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Zuletzt aktualisiert am 25.05.2023

Pensionsantrittsalter

Das gesetzliche Pensionsantrittsalter gibt an, ab wann Erwerbstätige in Österreich eine Pension beziehen können. Bisher wurde das Pensionsantrittsalter für Männer und Frauen unterschiedlich geregelt: Männer erreichen das Regelpensionsantrittsalter mit 65 Jahren, Frauen mit 60 Jahren. Das ändert sich jedoch mit dem Jahr 2024. Denn da beginnt die schrittweise Anpassung des Pensionsantrittsalters der Frauen an jenes der Männer.

Gesetzliches Pensionsantritts­alter in Österreich

Die Anpassung des Frauenpensionsantrittsalters an jenes der Männer wurde bereits 1992 beschlossen und folgt ab 2024 schrittweise: Mit 1. Jänner 2024 wird das Pensionsantrittsalter von Frauen (60. Lebensjahr) um jeweils sechs Monate pro Jahr bis zum Jahr 2033 (65. Lebensjahr) angehoben. Das betrifft somit all jene Frauen mit einem Geburtsdatum ab 1. Jänner 1964. Für Männer gilt nach wie vor das 65. Lebensjahr als gesetzliches Pensionsantrittsalter.

Wann aber gilt für Frauen das neue Pensionsantrittsalter? Durch die Anpassung des Pensionsantrittsalters gilt für Frauen mit Geburtsdatum ab 1. Juli 1968 das gleiche Pensionsantrittsalter wie für Männer: das 65. Lebensjahr. Die Anpassung wird somit ab 2034 vollzogen sein.

Tabelle für das Pensionsantrittsalter von Frauen:

GeburtsdatumRegelpensionsalter
1. Jänner 1964 bis 30. Juni 196460,5
1. Juli 1964 bis 31. Dezember 196461
1. Jänner 1965 bis 30. Juni 196561,5
1. Juli 1965 bis 31. Dezember 196562
1. Jänner 1966 bis 30. Juni 196662,5
1. Juli 1966 bis 31. Dezember 196663
1. Jänner 1967 bis 30. Juni 196763,5
1. Juli 1967 bis 31. Dezember 196764
1. Jänner 1968 bis 30. Juni 196864,5
nach dem 30. Juni 196865

Um Anspruch auf eine Pensionsleistung zu haben, muss eine bestimmte Mindestversicherungsdauer erfüllt werden. Für einen Regelpensionsantritt müssen zum Stichtag mindestens 180 Versicherungsmonate (15 Jahre) nachgewiesen werden können. Davon müssen mindestens 84 Versicherungsmonate (sieben Jahre) aus einer Erwerbstätigkeit entstanden sein. Für Personen, die bis zum 31.12.1954 geboren sind, gibt es zusätzliche Regelungen.

Als Zeiten der Erwerbstätigkeit werden auch Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes oder von nahen Angehörigen (ab Pflegestufe 3) und Zeiten der Familienhospizkarenz angerechnet.

Verspäteter Pensionsantritt

Arbeitnehmer:innen, die später als zum Regelpensionsantrittsalter in Pension gehen, profitieren von einer höheren Pensionsleistung pro Monat. Für den längeren Verbleib im Erwerbsleben erhalten Arbeitnehmer:innen zusätzlich einen jährlichen Bonus. Die Pensionsleistung erhöht sich durch diesen Bonus pro Jahr um 4,2 Prozent. Dieser Bonus ist zeitlich auf maximal drei Jahre begrenzt.

Bleiben Arbeitnehmer:innen länger erwerbstätig, bringt das auch eine Entlastung für den Arbeitsmarkt, da mehr Arbeitskräfte vorhanden sind und der Arbeitskräftemangel etwas gelindert wird. Gleichzeitig bringt eine längere Erwerbstätigkeit zusätzliche Pensionsbeiträge für das bereits sehr überlastete Pensionssystem. Um das Pensionsloch zumindest etwas zu füllen, müssen pro Jahr massive Zuschüsse aus dem Staatsbudget geleistet werden.

Erwerbstätigkeit Älterer

Das gesetzliche Pensionsantrittsalter ist nicht gleichzusetzen mit dem tatsächlichen Pensionsantrittsalter. Ein Blick auf das durchschnittliche Pensionsantrittsalter zeigt, dass im Jahr 2021 Männer mit 61,9 Jahren und Frauen mit 59,9 Jahren in Pension gingen. Im Jahr 2010 lag das durchschnittliche Pensionsantrittsalter noch weit darunter: Bei den Frauen waren es 57,1 Jahre und bei den Männern 59,1 Jahre. Die Entwicklung ist somit eindeutig: Männer und Frauen verbleiben immer länger im Erwerbsleben, das Pensionsantrittsalter steigt.

Bei der Erwerbsbeteiligung zeigt sich die gleiche Tendenz: Immer mehr ältere Arbeitnehmer:innen sind erwerbstätig. Genauer gesagt ist unter den Arbeitnehmer:innen die Erwerbsquote der 50–64-jährigen Männer seit 2000 um mehr als 40 Prozent gestiegen. Die Erwerbsquote der Frauen derselben Altersgruppe ist sogar um über 50 Prozent gestiegen.

Zukunftsprognose für das Pensionsantrittsalter

Ein längerer Verbleib im Erwerbsleben entlastet das Pensionssystem: Jedes weitere Jahr im Erwerbsleben spart mindestens 2 Milliarden Euro. Aus staatlicher Sicht ist das wesentlich, um das Pensionssystem auch in Zukunft stemmen zu können. Genau deshalb muss unser Pensionssystem auch fair und gerecht werden, indem es keine Bevorzugung von Beamt:innen oder irgendeiner anderen Personengruppe gibt.

Die Lebenserwartung steigt kontinuierlich, wir werden also immer älter. Das bringt unser aktuelles Pensionssystem an weitere Grenzen. Unser Pensionssystem muss flexibler werden, um Menschen, die länger arbeiten wollen und können, diese Möglichkeit zu geben – jedoch ohne Zwang.

Die Lösung der NEOS für ein nachhaltiges Pensionssystem ist die Flexipension mit Pensionsautomatik. Das Pensionsantrittsalter von 61 bis 69 Jahren kann dann frei gewählt werden. Je länger man arbeitet, umso höher ist die Pension. Höhere Pensionsleistungen sind wichtige und funktionierende finanzielle Anreize, um eine längere Erwerbstätigkeit und damit einen späteren Pensionseintritt zu fördern.

Gleichzeitig führen aber auch nichtmonetäre Faktoren zu einem späteren Pensionsantritt. Gesundheitlicher Zustand und die Arbeitsplatzqualität sind hier ausschlaggebend. Die Politik muss deshalb auch einen gesunden Verbleib im Erwerbsleben ermöglichen und die Erwerbschancen für Ältere verbessern.

Mehr zu den NEOS-Positionen findest du hier: