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Zuletzt aktualisiert am 25.05.2023

Femizid

Unter dem Begriff Femizid versteht man ein Tötungsdelikt an Frauen und Mädchen aufgrund ihres Geschlechts. In Anlehnung dazu bezeichnet der Begriff Feminizide die Verantwortlichkeit bzw. (fehlende) Maßnahmen des Staates, um Morde an Frauen zu bekämpfen und vorzubeugen. 

Arten von Femizid

Es wird zwischen verschiedenen Formen von Femiziden unterschieden, wobei dabei meist das Verhältnis zwischen Täter und Opfer beurteilt wird.

Intim-Femizid bezeichnet einen Mord, bei dem der Mann mit der Frau in einem engen/vertrauten Verhältnis steht oder stand. Geschlechtsspezifische Normen können dabei ein zugrundeliegendes Problem sein, da die Rolle des Mannes noch immer mit Dominanz und Autorität in Verbindung gebracht wird.

Beim Nicht-intimen-Femizid stehen Täter und Opfer in keiner Beziehung zueinander. Die Tat passiert zum Beispiel im Zuge eines bewaffneten Konflikts oder eines geschlechtsbezogenen Mordes (Frauenhass).  

Mitgift-bezogener Femizid findet vorwiegend in Gebieten des indischen Subkontinents statt. Die Täter kommen meist aus der Familie des Ehemanns. Bei dieser Form wird die frisch geehelichte Frau getötet oder in den Suizid getrieben, weil es einen Konflikt in Bezug auf die Mitgift gibt. 

Der Ehrenmord wird vorwiegend von Familienmitgliedern begangen. Begründet wird er meist damit, dass die Frau oder das Mädchen mit ihrem Verhalten „Schande“ über die Familie gebracht hat. Beispiele hierfür sind außereheliche Verhältnisse oder eine Beziehung zu einem Mann, der nicht von der Familie ausgewählt wurde. Ehrenmorde werden in einigen Ländern im Nahen Osten oder in Südasien z.T. akzeptiert und nicht strafrechtlich verfolgt. 

Geschlechtsspezifische Abtreibung und Kindstötung fallen ebenfalls in die Kategorie der Femizide. Diese Form ist vor allem in jenen Ländern relevant, wo das männliche Geschlecht, aufgrund eines kulturellen Hintergrunds, höher gestellt ist. Auch in Indien werden traditionelle Methoden für die Tötung von weiblichen Babys angewendet. In China sind 95% der Waisen weiblich, was durch die Ein-Kind-Politik und der Präferenz für Jungen begünstigt wird.

Istanbul-Konvention

Die Istanbul-Konvention ist ein Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung und Vorbeugung von häuslicher Gewalt und Gewalt an Frauen. Die Türkei war 2011 das erste Beitrittsland, kündigte 2021 jedoch wieder seinen Austritt an. Mit der Istanbul-Konvention wurde ein verbindlicher rechtlicher Rahmen geschaffen, um Frauen vor Gewalt zu schützen.  

Fazit

Femizid ist ein weltweites Phänomen, welches durch kulturelle und traditionelle Muster stark geprägt ist. Auch das Rollenverständnis zwischen Mann und Frau unterliegt oft noch einem „alten“ Rollenbild.

Bei der Anzahl der Femizide im europäischen Ländervergleich schneidet Österreich verhältnismäßig schlecht ab. Daher ist die Politik gefordert, Maßnahmen zu setzen, die Gewaltschutz und Gleichstellung garantieren.

NEOS-LÖSUNGEN FÜR BESSEREN GEWALTSCHUTZ:

Österreich hat ein Riesenproblem. Nirgendwo sonst in Europa passieren so viele Frauenmorde wie bei uns. Es ist eine Schande und macht uns unfassbar wütend. Beinahe wöchentlich berichten Medien über neue Femizide. Daher haben wir NEOS ein umfassendes Gewaltschutz- und Gleichstellungspaket eingebracht. 

Konkret fordern wir u.a. die Verbesserung der sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen, die Entkoppelung des Annäherungsverbots vom Betretungsverbot sowie die Gleichbehandlung von Opfern situativer und häuslicher Gewalt. Auch die automatische Verlängerung bei Auslaufen der einstweiligen Verfügung bei mangelnder richterlicher Entscheidung über Verlängerung ist uns ein großes Anliegen. 

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