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Zuletzt aktualisiert am 25.05.2023

Spitzen­steuer­satz Österreich

SPITZENSTEUERSATZ ÖSTERREICH

Je höher das Einkommen, umso höher ist in Österreich der Steuersatz. Aber ab wann greift der Spitzensteuersatz in Österreich? Der höchste Steuersatz auf Einkommen kommt ausschließlich für jene zur Anwendung, die über 1 Million Euro brutto pro Jahr verdienen. 

Wie hoch ist der Spitzensteuersatz in Österreich? 

Der höchste Steuersatz nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) liegt bei 55 Prozent (Stand 2022) und wird auf jenem Teil des Bruttojahreseinkommen angewandt, das 1 Million Euro übersteigt. 

Die Höhe des Spitzensteuersatzes von 55 Prozent ist das Ergebnis der Steuerreform von 2015/2016 unter der Regierung von SPÖ und ÖVP. Die Reform sah eine befristete Erhöhung bis 2020 vor. Im Zuge des Corona-Maßnahmenpakets kam es zu einer Verlängerung bis 2025. Danach werden die Einkommensteile über 1 Million wieder mit 50 Prozent versteuert. Der Einkommensteuersatz von 50 Prozent gilt auch für Einkommen über 90.000 Euro brutto pro Jahr. 

Berechnung der Einkommenssteuer 

Sowohl Selbstständige, als auch Arbeitnehmer:innen müssen ihr Einkommen nach dem Einkommensteuergesetz versteuern. Arbeitnehmer:innen müssen Lohnsteuer und Selbstständige müssen Einkommensteuer abführen. Die Höhe der Steuersätze ist für selbstständig und unselbständig Erwerbstätige jedoch ident, lediglich die Form der Erhebung unterscheidet sich. 

Wie hoch die zu entrichtende Lohn- oder Einkommensteuer ist, hängt von der Höhe der Einkünfte ab. Denn das Einkommen wird in Österreich progressiv versteuert. Dafür werden in Österreich Steuersätze in 7 verschiedenen Tarifstufen gestaffelt. Je niedriger das Einkommen, umso geringer ist auch der Steuersatz. Steigt das Einkommen, so ist auch ein höherer Steuersatz anzuwenden, aber nicht für das gesamte Einkommen, sondern ausschließlich für den betreffenden Einkommensteil. Das macht die Progressivität der Einkommensteuer aus. Aufgrund des progressiven Tarifes kommen bei der Berechnung somit meist mehrere Steuersätze zur Anwendung.

Einkommen bis zu 11.000 Euro brutto pro Jahr unterliegt der Tarifstufe 0 und ist steuerfrei. Für diesen Freibetrag muss somit keine Einkommensteuer an das Finanzamt abgeführt werden. Erst ein Bruttojahreseinkommen über 11.000 Euro ist steuerpflichtig. 

In Österreich gelten folgende Tarifstufen und Steuersätze (Stand 2022): 

TarifstufeJährliches Bruttoeinkommen bisSteuersatz 
Stufe 0bis 11.000 Euro 0 %
Stufe 1über 11.000 Euro bis 18.000 Euro20 % 
Stufe 2über 18.000 Euro bis 31.000 Euro35 %
Stufe 3über 31.000 Euro bis 60.000 Euro 42 % 
Stufe 4über 60.000 Euro bis 90.000 Euro 48 %
Stufe 5über 90.000 Euro bis 1.000.000 Euro 50 %
Stufe 6über 1.000.000 Euro 55 %

Vergleich mit anderen EU-Ländern

Ein EU-Vergleich zeigt, die höchsten Spitzensteuersätze sind im Norden Europas zu finden: Finnland und Dänemark verfügen über einen Spitzensteuersatz, der bei über 55 % liegt. 

Auch in unserem Nachbarland Deutschland wird Einkommen progressiv versteuert, allerdings mit anderen Steuersätzen als in Österreich. In Deutschland gibt es ebenfalls einen Grundfreibetrag, der etwas geringer ist, als jener in Österreich. Der geringste Steuersatz beträgt 14 Prozent, der Spitzensteuersatz liegt bei 42 Prozent und wird auf Jahreseinkommen über 58.597 Euro brutto (Stand 2022) fällig. Darüber gibt es in Deutschland noch die sogenannte Reichensteuer, diese wird auf Einkommen fällig, das über 277.826 Euro brutto im Jahr (Stand 2022) beträgt. Die Höhe der Reichensteuer ist 3 Prozentpunkte höher als der Spitzensteuersatz und liegt somit bei 45 Prozent.

Quo vadis Spitzensteuersatz?

Wie in Österreich das Einkommen von Topverdienenden besteuert werden soll, ist immer wieder Mittelpunkt politischer Diskussionen. Bei dem Diskurs über den Spitzensteuersatz darf jedoch nicht nur der Steuersatz an sich betrachtet werden, sondern auch die Höhe des betreffenden Einkommens. Ab welcher Einkommenshöhe wird der Spitzensteuersatz angewandt und wie viele Personen betrifft das? Die Steuerreform von 2015/2016 führte zu einer Erhöhung des Spitzensteuersatzes von 50 auf 55 %. Diese Erhöhung betraf knapp 200 Personen. In Summe fallen in die Einkommensbesteuerung von 55 % in Österreich in etwa 400 Personen. 

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