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Zuletzt aktualisiert am 25.05.2023

GIS

Was ist die GIS?

Die GIS Gebühren Info Service GmbH (GIS) ist für die Einbringung, Abwicklung und Abrechnung der Rundfunkgebühren in Österreich (GIS-Gebühren) zuständig. Das Inkasso-Unternehmen mit Sitz in Wien vollzieht seit 1998 das Rundfunkgebühren­gesetz und unterliegt den Weisungen des Finanzministers. Die eingehobenen GIS-Gebühren dienen u.a. der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ORF).

Aufgaben der GIS

  • Erfassung der potenziellen Rundfunkteilnehmer:innen auf Basis der Meldedaten (Haushalte mit mutmaßlich empfangsbereiten Rundfunkeinrichtungen)
  • Einhebung der GIS-Gebühren von tatsächlich gemeldeten Rundfunkteilnehmer:innen
  • Abrechnung und Weiterleitung der eingehobenen Gelder an Bund, Länder und ORF
  • ggf. Einleitung der Verwaltungswege bei Nichteinbringung der Gebühren
  • Entscheidung über mögliche Befreiung von der Rundfunkgebühr
  • Erhöhung der Anzahl der gemeldeten Rundfunk-Teilnehmer:innen
  • Beratung bei Anfragen zu den Gebühren

Wer muss GIS zahlen?

Derzeit muss jede:r GIS zahlen, der/die betriebsbereite Geräte besitzt, die Rundfunk-Technologien verwenden (also ein stationäres Radio- oder Fernsehgerät). Streamt man ORF-Inhalte jedoch ausschließlich online und besitzt kein Rundfunkgerät, muss man keine GIS-Gebühr zahlen.

GIS-Gebühren: Wie viel kostet die GIS?

Seit April 2017 ist für Fernsehen (inkl. Radio) in Österreich eine durchschnittliche Rundfunkgebühr von 25 Euro monatlich zu entrichten, für Radio allein (ohne Fernsehen) sind durchschnittlich 6,99 Euro zu zahlen. Durchschnittlich deshalb, da mit der Rundfunkgebühren-Vorschreibung auch Landesabgaben – je nach Bundesland unterschiedlich hoch – und der Kulturförderungsbeitrag eingehoben werden. Der ORF erhält von den eingehobenen Gebühren lediglich das sogenannte Programmentgelt. Konkret betragen die Rundfunkgebühren pro Monat insgesamt zwischen 22,45 Euro (in Vorarlberg und Oberösterreich) und 28,65 Euro (in der Steiermark).

GIS-Gebühren im Zweitwohnsitz

Auch im Zweitwohnsitz, also z.B. in einer Ferienwohnung, einem Wochenendhaus oder einer weiteren Wohnung, müssen GIS-Gebühren gezahlt werden. Hier kann man jedoch eine sogenannte eingeschränkte Meldung abgeben. Als Zeitraum der Meldung gilt die Anzahl der Monate, in denen die Rundfunkgeräte betrieben werden – mindestens muss es sich um vier Monate im Jahr handeln. Wichtig ist dabei, dass bereits eine ganzjährige Meldung an einem anderen Standort besteht, dem Hauptwohnsitz. Es muss sich immer um ein und dieselbe Person handeln, auf die die Empfangsgeräte gemeldet sind.

Wer muss keine GIS zahlen?

Streamt man ORF-Inhalte jedoch ausschließlich online und besitzt kein Rundfunkgerät, muss man keine GIS-Gebühr zahlen. Eine Befreiung von der GIS kann auch dann beantragt werden, wenn eine soziale bzw. körperliche „Hilfsbedürftigkeit“ vorliegt. Als hilfsbedürftig stuft die GIS folgende Personengruppen ein:

  • Arbeitslose
  • Gehörlose
  • Bezieher:innen von Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld
  • Bezieher:innen der Mindestsicherung/Sozialhilfe
  • Bezieher:innen von Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln (z.B. Menschen in der Grundversorgung, Zivildiener, Rezeptgebührenbefreite)
  • Bezieher:innen von Pflegegeld
  • Pensionist:innen mit geringer Rente
  • Studierende, die Studienbeihilfe beziehen und deren Haushaltsnettoeinkommen 996,62€ (bei einem 1-Personen Haushalt) bzw. 1.494,27€ (bei einem 2-Personen-Haushalten) nicht überschreitet.

Warum zahlen wir GIS?

Wir zahlen GIS, um die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aufrecht zu erhalten. Allerdings gehen die derzeitigen Rundfunkgebühren nicht nur an den ORF, auch der Finanzminister und sieben von neun Bundesländern bekommen ihr Körberlgeld. Vergangenes Jahr verrechnete die GIS knapp 994 Millionen Euro an Rundfunkgebühren. Knapp zwei Drittel davon wurde an den ORF als Programmentgelt weitergeleitet. Der Bund erhielt 140 Millionen Euro (Steuern, Gebühren, Kunstförderungsbeitrag), weitere 149 Millionen Euro Länderangabe gingen an die Bundesländer – außer Oberösterreich und Vorarlberg, die keine Abgabe einheben.

Warum wird der ORF überhaupt öffentlich finanziert?

In jeder Volkswirtschaft funktioniert ein Markt dadurch, dass Unternehmen ihre Produkte anbieten und Konsumenten diese Produkte nachfragen. Es gibt jedoch Produkte, die aktiv wenig nachgefragt werden, die aber trotzdem einen Nutzen für die Gesellschaft haben. Diese „meritorischen Güter“ wirken sich positiv auf Gesundheit, Umwelt oder Bildung aus. Auch viele Medien gehören zu diesen meritorischen Gütern. Sie schaffen Öffentlichkeit, schauen den Mächtigen auf die Finger, sortieren Themen und schaffen Einordnung. Sie sollen objektiv und unvoreingenommen berichten, dabei die Meinungsvielfalt berücksichtigen. Um dies zu gewährleisten, erhalten die Printmedien derzeit eine vergleichsweise kleine Presseförderung, die Privatsender ein wenig Förderungen aus einem dafür vorgesehenen Topf und der ORF 644 Millionen Euro Gebührenentgelt.

GIS-Gebühren für Streaming?

Im Sommer 2022 hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) geurteilt, dass die kostenlose Nutzung von ORF-Angeboten im Stream verfassungswidrig ist. Die sogenannte „Streaminglücke“ muss bis Ende 2023 geschlossen werden. Das bedeutet, dass künftig auch jene, die zwar kein Radio und keinen Fernseher besitzen, aber mobile Endgeräte oder Computer haben, für den ORF zahlen müssen. Das Ende der GIS ist somit besiegelt. Die Regierung muss jetzt eine neue Lösung liefern.

Wie geht's mit der ORF-Finanzierung weiter?

Es gibt verschiedene Modelle, wie ein öffentlich-rechtliches Medienhaus finanziert werden kann. Nachdem die Rundfunkgebühren via GIS bald Geschichte sind, sind in der heimischen Debatte nun zwei Modelle relevant: Die Finanzierung aus dem Budget oder eine Haushaltsabgabe.

NEOS-Modell: Haushaltsabgabe statt GIS-Gebühren!

1

Haushalte sparen sich unnötige Verwaltungskosten

Die Haushalte – also die Menschen – sparen sich durch eine Haushaltsabgabe Geld, weil sich die Finanzierung auf mehr Köpfe verteilt und unter anderem die teure GIS-Organisation wegfällt. Abgerechnet werden kann beispielsweise über die Stromrechnung. Die Haushaltsabgabe ist von allen Haushalten (die es sich leisten können, Stichwort "soziale Staffelung" bzw. Abgabenbefreiung) und Unternehmen zu leisten. Außerdem soll die Haushaltsabgabe nur für Hauptwohnsitze gelten.

2

Die Streaminglücke wird geschlossen

Damit wäre auch die Streaminglücke geschlossen. Es braucht keine komplizierte Bezahlschranke und das Urteil des Verfassungsgerichtshofs wäre umgesetzt.

3

Das Geld fließt dort hin, wo es hin gehört.

Bürgerinnen und Bürger sollen nur für Inhalte mit gesellschaftlichem Mehrwert zahlen, nicht die Landeshauptleute durch die GIS quersubventionieren. Die sozial gestaffelte Haushaltsabgabe kann dem entgegenwirken, indem die Länderabgabe abgeschafft wird. 

4

Der ORF wird transparenter.

Zwingend notwendig ist – bzw. wäre es schon lange gewesen – eine ordentliche Bilanz und einen ausführlichen Geschäftsbericht des ORF zu erhalten.