinger & Helmut Brandstätter bei der NEOS MV 2024 in Graz

Die Top 15 der Bundesliste

  1. Beate Meinl-Reisinger
  2. Stephanie Krisper
  3. Sepp Schellhorn
  4. Yannick Shetty
  5. Sophie Wotschke
  6. Douglas Hoyos
  7. Christoph Pramhofer
  8. Henrike Brandstötter
  9. Johannes Gasser
  10. Michael Bernhard
  11. Fiona Fiedler
  12. Janos Juvan
  13. Lisa Aldali
  14. Ines Holzegger
  15. Veit Dengler

Die Top 3 aus allen Bundesländern

Burgenland

  1. Christoph Schneider
  2. Nils Grund
  3. Stefan Mayer
Mehr Infos zu NEOS Burgenland

Kärnten

  1. Janos Juvan
  2. Iris Sophie Glanzer
  3. Christina Holmes
Mehr Infos zu NEOS Kärnten

Niederösterreich

  1. Niki Scherak
  2. Martina Künsberg Sarre
  3. Gertraud Auinger Oberzaucher
Mehr Infos zu NEOS Niederösterreich

Oberösterreich

  1. Karin Doppelbauer
  2. Markus Hofer
  3. Heike Hufnagl
Mehr Infos zu NEOS Oberösterreich

Salzburg

  1. Sepp Schellhorn
  2. Lisa Aldali
  3. Rudolf Mayrhofer-Grünbühel
Mehr Infos zu NEOS Salzburg

Steiermark

  1. Veit Dengler
  2. Fiona Fiedler
  3. Lukas Hosemann
Mehr Infos zu NEOS Steiermark

Tirol

  1. Dominik Oberhofer
  2. Laura Flür
  3. Eva-Maria Peer
Mehr Infos zu NEOS Tirol

Vorarlberg

  1. Johannes Gasser
  2. Fabienne Lackner
  3. Mathias Schwabegger
Mehr Infos zu NEOS Vorarlberg

Wien

  1. Beate Meinl-Reisinger
  2. Stephanie Krisper
  3. Yannick Shetty
Mehr Infos zu NEOS Wien

Alle Landes­listen für die Nationalrats­wahl findest du hier

Das war der Weg zur NEOS-Liste für die Nationalratswahl 2024

Kandidatur Bewerbung ist Abgelaufen

05.03. bis 20.03.
Bewerbungsfrist ist abgelaufen

Jetzt ist es Zeit, vom Sofa aufzustehen!
Vom 05.03. ab 12:00 Uhr bis 20.3. um 12:00 Uhr hattest du die Möglichkeit, dich als Kandidat:in für einen Platz auf der NEOS-Liste zu bewerben!

Daumen Hoch Hand

22.03.
Zulassung der Kandidat:innen

Unser Erweiterter Vorstand prüfte, ob alle Voraussetzungen für eine Kandidatur gegeben sind und entschied über die Zulassung.

Bildschirmfoto 2024-04-03 um 11.08.55-501x501

25.03. bis 03.04.
Online-Dialog ist abgelaufen

Von 25.03. ab 12:00 Uhr bis 03.04. um 12:00 Uhr konntest du allen Kandidat:innen Fragen stellen.

Online-Voting

04.04. bis 13.04.
Vorwahl-Stufe Nr. 1:
Öffentliche Vorwahl
ist abgelaufen.

Von 04.04. ab 12:00 Uhr bis 13.04. um 12:00 Uhr konnten den Kandidat:innen über unsere Vorwahlplattform Punkte im Vorwahlverfahren vergeben werden.

So entsteht am Ende der Bürger:innenvorschlag: Die Anzahl der erzielten Stimmen in der öffentlichen Online-Vorwahl wird durch die Anzahl der teilnehmenden Wähler:innen dividiert.

Vorwahl-Stufe Nr. 2:Erweiterter Vorstand

15.04.
Vorwahl-Stufe Nr. 2:
Erweiterter Vorstand
ist abgelaufen.

In der zweiten Stufe des Vorwahlverfahrens vergaben die Mitglieder des Erweiterten Vorstands Punkte an die Kandidat:innen. Das Ergebnis der Stufe Zwei ist der „Vorstandsvorschlag“.

NEOS-Bundesmitgliederversammlung

20.04.
Vorwahl-Stufe Nr. 3
Mitgliederversammlung

Im Rahmen der Bundesmitgliederversammlung am 20.04. in Graz wurden von allen NEOS Mitgliedern Punkte an die Kandidat:innen vergeben.

Bürgerliste & Landesliste 1

Das Ergebnis der Bundesliste

Die gewichteten Punkte aus den drei Stufen werden addiert und die Kandidat:innen entsprechend gereiht. Daraus ergab sich die NEOS-Bundesliste für die Nationalratswahl 2024.

Bürgerliste & Landesliste 2

Das Ergebnis der Landeslisten

Bei Landeslisten vergab in der zweiten Stufe der Vorstand und das jeweilige Landesteam (Landesvorstand) Punkte. Die gewichteten Punkte aus den drei Stufen wurden addiert und die Kandidat:innen entsprechend gereiht. 
Daraus ergab sich die jeweilige NEOS-Landesliste 
für die Nationalratswahl 2024.

Noch Fragen?

Wenn du darüber hinaus noch weitere Fragen zu den Ergebnissen der Liste hast, kannst du dich einfach an nationalratswahl@neos.eu wenden!

FAQs zur Nationalratswahl 2024

Die Erstellung der Kandidat:innenlisten findet bei NEOS in einem transparenten, dreistufigen Vorwahlverfahren statt. Wir sind der Überzeugung, dass es in der Politik mehr Menschen aus der Mitte der Gesellschaft braucht. Deshalb stehen unsere Vorwahlen auch allen Bürger:innen offen.

Kandidatur

Jede:r passiv Wahlberechtigte kann sich um einen Listenplatz bei NEOS bewerben. Dazu müssen alle erforderlichen Unterlagen über diese Website an NEOS übermittelt werden. Das Zeitfenster für die Kandidatur ist der 05.03.2024 12:00 Uhr bis 20.03.2023 12:00 Uhr.

Persönliches Vorwahlprofil

Nach der Übermittlung der Unterlagen erhalten alle Kandidat:innen Zugangsdaten zur Einrichtung ihrer persönlichen Vorwahlprofile. Unter vorwahl.neos.eu können sie sich Wähler:innen präsentieren und von 25.03.2024 12:00 Uhr bis 03.04.2024 12:00 Uhr im Online Dialog Fragen von interessierten Bürger:innen beantworten.

Stufe 1 - Öffentliche Vorwahl

Von 04.04.2024 12:00 Uhr bis 13.04.2024 12:00 Uhr können den Kandidat:innen über unsere Vorwahlplattform Punkte im Vorwahlverfahren vergeben werden. Vorwahl berechtigt ist dabei jede Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und entweder die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, oder in Österreich ihren Hauptwohnsitz hat. Die Registrierung zum/zur Vorwähler:in ist jederzeit unter vorwahl.neos.eu möglich. Die Anzahl der erzielten Stimmen in der öffentlichen Online-Vorwahl wird durch die Anzahl der teilnehmenden Wähler:innen dividiert, das Ergebnis bildet den „Bürger:innenvorschlag“.

Stufe 2 - Erweiterter Vorstand

In der zweiten Stufe des Vorwahlverfahrens vergeben die Mitglieder des Erweiterten Vorstand Punkte an die Kandidat:innen. Das Ergebnis der Stufe 2 ist der „Vorstandsvorschlag“.

Stufe 3 - Bundesmitgliederversammlung

Im Rahmen der Bundesmitgliederversammlung am 20.04.2024 in Graz werden von allen NEOS Mitgliedern Punkte an die Kandidat:innen vergeben. Die Anzahl der erzielten Vertrauenspunkte in der Mitgliederversammlung wird durch die Anzahl der abgegebenen gültigen Stimmen dividiert, das Ergebnis bildet den „Mitgliedervorschlag“.

Das Ergebnis der Bundesliste

Die gewichteten Punkte aus den drei Stufen werden addiert und die Kandidat:innen entsprechend gereiht. Daraus ergibt sich die NEOS Bundesliste für die Nationalratswahl 2024.

Das Ergebnis der Landeslisten

Bei Landeslisten vergibt in der zweiten Stufe der Vorstand und das jeweilige Landesteam (Landesvorstand) Punkte. Die gewichteten Punkte aus den drei Stufen werden addiert und die Kandidat:innen entsprechend gereiht. Daraus ergibt sich die jeweilige NEOS Landesliste für die Nationalratswahl 2024.

Bei uns sind alle Menschen willkommen, die sich gemeinsam mit uns für ein neues Österreich einsetzen wollen und die sich mit unseren NEOS Werten identifizieren. Somit steht eine Kandidatur grundsätzlich offen für:

• Österreichische Staatsbürger:innen, die am Tag der Wahl 18 Jahre alt sind und die nicht wegen einer gerichtlichen Verurteilung von der Wahl ausgeschlossen sind.

Die Unterlagen müssen vollständig am 20.03.2024 um 12:00 Uhr vorliegen. Danach endet die Bewerbungsfrist.

Die Mitgliedschaft bei NEOS ist keine Voraussetzung für die Bewerbung um einen Listenplatz.

Alle Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und entweder in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben oder die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Die öffentliche Vorwahl wird unter vorwahl.neos.eu abgewickelt.

Um in der öffentlichen Vorwahl Punkte vergeben zu können, ist eine Registrierung als Vorwähler:in unter vorwahl.neos.eu sowie die Verifizierung des Vorwähler:innen-Accounts Voraussetzung.

Nein. Die Mitgliedschaft bei NEOS ist keine Voraussetzung, um in der Vorwahl-Stufe 1 Punkte zu vergeben.

Während des Online Dialogs im Zeitraum von 25.03.2024 12:00 Uhr bis 03.04.2024 12:00 Uhr können unseren Kandidat:innen auf unserer Vorwahlplattform Fragen gestellt werden.

Du musst dich lediglich unter vorwahl.neos.eu registrieren.

Du musst dich unter vorwahl.neos.eu registrieren und deinen Account verifizieren lassen. Ob du verifiziert bist, siehst du, wenn du rechts oben deine Initialen anklickst, „Account“ auswählst und deinen Verifizierungsstatus prüfst: 

 

  • „nicht verifiziert“: du musst den Verifizierungsprozess starten und dein Profil mittels E-ID (Digitales Amt), Ausweisupload oder persönlich in einer NEOSphäre verifizieren.
  • „Warte auf Dokumentenprüfung“: du hast bereits Unterlagen eingereicht und wir überprüfen im Hintergrund deine Wahlberechtigung.
  • „Identität bestätigt (manuelle Überprüfung der Wahlberechtigung läuft)“: wir prüfen im Hintergrund, ob du wahlberechtigt bist (innerhalb weniger Stunden, nachdem du deine Identität bestätigt hast)
  • „Adresse bestätigt (manuelle Überprüfung der Wahlberechtigung läuft)“: wir prüfen im Hintergrund, ob du wahlberechtigt bist (innerhalb weniger Stunden, nachdem du deine Adresse bestätigt hast)

Du unterstützt diesen Prozess am besten, indem du deine Daten genauso angibst, wie sie auch in der Wählerevidenz zu finden sind. Bei Fragen wende dich gerne an vorwahl@neos.eu
 
Wenn du verifiziert bist, wähle aus dem Menüpunkt „Vorwahlen“ die Wahl aus, an der du als Vorwähler:in teilnehmen willst. Wenn das Abstimmungsfenster offen ist, siehst du den Button „Jetzt wählen“ rechts oben. Über diesen Button kommst du direkt zur Wahl.

Der erste Schritt besteht darin, dass du dich auf unserem Vorwahl-Portal registrierst. Bitte gib hier genau jene Daten an, die offiziell von dir in der Wählerevidenz gespeichert sind (zweiter Vorname, kein Spitzname, …). Du benötigst für die Registrierung jedenfalls eine eigene E-Mail-Adresse.

Um sicherzustellen, dass jede:r Wähler:in nur eine einzige Stimme abgibt (one person, one vote), müssen wir in einem zweiten Schritt deine Identität und deine Wahlberechtigung überprüfen.

Bestätigung der Identität

Zur Bestätigung deiner Identität stehen mehrere Möglichkeiten zur Wahl. Entweder du nutzt die eID (Digitales Amt, vormals "ID Austria"), lädst deine Dokumente hoch oder kommst persönlich mit einem Ausweis in einer unserer NEOSphären vorbei.

Bestätigung deiner Wahlberechtigung

  • eID (Digitales Amt, vormals "ID Austria")

Wenn du eID als Verifizierungsmethode gewählt hast, müssen wir im Hintergrund noch deine Staatsbürgerschaft überprüfen. Denn leider werden hier keine Informationen zu deiner Staatsbürgerschaft übermittelt. Dies erfolgt durch einen automatischen Abgleich mit der Wählerevidenz. Dafür müssen deine eingegebenen Informationen mit jenen der Wählerevidenz ganz genau übereinstimmen. Wenn alle Daten korrekt sind, schalten wir dich innerhalb weniger Stunden frei. Wenn uns noch Informationen fehlen, melden wir uns bei dir unter deiner angegebenen E-Mail-Adresse.

  • Dokumente-Upload

Lade über unsere Website ein qualitativ hochwertiges Foto oder einen Scan deines gültigen Reisedokumentes (Reisepass oder Personalausweis) hoch. Wir kontrollieren deine Daten und schalten dich, wenn alle Daten korrekt sind, innerhalb weniger Stunden frei. Wenn uns noch Informationen fehlen, melden wir uns bei dir unter deiner angegebenen E-Mail-Adresse.

  • Persönlich mit Ausweis

Komm mit deinem gültigen Pass oder deinem Personalausweis bei uns vorbei! Die Öffnungszeiten unserer NEOSphären findest du hier.

ACHTUNG! Bitte ruf unbedingt mindestens 2 Werktage, bevor du vorbeikommst, an! Wir überprüfen anhand deines Dokuments deine Wahlberechtigung und schalten dich (in der Regel innerhalb weniger Stunden) frei.

Der erste Schritt besteht darin, dass du dich auf unserem Vorwahl-Portal registrierst. Bitte gib hier genau jene Daten an, die offiziell von dir in deinem Reisedokument gespeichert sind (zweiter Vorname, kein Spitzname, …). Du benötigst für die Registrierung jedenfalls eine eigene E-Mail-Adresse.

Um sicherzustellen, dass jede:r Wähler:in nur eine einzige Stimme abgibt (one person, one vote), müssen wir in einem zweiten Schritt deine Identität und deine Adresse überprüfen.

Zur Bestätigung deiner Identität stehen mehrere Möglichkeiten zur Wahl. Entweder du nutzt die eID (Digitales Amt, vormals "ID Austria"), lädst deine Dokumente hoch oder kommst persönlich mit einem Ausweis in einer unserer NEOSphären vorbei.

Bestätigung deiner Wahlberechtigung

  • eID (Digitales Amt, vormals "ID Austria")

Verifiziere dich mithilfe deiner e-ID. Leider werden hier noch keine Informationen zu deinem Hauptwohnsitz übermittelt. Dafür musst du uns noch eine Meldebestätigung, die nicht älter als 12 Monate sein darf, übermitteln. Dies kannst du über den Dokumente-Upload erledigen oder indem du uns die Meldebestätigung an vorwahl@neos.eu übermittelst.

Dokumente-Upload

Lade über unsere Website ein qualitativ hochwertiges Foto oder einen Scan deines gültigen Reisedokumentes (Reisepass oder Personalausweis) sowie eine Meldebestätigung, die nicht älter als 12 Monate sein darf, hoch. Wir kontrollieren deine Daten und schalten dich, wenn alle Daten korrekt sind, innerhalb weniger Stunden frei. Wenn uns noch Informationen fehlen, melden wir uns bei dir unter deiner angegebenen E-Mail-Adresse.

Persönlich mit Ausweis und Meldezettel

Komm mit deinem Pass oder deinem Personalausweis sowie einer Meldebestätigung, die nicht älter als 12 Monate sein darf, bei uns vorbei! Die Öffnungszeiten unserer NEOSphären findest du hier. ACHTUNG! Bitte ruf unbedingt mindestens 2 Werktage, bevor du vorbeikommst, an! Wir überprüfen anhand deiner Dokumente deine Wahlberechtigung und schalten dich (in der Regel innerhalb weniger Stunden) frei.

Wenn du verifiziert bist und das Abstimmungsfenster offen ist, kannst du zweimal abstimmen:

Im ersten Schritt wählst du eine Person aus dem Feld der Kandidat:innen für den Listenplatz eins aus. 

Im zweiten Schritt kannst du Punkte an Kandidat:innen für die weiteren Listenplätze geben. Dabei gibst du 5 Punkte an deine Favoritin / deinen Favoriten, der nächsten Person 4 Punkte, der nächsten 3 Punkte, der nächsten 2 Punkte und ein letztes Mal 1 Punkt. Gesamt kannst du also 15 Punkte vergeben.

ACHTUNG: Du musst alle 15 Punkte in der beschriebenen Reihenfolge vergeben. 

Am Ende der Vorwahlstufe 1 wird die Gesamtpunktezahl der Kandidat:innen für den Listenplatz 1 durch die Anzahl der teilgenommenen Vorwähler:innen dividiert und das ergibt den Punktezwischenstand für den Spitzenkandidaten bzw. die Spitzenkandidatin. 

Analog dazu wird die Gesamtpunktezahl der Kandidat:innen für die weiteren Listenplätze durch die Anzahl der teilgenommenen Vorwähler:innen dividiert, woraus sich der Punktezwischenstand aller weiteren Kandidat:innen ergibt.

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