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Zuletzt aktualisiert am 29.04.2025

Volksbegehren

Volksbegehren sind ein Instrument der direkten Demokratie: Über Volksbegehren können Bürger:innen selbst Gesetzgebungsverfahren einleiten.

Inhaltsverzeichnis

    Was ist ein Volksbegehren?

    Volksbegehren gehören in Österreich zu den Instrumenten der direkten Demokratie. Die Bürger:innen können damit erwirken, dass ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet wird. Der Sachverhalt selbst muss in den Zuständigkeitsbereich des Bundes fallen.

    Neben dem Ziel, ein Gesetz umzusetzen, hat ein Volksbegehren auch die Funktion, auf ein bestimmtes Thema aufmerksam zu machen und eine Diskussion zu entfachen. Medien nehmen dabei eine wichtige Rolle ein, weil sie, neben dem Bundesministerium für Inneres, über aktuelle Volksbegehren informieren und diese bekannt machen.

    Auch auf EU-Ebene gibt es die Möglichkeit eines Volksbegehrens in Form der „Europäischen Bürgerinitiative“. Die Vorgehensweise ist über den Lissabon-Vertrag geregelt und muss von der EU-Kommission behandelt werden, wenn mehr als eine Million Unterschriften (entspricht 0,2 Prozent der Bürger in der EU) erreicht werden. 

    Wie kommt es zu einem Volksbegehren?

    Erhält ein Volksbegehren mehr als 100.000 Stimmen, muss sich der Nationalrat damit beschäftigen. Die Übermittlung erfolgt über die Bundeswahlbehörde. Das Volksbegehren hat in der Tagesordnung des Nationalrates Vorrang, damit eine rasche Behandlung durch die Abgeordneten sichergestellt ist. 

    Im ersten Schritt wird das Anliegen dem fachlich zuständigen Ausschuss übermittelt. Im Zuge der Vorberatung kann ein Unterausschuss eingerichtet werden oder in besonderen Fällen ein eigener Ausschuss. Der beauftragte Ausschuss kann Sachverständige und Expert:innen in die Beratung einbeziehen. Die Initiator:innen des Volksbegehrens und zwei eigens gewählte Stellvertreter:innen dürfen an den Ausschussberatungen teilnehmen. Die sogenannte Generaldebatte oder auch eine genaue Erläuterung mit Sachverständigen ist öffentlich.

    Der Ausschuss für das Volksbegehren muss mit der Vorberatung innerhalb eines Monats nach Erhalt beginnen. Nach spätestens vier Monaten wird das Ergebnis an den Nationalrat übermittelt, damit dieser ebenfalls darüber beraten kann. Eine Umsetzung wird von den Abgeordneten von Fall zu Fall entschieden. Die Anliegen eines Volksbegehrens sind für den Nationalrat rechtlich nicht bindend.

    Wie läuft ein Volksbegehren ab?

    Der Ablauf für das Einbringen eines Volksbegehrens ist klar geregelt:

    • Zuerst muss das Anliegen beim Bundesministerium für Inneres angemeldet werden. Für den Antrag gibt es genaue Vorgaben, welche Informationen benötigt werden. Das Bundesministerium für Inneres hat im Anschluss zwei Wochen Zeit, um zu entscheiden, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Ist das der Fall, wird es über das zentrale Wählerregister (ZeWaeR) registriert.
    • Sobald das Volksbegehren aufscheint, kommt es zum Einleitungsverfahren und Unterstützungserklärungen können abgegeben werden (diese werden später im Eintragungsverfahren berücksichtigt).
    • Liegen genug Unterstützungserklärungen (mind. 8.401) im Einleitungsverfahren vor, können die Initiator:innen jederzeit einen Einleitungsantrag beim Bundesministerium für Inneres beantragen. Die Entscheidung erfolgt bis spätestens drei Wochen nach Einreichung. Unterstützungserklärungen können sowohl auf Papier als auch online (mittels qualifizierter elektronischer Signatur oder über ID Austria) abgegeben werden.
    • Sobald das Bundesministerium für Inneres die Einleitung des Volksbegehrens stattgegeben hat, wird ein Zeitraum für das Eintragungsverfahren festgelegt (dieser umfasst acht aufeinanderfolgende Tage). Außerdem erfolgt eine Verkündung über die Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres und im Internet. Zwischen Verlautbarung und Eintragung muss ein Abstand von mindestens acht Wochen liegen.

    Wie unterschreibt man ein Volksbegehren?

    Es gibt zwei Möglichkeiten, wie man einem Volksbegehren seine Zustimmung geben kann:

    • Persönlich auf einer beliebigen Gemeinde bzw. dem Magistratischen Bezirksamt per Unterschrift auf dem entsprechenden Formular. Die Prüfung der Identität erfolgt mithilfe eines Dokuments (z.B.: Reisepass, Personalausweis, Führerschein, alle amtlichen Lichtbildausweise …)
    • Über das Internet mittels qualifizierter elektronischer Signatur (ID Austria oder Bürgerkarte)

    Für eine rechtsgültige Unterstützung müssen die Kriterien zur Wahlberechtigung erfüllt sein (österreichische Staatsbürgerschaft, zum Eintragungszeitpunkt Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss zur Wahlberechtigung).

    Welche Volksbegehren gab es bisher in Österreich?

    Jedes Jahr gibt es zahlreiche Volksbegehren, von denen es auch immer einige in den Nationalrat schaffen. Eine Liste ist auf oesterreich.gv.at zu finden. Zum Beispiel dieses:

    Antikorruptionsvolksbegehren

    Nachdem zahlreiche Korruptionsaffären in der Politik ans Licht gekommen waren, wurde 2021 das Antikorruptionsvolksbegehren ins Leben gerufen. NEOS unterstützten das Volksbegehren offiziell. 307.629 Menschen unterschrieben für mehr Transparenz und saubere Politik. Einige der wichtigsten Forderungen waren:

    1. Schaffung einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft – Schluss mit politischer Einmischung in Ermittlungen!

    2. Abschaffung des Amtsgeheimnisses und umfassende Informationsfreiheit – gläserner Staat statt gläserner Bürger!

    3. Medienförderung und Inseratenvergabe nach Qualitätskriterien – Berichterstattung darf nicht käuflich sein!

    4. Objektive Posten- und Auftragsvergabe – damit zählt, was man kann und nicht wen man kennt!

    5. Transparente Parteikassen und scharfe Sanktionen gegen VerstößeIbiza darf sich nicht wiederholen!

    Einige der Forderungen wurden seither zumindest teilweise erfüllt – z.B. wurde ein Informationsfreiheitsgesetz beschlossen, für das allerdings weitreichende Ausnahmen gelten. Die unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft wurde in die Wege geleitet.

    Was haben Volksbegehren bisher bewirkt?

    Dass ein Volksbegehren unmittelbar eine Gesetzesänderung zur Folge hat, ist selten. Meistens ist es ein langer Weg bis dahin. Volksbegehren können aber oft einen wichtigen Beitrag leisten, um ein Thema ins öffentliche Bewusstsein zu bringen, und sind ein starkes Signal an die Politik. Wenn etwas in einer Legislaturperiode nicht gelingt, dann vielleicht in der nächsten – wie das Beispiel vom Rauchverbot in der Gastronomie zeigt.

    Don’t smoke – Österreichs langer Weg zum Rauchverbot in der Gastronomie 

    Die Initiative Don’t smoke erreichte 2015 eine Novellierung des Tabakgesetzes mit dem Beschluss eines generellen Rauchverbots in der Gastronomie. Umgesetzt werden sollte es allerdings erst drei Jahre später, 2018. 

    Die folgende türkis-blaue Regierung machte diese Gesetzesnovelle allerdings wieder rückgängig, sodass Rauchen in der Gastronomie zuerst erlaubt blieb. Daraufhin startete die Krebshilfe die Online-Petition DON’T SMOKE, um das geplante Rauchverbot in der Gastronomie durchzusetzen. 

    Diese Petition wurde eine der erfolgreichsten online-Petitionen in Österreich und erzielte bis Februar 2018 insgesamt 468.222 Unterschriften. 

    Trotzdem stimmten die Abgeordneten der Regierungsparteien ÖVP und FPÖ im Nationalrat gegen das Rauchverbot. Daher reichten am 15. Februar 2018 Ärztekammer, Krebshilfe und OeGHO das Volksbegehren: „DON’T SMOKE“ ein. Doch auch die folgenden 881.569 Unterschriften änderten nichts am Beschluss der verantwortlichen Politiker:innen, kein Rauchverbot einzuführen. 

    Erst als im Zuge der Ibiza-Affäre die Regierung entlassen wurde, beschloss der Nationalrat das Rauchverbot in der Gastronomie. 

    Welche anderen Formen der Bürger:innenbeteiligung gibt es?

    • Petitionen
    • Bürgerinitiativen
    • Volksabstimmung
    • Volksbefragung

    Zuletzt aktualisiert: 29.4.2025